Zum ersten Mal stand Facebook vor einem deutschen Gericht. Kläger war Anas Modamani – der durch sein Selfie mit der Kanzlerin aus dem Sommer 2015 bekannt wurde. Das Foto stand damals für Merkels Satz "Wir schaffen das!"

Das Selfie mit Modamani wurde in den sozialen Netzwerken benutzt, um gegen ihn zu hetzen. Es wurde behauptet, er habe einen Obdachlosen angezündet. In anderen Beiträgen wurde er als Mitwirkender an den Terrorattacken von Brüssel verleumdet.

Worum es ging

Modamani wollte vor Gericht erreichen, dass Facebook alle Beiträge, die ihn verleumden, findet und löscht. Bisher müssen Nutzende die Fotos eigenständig melden und Facebook auf diese Weise zum Löschen auffordern. Einen automatischen Löschvorgang hatte Facebook bislang als nicht machbar zurückgewiesen. Sie hätten ja keine Wundermaschine, die das Hochladen als bereits verleumderisch erkannter Fotos automatisch blockiere. Zudem sei das Lösch-Management bei einem so großen Netzwerk höchst aufwendig.

Das wollte Modamani nicht hinnehmen – immerhin schafft Facebook es auch zuverlässig und schnell, Bilder von weiblichen Nippeln oder Händchen haltenden Schwulen zu zensieren und Urheberrechtsverletzungen zu finden. Wieso sollte es dann nicht möglich sein, verleumderische und hetzerische Inhalte zu finden und aufzuspüren?

Mit seinem Wunsch nach schnellerer Aufklärung ist Modamani nun gescheitert. Das Gericht lehnte seine Antragsstellung ab. Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, begründete der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer sein Urteil.

Worum es wirklich ging

Eines der smartesten Unternehmen der Welt schafft es nicht, Inhalte, die zu Hass und Gewalt gegen Menschengruppen aufrufen, zu finden und zu entfernen. Es ging im Kern um die Frage, ob Facebook seine Macht als Medienunternehmen anerkennen muss und somit Verantwortlichkeiten übernimmt, die im Presserecht liegen. Das hätte bedeutet, dass Facebook sich selbst auf die Suche nach rechtswidrigen und zu löschenden Informationen innerhalb seines Netzwerks machen müsste.

Worum es nicht ging

Wie im Fall von Modamani Persönlichkeitsrechte zu verletzen, ist bereits verboten. Es ging es nicht darum, die Meinungsfreiheit besorgter Bürger*innen einzuschränken. In den USA begründet Facebook seine Handlungsunterlassung zwar genau damit – in Deutschland hat die Meinungsfreiheit allerdings ihre Grenzen; nämlich bei Volksverhetzungen, Beleidigungen und Falschmeldungen.

Wie es jetzt weitergeht

Modamani könnte in einem weiteren Prozess Schmerzensgeld beantragen. In einem Interview mit DeutschlandRadio Wissen erzählte er, er müsse seit den Vorfällen mit einem Schal vermummt aus dem Haus gehen, damit er nicht belästigt werde.