Vor allem in Bezug auf Bewerbungen hatte man sich so viel vom Antidiskriminierungsgesetz versprochen. Zum Beispiel muss per Gesetz seit 2006 niemand mehr persönliche Informationen in den Lebenslauf schreiben. Herkunft? Familienstand? Foto? All das sollte keine Rolle mehr spielen, um die gleichen Voraussetzungen für Bewerber*innen zu schaffen. Aber wissen die Bewerber*innen eigentlich über ihre Rechte Bescheid? Und nutzen sie sie?

Viele Berufseinsteiger*innen wissen durchaus, dass sie nicht mehr alle Informationen angeben und kein Foto mehr schicken müssen. Gängige Praxis ist es trotzdem weiterhin. "Ich weiß, dass ich mein Geburtsdatum nicht mehr angeben muss und kein Foto mitschicken müsste", erklärt Matthias, 29, der gerade sein Masterstudium abgeschlossen hat. "Aber wenn man ein gutes Foto von sich hat, von dem man selbst überzeugt ist, sollte man es mitschicken."

Eine ähnliche Einstellung hat Leonie, 24, die in der gleichen Phase ihrer Karriere ist. "Ich bin ja verhältnismäßig jung und habe nicht das Gefühl, dass mir das negativ angerechnet werden würde", sagt sie über Foto und Geburtsdatum in der Bewerbung.

Moritz, 17, der sich jetzt auf Praktika bewirbt hat sogar die Befürchtung, ohne ein Bild könnte er eher Nachteile haben. "Es kam mir selbstverständlich vor, ein Foto beizufügen und ich hatte die Befürchtung, ich könnte eventuell negativ auffallen, wenn es fehlt."

Wegen "griechischen Temperaments" abgelehnt

Sebastian Bickerich, Pressesprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gibt Moritz Recht. "Es hat sich in Deutschland ja so eine gewissen Bewerbungskultur entwickelt in den letzten Jahrzehnten und die sieht nun mal in den meisten Fällen Fotos und diese klassische Bewerbungsmappe vor", erklärt er. "Ob Sie ein Foto schicken sollten, hängt immer vom jeweiligen Unternehmen ab."

Sowohl Matthias, Leonie als auch Moritz haben noch nie direkte Erfahrungen mit Diskriminierung im Bewerbungsprozess gemacht, sie haben allerdings von anderen davon gehört: Einmal sei eine Freundin auf Grund ihres "griechischen Temperaments" abgelehnt worden, weibliche Kommilitoninnen hätten sich zu ihrer Nachwuchsplanung äußern müssen.

Name und Geschlecht gehören weiterhin zu den Pflichtangaben – ein Problem?

Ganz andere Erfahrungen hat Didem, 27, gemacht. "Mein Freund – ein Deutscher – und ich haben an den gleichen Universitäten studiert, ähnliche Abschlussnoten und gleiche Erfahrungen, doch wenn wir uns auf die gleichen Stellen in Deutschland bewerben, bekommt er immer positivere Rückmeldungen als ich", erzählt Didem. "Das geht von unfreundlichen Formulierungen über kommentarlose Ablehnungen bis zu der Forderung, ich soll meine Originalzeugnisse einreichen, da Scans nicht reichen."

Verschiedene Studien weisen darauf hin, dass Didems schlechtere Rückmeldungen auf Bewerbungen an zwei Faktoren liegen können: Sie ist eine Frau und hat einen türkischen Namen. Und auch die Vorschriften im Antidiskriminierungsgesetz schützen sie hier nicht vor Benachteiligung, da Name und Geschlecht immer noch zu den Pflichtangaben gehören.

Eine Arbeitsgruppe der Yale Universität, USA hat in einer Studie im Jahr 2012 herausgefunden, dass Frauen bei Bewerbungen im naturwissenschaftlichen Bereich benachteiligt werden. Die Gruppe verschickte Bewerbungen mit gleichen Lebensläufen für eine Stelle als Laborassistent*in an verschiedene Professor*innen. Der einzige Unterschied war, dass die Hälfte von einer weiblichen Kandidatin (Jennifer) und die andere Hälfte von einem männlichen Kandidaten (John) kamen. Die Resultate zeigten eindeutig, dass – trotz der gleichen Qualifikationen – John als kompetenter wahrgenommen wurde als Jennifer. Er bekam mehr Einladungen zu einem Gespräch und es wurden ihm im Durchschnitt sogar 4.000 Dollar mehr an Gehalt angeboten.

Hier ist die "statistische Diskriminierung" am Werk

Auch in Deutschland gibt es eine Studie zu Gleichberechtigung bei Bewerbungen. Im Jahr 2010 führten Wissenschaftler einen ähnlichen Test für Bewerbungen auf Praktika durch, allerdings diesmal mit dem Namenspaar Dennis/Tobias und Fathi/Serkan. Im Durchschnitt wurden die Bewerber mit den türkischen Namen 14 Prozent weniger zu Interviews eingeladen, bei kleinen Betrieben sogar 24 Prozent weniger.

Bewusste und artikulierte Diskriminierungen sind allerdings eher die Ausnahme, vielmehr ist hier die sogenannte "statistische Diskriminierung" am Werk. "Wenn sie ein Personalverantwortlicher oder eine Personalverantwortliche sind und haben einen Stapel von 200 Bewerbungen vor sich, dann müssen Sie den ja irgendwie kleiner bekommen. Da greifen dann oft auch unbeabsichtigte Stereotype. Auf diese Weise können in dem ersten Schritt der Bewerbung relativ hohe Diskriminierungsrisiken schlummern", erklärt Bickerich. Und von dieser statistischen Diskriminierung sind Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und ältere überproportional betroffen.

Der Lösungsvorschlag: vollständig anonymisierte Bewerbungsverfahren. Hier werden nur fachlich relevante Informationen angegeben und persönliches komplett außen vor gelassen. Von weiteren gesetzlichen Regelungen rät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes jedoch ab. "Wir setzen hier auf Freiwilligkeit, da wir denken, dass das Verfahren dem konventionellen Verfahren überlegen ist und sich mittelfristig auch durchsetzen wird." Wollen wir hoffen, dass Sebastian Bickerich damit richtig liegt und die Unternehmen selbst umdenken und auf Verfahren umstellen, die weniger anfällig für Diskriminierungen sind.