Im Berliner Wedding sorgte diese Woche eine Lehrerin für einen Eklat: Nachdem sie mehrere Jahre eine auffällige Kruzifixkette im Unterricht getragen hatte, erhielt sie vor einigen Wochen eine Abmahnung der Schulverwaltung. Die Kette verstieß nach Auffassung der Schule gegen das Gesetz zu (religiöser) Neutralität in Klassenzimmern. Die Lehrerin entschied sich daraufhin für die aus ihrer Sicht wohl einzig vernünftige Alternative: Sie tauschte ihr Kruzifix gegen das Ichthys-Symbol. Auf ihr religiöses Bekenntnis in Schmuckform verzichten? Für sie scheinbar keine Option.

Viele mögen jetzt fragen, was so schlimm daran ist, ein Kruzifix zu tragen. Darf die Lehrerin sich nicht zu ihrer Religion bekennen? Ist das Kruzifix denn eine Gefahr für Schüler*innen? Kann man die arme Frau nicht einfach in Ruhe ihren Schmuck tragen lassen? Na ja, so einfach ist das eben nicht.

Säkularisierung fetzt

Der deutsche Staat ist ein säkularisierter Staat. Das bedeutet – sehr vereinfacht ausgedrückt – wir versuchen, religiöse Ansichten so gut es geht aus unseren staatlichen Prozessen und Institutionen rauszuhalten. Das klappt nicht immer, wie man zum Beispiel an der Position der Kanzlerin zur Ehe für alle erkennen kann. Grundsätzlich bemüht man sich aber um eine Trennung zwischen religiöser und weltlicher Weltanschauung.

Wäre dem nicht so, hätten wir einen christlichen Gottesstaat, in dem Kardinäle oder Pfarrer darüber entscheiden dürften, ob Scheidungen legal, Religionsunterricht Pflicht und Miniröcke verboten sind. Wie das im schlimmsten Fall aussehen könnte, beweist aktuell übrigens eindrucksvoll die Serie The Handmaids Tale nach dem Roman von Margaret Atwood.

Glaubt mir: Einen christlichen Gottesstaat kann wirklich niemand wollen, der noch alle beisammen hat.

Schulen und Staat

Die Trennung von Staat und Kirche ist also eine feine Sache. Sie macht es erst möglich, dass alle Menschen ihre Religionsfreiheit ausüben können und einige auch ganz auf religiöse Zugehörigkeit verzichten dürfen. Der Staat versucht, eine möglichst neutrale Umgebung zu schaffen, in der jede*r tun und lassen kann, was er*sie und Gott will. In jedem Bundesland gibt es dafür eigene Gesetze und Richtlinien, die versuchen, diese Neutralität auch in Institutionen wie Ämtern und Schulen abzusichern – zum Beispiel den Artikel 29 der Berliner Verfassung, in dem es unter Paragraph 2 heißt:

Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag […] dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole […] und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen."

Als staatlich Angestellte sind Lehrende in Berlin somit dazu angehalten, politische und religiöse Neutralität gegenüber ihren Schüler*innen zu wahren. Nach dieser Vorschrift wäre ein SPD-Button am Lehrer*innenrucksack genauso problematisch wie ein I-Love-Jesus-Aufnäher. Solche Regelungen wandern jedoch auf einem schmalen Grat zwischen Neutralität und Religionsfreiheit, wie auch ein Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes nahelegte. Sie sind also nicht unumstritten. Doch wie können wir Religionsfreiheit sichern, ohne die Rechte von Einzelpersonen einzuschränken?

So steht das aber nicht in der Bibel

Neutralitätsgesetze wie das der Berliner Verfassung sind gut gemeint, scheitern aber immer noch an einem gesamtgesellschaftlichen Problem: Wir schätzen nur den Einfluss nicht-christlicher Religionsgemeinschaften als gefährlich ein. Während Lehrerinnen abgemahnt werden, wenn sie im Hijab vor der Klasse stehen und dadurch angeblich den Frieden an der Schule gefährden, war es jahrelang eine Selbstverständlichkeit, mit einem baumelnden Kruzifix um den Hals Biologie zu unterrichten. Das entspricht allerdings weder dem Grundgesetz noch unserem Anspruch auf Religionsfreiheit.

Konsequenterweise sollten also alle Lehrer*innen, die an staatlichen Schulen unterrichten, dazu gezwungen werden, politische und religiöse Bekundungen auf ihr Privatleben zu beschränken. Doch machen wir uns nichts vor: Das ist so gut wie nicht durchsetzbar. Lehrer*innen sind eben auch bloß Menschen.

Goodbye Jesus!

Ich habe daher einen anderen Vorschlag: Lasst Lehrer*innen doch Kreuze, Kippas oder Hijabs tragen. Statt von den Hälsen des Personals sollten Kruzifixe lieber von Klassenzimmerwänden verschwinden. Überlasst Morgenandachten, Religionsunterricht und Bibelstudium doch den Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft und führt bundesweit einen verpflichtenden Ethikunterricht ein. In dem können die Kinder sich gemeinsam über religiöse und philosophische Weltanschauungen austauschen und eine wichtige Lektion in Respekt und Akzeptanz lernen.

Das wäre nicht nur leichter durchzusetzen, es wäre auch endlich im Einklang mit unserem Anspruch auf Säkularisierung und Religionsfreiheit. Und es würde hoffentlich auch dazu führen, dass wir diese leidige Debatte über den korrekten Dresscode unserer Pädagog*innen begraben könnten – die hängt mir nämlich echt zum nicht-kruzifixbehängten Hals raus.
Nachtrag

Wie inzwischen mehrere Kommentierende richtig beanstandet haben, ist der Religionsunterricht unter dem aktuellen Grundgesetz geschützt. Unter Artikel 7 ist festgelegt: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt." Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sind Schulen zudem nur verpflichtet, Kurse anzubieten, für die sich genug Teilnehmer*innen finden und nicht für jede Glaubensgemeinschaft, die an der Schule vertreten ist. Diese Information fehlte zuvor im Artikel und ändert selbstverständlich die Wahrnehmung vieler Leser*innen, weshalb wir sie nachträglich ergänzt haben.

Die Autorin ist trotzdem weiterhin davon überzeugt, dass ein Ethikunterricht, in dem verschiedene religiöse und weltliche Anschauungen präsentiert werden, zeitgemäßer wäre und den Ansprüchen einer kulturell pluralistischen Gesellschaft eher entspräche. Aus ihrer Sicht wäre eine Änderung des Artikel 7 daher sinnvoll.