"Ich wurde ein bis zwei Mal die Woche von der Polizei angehalten und kontrolliert", sagt der Hamburger Aimen Abdulaziz (29), Sohn eritreischer Einwanderer. Mit 18 Jahren machte Aimen seinen Führerschein und war danach viel mit dem Auto unterwegs. "Ich dachte, das wäre völlig normal – bis ich mich mit Freunden unterhalten habe", erzählt er. "Für die Polizei war es vermutlich so, dass sie mich gesehen haben und mich mit Drogen in Verbindung brachten – obwohl ich noch nie eine Straftat begangen habe." Er vermutet, dass viele Polizist*innen ein Raster im Kopf hat.

Linke Tür, rechte Tür

Ähnliche Gedanken dürften viele Menschen in der Silvesternacht in Köln gehabt haben. Dort selektierte die Polizei Besucher*innen innerhalb von Sekundenbruchteilen und schickte Menschen, die vom Hauptbahnhof auf die Domplatte wollten, entweder zu einer linken oder einer rechten Tür. Hinter der linken Tür ging es direkt auf die Domplatte, hinter der rechten wartete die Landespolizei und kontrollierte die Menschen. Dabei konzentrierte sie sich besonders auf Menschen nordafrikanischer Herkunft, die sie "Nafris" nennt.

Der n-tv-Reporter Christoph Herwartz war vor Ort und beschreibt die Lage so: "Ein einzelner Schwarzafrikaner? Nach rechts. Ein einzelner Araber, oder jemand, der so aussieht? Nach rechts. Ein Blonder ohne Mütze? Nach links. Ein Araber in Begleitung einer Frau? Nach links. Nach und nach wird das Schema deutlich: Wer nicht im engeren Sinne weiß ist und nicht in Begleitung einer Frau, muss fast immer die rechte Tür nehmen, die anderen die linke Tür."

"Das widerspricht dem Grundgesetz"

"Das weckt ganz böse Assoziationen, die nur wenige Jahrzehnte zurückliegen", sagt Udo Vetter (59). Er ist Anwalt für Strafrecht und Betreiber des "law blogs". Vetter hat zwei wegen Sexualdelikten Angeklagte der Silvesternacht 2015 vertreten und kennt die Polizeiarbeit aus seinem täglichen Job. Er bezeichnet das Aussortieren der Polizei als "Racial Profiling". Dieser Begriff beschreibt das Vorgehen von Sicherheitsbehörden, Menschen nach bestimmten äußeren Merkmalen als verdächtig einzuschätzen. "Das widerspricht dem Grundgesetz und nicht unserem Verständnis eines Rechtsstaates", sagt er. Denn sie stigmatisiere Menschen mit Wurzeln in Nordafrika pauschal als Kriminelle.

Auch Aimen Abdulaziz kennt diesen Umgang der Polizei mit seiner Hautfarbe – und die Bedeutung seiner Begleitung "Es macht einen Unterschied, ob ich mit meinen weißen Freunden unterwegs bin oder alleine." Das Vorgehen der Polizei in Köln? "Es überrascht mich nicht", sagt er. "Mich wundert eher, dass die Polizei es öffentlich gemacht hat."