In Brandenburg ist die Zahl der politisch rechtsmotivierten Straftaten von 2014 auf 2015 um mehr als 23 Prozent auf 1.581 Fälle gestiegen. Auch im vergangenen Jahr 2016 ist diese Zahl weiter hochgegangen, nochmal um 20 Prozent. Diesem Trend möchte das Bundesland mit einem neuen Erlass entgegenwirken.

Der entsprechende Landtagsbeschluss (PDF) wurde bereits vergangenen April auf Initiative der Grüne verfasst, kurz vor Weihnachten erteilte das Innenministerium den Erlass. In Brandenburg dürfen nun abgelehnte Asylbewerber*innen nicht mehr abgeschoben werden, wenn sie Opfer rechtsextremer Gewalttaten wurden.

Laut dem "ermessenslenkenden Erlass" sollen die zuständigen Ausländerbehörden "alle Ermessensspielräume nutzen", um Opfern zu einem Bleiberecht zu verhelfen. Opfer solcher Straftaten sollen damit eine "Wiedergutmachung erfahren", eine Art Gerechtigkeitsausgleich. Denn damit würde genau das Gegenteil erreicht werden, was die Täter*innen beabsichtigt hätten.

Mit rechten Gewalttaten sind Körperverletzung, Tötungsdelikte, Brand- und Sprengstoffanschläge, auch Raub, Erpressung, Landesfriedensbruch und Sexualdelikte gemeint. Das Bleiberecht greift allerdings nur, wenn der Straftat "ein gewisses Gewicht" zukommt und ein dringender Verdacht vorliegt. Zumindest darf niemand abgeschoben werden, solange noch die Ermittlungs- und Strafverfahren laufen. Das neue Bleiberecht gilt nicht nur für die Opfer rechter Gewalt, sondern auch für Ausländer*innen, die Zeug*innen einer solchen Tat waren.

Eine weitere Bedingung gibt es: Die Betroffenen dürfen die Opferrolle nicht selbst gewählt oder verursacht, oder selbst eine Straftat begangen haben, heißt es im Erlass. Um Missbrauch zu verhindern, darf das Verhalten der Täter*innen "für die Gewalttat nicht mitursächlich gewesen sein".

Brandburg ist bundesweit das einzige Bundesland mit einer derartigen Regelung. Keinen neuen Erlass benötige zum Beispiel Berlin. Da würden laut Tagesspiegel die bereits "vorhandenen Ermessensspielräume" ausreichen, um Opfer schwerer Straftaten nicht abzuschieben. Das gilt nicht nur für Opfer rechter Gewalt, sondern auch anderer schwerer Straftaten.