In Episode 10 der Serie Bundestag geht es um Haft, Überwachung und die Frage, ob CDU-Politiker*innen rote Kleidung tragen dürfen.Am Donnerstag wurde im Bundestag der Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht diskutiert. Ein kleiner Überblick, was drin steht (

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  • Um die Identität von Asylsuchenden festzustellen, soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig Handys herausverlangen und die Daten auswerten dürfen.
  • Diejenigen, die falsche Angaben machen oder über ihre Identität täuschen, beispielsweise um einer Abschiebung zu entgehen, sollen sich künftig nur noch räumlich beschränkt im Land aufhalten können.
  • Sogenannte Gefährder*innen, deren Abschiebung nicht sofort durchgeführt werden kann, sollen stärker überwacht werden – zum Beispiel durch das Tragen einer Fußfessel – und schneller in Abschiebehaft genommen werden können.
  • Bundesländer sollen Asylsuchende ohne Bleibeperspektive länger dazu verpflichten können, in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen zu müssen.
  • Die zulässige Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird von vier auf zehn Tage verlängert.

Die Opposition sowie Verbände wie ProAsyl und der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) äußerten Kritik an dem geplanten Gesetz:Der SVR kritisiert, dass als Reaktion auf den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt Regelungen zur Abschiebehaft verschärft werden sollen, obwohl bestehende Gesetze bislang nicht immer voll ausgeschöpft wurden. "Es wäre sinnvoll, zunächst die bestehenden Möglichkeiten der Abschiebungshaft konsequent zu nutzen bzw. die Ursachen für eine zurückhaltende Anwendung zu untersuchen, bevor eine weitere Verschärfung erfolgt."

Dadurch, dass Menschen künftig länger dazu verpflichtet werden können, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, könnte "wertvolle Zeit für erste Integrationsschritte verloren" gehen, so der SVR. "Dies gilt in verschärftem Maße dann, wenn Kinder betroffen sind." Der Sachverständigenrat fordert deshalb, dass Familien von einem verlängerten Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen ausgenommen werden, "wenn durch die zentrale Unterbringung ein schneller Schulbesuch von Kindern verzögert wird."

Bundesinnenminister Thomas de Maizière betonte, dass die freiwillige Rückkehr immer Vorrang zur Abschiebung hat. 2016 wurden 26.654 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Dem stehen rund 54.000 freiwillige Ausreisen gegenüber, die vom Bund gefördert wurden. Verbände kritisieren allerdings, dass Deutschland die freiwillige Rückkehr nicht ausreichend fördere. Der SVR schreibt in einer veröffentlichten Studie: "Die freiwillige Ausreise abgelehnter Asylbewerber hat zwar Vorrang vor Abschiebungen, doch gibt es kaum verbindliche Vorgaben für die Ausgestaltung und Förderung. Der Stellenwert der geförderten Rückkehr ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich."

Der Gesetzentwurf wird nun überarbeitet, bevor er nochmals im Bundestag diskutiert wird.