Das Hamburger Landgericht hat Teile des Schmähgedichts von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdoğan verboten. Übrig bleiben knapp sechs Zeilen. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht dem Antrag Erdoğans teilweise stattgegeben und Böhmermann die Äußerung einiger Passagen untersagt – die muss Erdoğan nach Auffassung des Gerichts nicht hinnehmen.

Die Begründung laut Pressemitteilung: "In Form von Satire geäußerte Kritik am Verhalten Dritter finde ihre Grenze, wo es sich um eine reine Schmähung oder eine Formalbeleidigung handele bzw. die Menschenwürde angetastet werde."

Genau diese Grenze sei an etlichen Stellen überschritten, findet das Gericht. Und zwar wegen rassistischer Vorurteile, religiöser Verunglimpfung und sexueller Bezüge.

Übrig bleibt nicht mehr viel, bis auf diese sechs Zeilen:

Sackdoof, feige und verklemmt,
ist Erdogan, der Präsident. (...)
Er ist der Mann, der Mädchen schlägt
und dabei Gummimasken trägt
(...) und Minderheiten unterdrücken, 
Kurden treten, Christen hauen (...)Hier das Dokument des Gerichts – die roten Stellen sind die verbotenen.