7022. Das ist die Zahl der Personen, die 2015 Anzeige wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung erstattet haben. Über 90 Prozent der Opfer von "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses" sind weiblich, die meisten davon Erwachsene ab 21 Jahren. Zahlen, die abseits vom prominenten Fall Gina-Lisa kaum diskutiert werden.

All dies findet sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2015. Das Problem: Die Statistik erfasst nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten. Die Dunkelziffer dürfte also deutlich höher sein. In einer EU-weiten Studie von 2014 gaben 35 Prozent der befragten deutschen Frauen an, sie hätten seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch einen Partner, eine Partnerin oder eine andere Person erfahren.

Freuen kann sich Anita Eckhardt vom Bundesverband für Frauenberatungsstellen (bff) über den Fall Gina-Lisa Lohfink nicht – dafür ist das Thema sexuelle Gewalt zu bedrückend. Aber die Tatsache, dass "das Thema durch die Personifizierung so eine große Prominenz bekommen hat und damit nun eine Auseinandersetzung stattfindet, kann auch positiv gesehen werden." Allerdings seien durch den Prozess und die öffentliche Diskussion auch die rechtlichen Hürden und Anforderungen sehr deutlich geworden, denen Vergewaltigungsopfer sich im Falle einer Anzeige und eines Gerichtsverfahrens stellen müssen.

Nur fünf bis fünfzehn Prozent aller Opfer zeigen den Täter an

Kein Wunder, dass – anders als Gina-Lisa Lohfink – die meisten Opfer einer Vergewaltigung diese nicht anzeigen: "Nur fünf bis 15 Prozent der Opfer gehen diesen Weg. Die meisten Anzeigen werden eingestellt, es gibt keinen Prozess." Die geringe Anzeigenbereitschaft hat Gründe: Viele Opfer schämen sich, geben sich eine Mitschuld oder haben Angst vor dem, was eine Anzeige und ein eventuell darauf folgender Prozess bedeuten.

Hinzu kommt, dass die meisten sexuellen Straftaten in Partnerschaften geschehen oder zwischen Menschen, die sich bereits kennen. Die PKS nennt das "informelle soziale Beziehungen". Auch im Fall Gina-Lisa waren die potenziellen Täter keine Fremden. Der Täter ist eben nicht der Unbekannte, der plötzlich hinter einem Busch hervorspringt und Frauen durch Waffengewalt zum Geschlechtsverkehr zwingt. Nein, oft ist der Täter der (Ex-) Partner, der Freund, der Kollege, der Bekannte. Eine Anzeige kann für Vergewaltigungsopfer konkrete soziale Konsequenzen haben: Es bestehen Abhängigkeiten, vielleicht glaubt man ihnen in der Familie, im Freundeskreis nicht. Scheitert die Anzeige, steht man als Lügnerin da.

Frauenberatungsstellen helfen bei der Vorbereitung einer Anzeige

Eine Anzeige muss also gut überlegt und vorbereitet sein. "Unsere Mitgliedsorganisationen raten nicht grundsätzlich zu oder ab, den Täter anzuzeigen", so Eckhardt. "Erst muss mit den Betroffenen besprochen werden: Was passiert ist, was sie jetzt brauchen und was sie leisten können." Denn leisten, das müssen Opfer, die den Rechtsweg wählen, eine Menge: Sie müssen sich immer wieder mit dem Geschehenen auseinandersetzen, immer wieder erzählen, was passiert ist und dem Täter unter Umständen wiederbegegnen.

Es kann zu einer Retraumatisierung kommen. Hinzu kommt, dass Gerichtsverfahren sich oft sehr lange hinziehen – und am Ende meistens zu keiner Verurteilung führen. Eine Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens von 2014 zeigt, dass es 2012 nur in 8,4 Prozent der Gerichtsverfahren wegen Vergewaltigung zu einer Verurteilung kam. Das ist etwa jeder zwölfte Fall.

Ein Grund dafür ist die Beweisschwierigkeit. Eine Vergewaltigung nachzuweisen ist nicht einfach. Meistens gibt es für die Tat keine Zeug*innen, es steht Aussage gegen Aussage. Und selbst wenn es Beweismaterial gibt, reicht das nicht unbedingt aus. Unter dem bisherigen Sexualstrafrecht galten viele Taten nicht als strafbar, weil sie "nur" gegen den Willen der Frau waren und nicht den Strafbestand der sexuellen Nötigung erfüllten.

Mittlerweile wurde der entsprechende Paragraf 177 des Strafgesetzbuches (Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) geändert. Der Bundestag hat das neue Sexualstrafrecht im Juli verabschiedet, nach der Sommerpause muss es noch vom Bundesrat beschlossen werden. Tritt das Gesetz in Kraft, gilt künftig: "Nein heißt nein". Strafbar macht sich nun jeder, der sich über den "erkennbaren Willen des Opfers" hinwegsetzt – und nicht nur derjenige, der Sex mit Gewalt oder Drohung erzwingt.

Wird sich durch das neue Sexualstrafrecht etwas ändern? Kritiker*innen befürchten bereits eine Klagewelle von Frauen, die einvernehmlichen Sex im Nachhinein zu einer Vergewaltigung umdeuten. Anita Eckhardt ist skeptisch: "Bei den Anzeigen könnte das neue Gesetz schon einen Unterschied machen. Einfach, weil mehr Delikte nun angezeigt werden können. Aber die rechtlichen Hürden ändern sich durch das Gesetz ja nicht. Nach wie vor ist es schwierig, eine Vergewaltigung zu beweisen."

Ein Gesetz allein reicht Anita Eckhardt zufolge sowieso nicht: Auch im Polizei- und Gerichtswesen gebe es immer noch Stereotype über Männer und Frauen, Täter und Opfer, die den Umgang mit Vergewaltigungsopfern beeinflussen würden. Vorstellungen davon, wie ein "richtiges" Opfer auszusehen habe, hielten sich hartnäckig. Wie der kanadische Richter Marvin Zucker in einem Urteil schrieb, sei ein "ideales Vergewaltigungsopfer ein totes".

Auch Gina-Lisa gilt in den Augen vieler schon deshalb nicht als glaubwürdiges Opfer, weil sie sich sexy kleidet, extrovertiert ist und sich nackt für ein Männermagazin hat ablichten lassen. Solange es solche Vorstellungen über Opfer und Täter sexueller Gewalt gebe, sei es schwierig, das neue Strafrecht tatsächlich umzusetzen, sagt Anita Eckhardt. Neben Gesetzen braucht es eben auch Aufklärung über das Thema sexuelle Gewalt und eine damit verbundene Sensibilisierung.

Damit in Zukunft nicht mehr nur über Gina-Lisa gesprochen wird, wenn es um sexuelle Gewalt geht.

+++ Nachtrag: Dieser Text wurde um 8:08 Uhr am 22.8.2016 publiziert – also VOR dem Urteil desselben Tages.

Bist du selbst Opfer sexueller Gewalt geworden und weißt nicht, an wen du dich wenden kannst? Hier findest du eine Datenbank mit bundesweiten Hilfsangeboten. Möchtest du lieber mit jemandem persönlich sprechen, kannst du zum Beispiel beim Hilfetelefon unter: 08000 116 016  rund um die Uhr jeden Tag kostenlos anrufen. Hier kannst du auch mit Expert*innen chatten und dich beraten lassen oder einfach nur deine Sorgen loswerden.Merken

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