Die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel wurde heute vor dem örtlichen Amtsgericht zu 40 Tagessätze a 150 Euro verurteilt – weil sie online über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs informierte. Dafür werden im Deutschland des Jahres 2017 tatsächlich Menschen vor Gericht bestraft. Das ist nicht nur ein Unding, sondern zeigt, wie viel in dieser Debatte nachzuholen ist.

Das Signal dieses Urteils ist fatal: Frauen, die eine Entscheidung treffen müssen, wird so das Gefühl vermittelt, sie müssten sich ausschweigen, dürften in der Öffentlichkeit nicht darüber sprechen.

Allein dass der Paragraf, gegen den Frauenärztin Hänel verstoßen hatte, mit Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft überschrieben ist, ist an Absurdität kaum zu übertreffen. Werbung – als würde es sich hier um ein Angebot vom Discounter handeln. Der Begriff hat in diesem Kontext nichts in einem Strafgesetzbuch verloren. Hier geht es um die komplexe Entscheidung einer Frau, ein in ihr entstehendes Leben zu beenden. Und darum, ihr dabei medizinisch beratend zur Seite zu stehen. Dafür kann man nicht werben, wie die Angeklagte selbst sagte.

Die Debatte darf nicht länger über die Köpfe von Frauen hinweg geführt werden

Der Paragraf 219a StGB ist außerdem geradezu frauenfeindlich: Frauen wird hier aktiv die Möglichkeit verwehrt, sich über das Internet über einen medizinischen Eingriff zu informieren. Das ist Willkür, das ist Zensur, ihr Recht auf freie Information wird so eingeschränkt. Das führt zu einem anderen Problem: einer verschobenen Debatte über die Köpfe derjenigen hinweg, die das Thema betrifft.

Eine verständnisvoller Diskurs zu diesem Thema findet kaum statt in der Gesellschaft. Die Meinungen zum Thema sind meist extrem und verkrustet; Gegner*innen sind derart engstirnig, dass man argumentativ kaum zu ihnen durchdringt. Wer versucht, empathische Blickpunkte einzunehmen, Gründe nachvollziehen zu wollen, dem wird radikal über den Mund gefahren. In den Augen der Gegner*innen ist die Rechnung ganz klar: Abtreibung? Mörderin!

Man muss es nur mal selbst beobachten: Wann wird im Bekanntenkreis denn mal offen über dieses Thema gesprochen, ohne dass sich alle dazu berufen fühlen gleich eine Meinung dazu zu äußern? Wann wird abgewogen, abstrahiert, wann wird faktisch argumentiert? Das wichtige Thema wird so, ganz langsam, tot-tabuisiert. Und jetzt kommt auch noch ein Gericht mit dem Todesstoß um die Ecke.

Die Strafe für die Frauenärztin ist auch eine Strafe für alle Frauen, denen sie helfen wollte. Dabei ging es Hänel nie darum, ob man für oder gegen einen Abbruch ist. Sondern um einen seriösen Austausch.

Hänel kündigte an, notfalls bis vors Verfassungsgericht zu ziehen, um für das Recht auf medizinische Information zu kämpfen. Richtig so. Die Unterstützung, die sie von allen Seiten erfährt, zeigt, dass Deutschland einen Präzendenzfall in dieser Thematik dringend nötig hat.