Bis Juni sind in diesem Jahr bereits knapp 180.000 Asylanträge in Deutschland eingegangen. Das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht davon aus, dass es bis Ende 2015 insgesamt 450.000 sein werden – so viele wie noch nie zuvor.

Diesem Ansturm können wir zurzeit nicht gerecht werden - wir haben nicht genug Platz. CDU-Politikerin Julia Klöckner will daher die Standards für Unterkünfte senken, um mehr leerstehende Gebäude nutzen zu können. Alternativ nimmt man sich ein Beispiel an Til Schweiger und baut selbst eine Unterkunft oder schafft Platz in seiner Wohnung. Und das geht so:

1. Schritt: Mach dir klar, was du tust

"Eine Unterkunft hinsetzen und dann läuft es – ganz so einfach ist es dann doch nicht." Mit diesen Worten kritisiert BAMF-Chef Manfred Schmidt die Pläne von Til Schweiger in "Die Welt". Deshalb heißt es erst mal: nachdenken; überleg dir gut, was du da eigentlich vorhast.

In Deutschland gibt es vier verschiedene Typen von Unterbringungseinrichtungen für Asylbewerber. Eine (Erst-)Aufnahmeeinrichtung kann man nicht selbst bauen, darüber entscheiden die Bundesländer. In ihnen werden Asylbewerber direkt nach ihrer Ankunft bis zu drei Monate untergebracht. Danach verteilt das BAMF auf Unterkünfte in den Bundesländern.

Diese Anschlussunterkünfte können theoretisch auch nicht-staatliche Organisationen und Privatleute betreiben. Es gibt Gemeinschaftsunterbringungen, dezentrale Unterbringungen sowie Einrichtungen für Personen mit besonderen Schutzbedürfnissen, etwa für unbegleitete Minderjährige sowie traumatisierte Schutzsuchende. Nachzulesen ist das detaillierter im Working Paper 55 des BAMF.

Du musst nicht gleich einen ganzen Gebäudekomplex aus dem Boden stampfen, um Flüchtlinge aufzunehmen. Du kannst auch deinen privaten Wohnraum vermieten. Vorher solltest du dir überlegen, ob sich dein Zimmer tatsächlich eignet und nicht nur die Größe einer Rumpelkammer hat. Außerdem solltest du dir darüber im Klaren sein, wie du mit den sprachlichen Barrieren umgehen kannst. Die meisten Flüchtlinge stammen zurzeit aus Syrien, Kosovo, Albanien, Serbien, Irak und Afghanistan.

2. Schritt: Bau ein Haus – mit Platz

Til Schweigers Vorzeigeprojekt soll in einer alten Kaserne seine Heimat finden – die Gebäudeform ist allerdings nicht vorgeschrieben. "Bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften muss, wie bei anderen Gebäuden, das öffentliche Baurecht eingehalten werden", betont Sara Brannaschke vom Bauministerium. Infos etwa zu den Brandschutzbestimmungen und zur Standsicherheit von Gebäuden finden sich in der jeweiligen Landesbauordnung.

Außerdem braucht man ausreichend Platz, nicht nur für die Bewohner, auch für die Verwaltung: "Es müssen Büros für die Wohlfahrtsverbände oder die Rückkehrberatung vorhanden sein", hält Manfred Schmidt fest. Eine enge Absprache mit dem BAMF ist sinnvoll.

Wenn du deine Wohnung Mitbewohner-tauglich gestalten möchtest, heißt es jetzt: Aufräumen!
Übrigens: Til Schweiger steht aktuell bei Schritt drei. Zwar ist geklärt, dass seine Unterkunft in eine alte Kaserne im Harz einziehen soll. Alles andere steht jedoch noch in den Sternen.

3. Schritt: Melde dich bei der zuständigen Behörde

Das Gebäude steht? Fein. Jetzt muss die zuständige Behörde Bescheid bekommen, dass du in der Lage bist, Flüchtlinge bei dir aufzunehmen. "Für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber sind die Bundesländer zuständig, die die Unterbringung teilweise unterschiedlich regeln", erklärt eine Sprecherin des BAMF.

Die Zuständigkeiten unterscheiden sich in den Bundesländern: In Nordrhein-Westfalen haben zum Beispiel die Zentralen Ausländerbehörden Bielefeld und Dortmund das Sagen. In Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Ausländerangelegenheiten der richtige Ansprechpartner, in Baden-Württemberg ist es das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Die Kommunen haben meist nicht die Kapazität, jede private Unterkunft zu prüfen. Das ist ein großes Problem: Immer wieder gibt es Missbrauchsfälle, bei denen Flüchtlinge auf engstem Raum zusammengepfercht werden, damit die Vermieterkasse klingelt.

Auch für die Wohnungsvariante gilt: Melde dich bei der Kommune beziehungsweise beim Sozialamt. Du schließt dann einen Mietvertrag mit der Behörde ab. Wenn du dabei Beratung suchst, kannst du dich an verschiedene Organisationen wenden: In Bayern hilft beispielsweise der Flüchtlingsrat, auch die Caritas steht mit Rat und Tat zur Seite.

4. Schritt: Warte auf den Einzug

Nicht nur du brauchst eine entsprechende Erlaubnis der Behörde, um Flüchtlinge bei dir aufzunehmen. Auch deine neue Mitbewohnerin oder dein neuer Mitbewohner braucht das Okay der Behörde, in einer Privatunterkunft zu wohnen. Dabei gilt: Sich einen Flüchtling auszusuchen, ist in der Regel nicht möglich.