Dieser Text von Mithu Sanyal erschien am 14.06.2016 zunächst auf missy-magazine.de. ze.tt, Missy-Magazin, Straight und Rosegarden veröffentlichen unter der Aktion "Nein heißt nein" verschiedene Inhalte rund um den Gina-Lisa-Lohfink-Prozess und der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen.

Immerhin hat sich die Regierungskoalition inzwischen auf eine "Nein heißt nein"-Regelung geeinigt, nachdem das unfassbare und unfassbar unfaire Urteil gegen die ehemalige "GNTM"-Kandidatin massiven Aufruhr erzeugt hatte.

Für die Glücklichen, die die mediale und Online-Schlammschlacht der letzten beiden Wochen nicht mitbekommen haben, hier eine kurze Zusammenfassung: Am 1. Juni 2012 kam es zu sexuellen Handlungen zwischen Gina-Lisa L., Pardis F. und Sebastian C. Am nächsten Tag boten die beiden Herren ihre Handyaufnahmen mit der Beschreibung "Vergewaltigungsvideo von Gina-Lisa!! Nagelneu" verschiedenen Redaktionen zum Kauf an. Lohfink erstattete Anzeige – zuerst, weil Pardis F. und Sebastian C. das Video inzwischen über Pornhub online gestellt hatten, und danach auch wegen möglicher Vergewaltigung, da sie sich nur bruchstückhaft an die Nacht erinnern konnte: Filmriss.

Doch obwohl sie in dem Video wiederholt "Hör auf" sagt, konnte die Staatsanwältin darin keine Vergewaltigung erkennen – mit der fantasievollen Begründung, dass sich das "Hör auf" ja "nur" auf bestimmte sexuelle Handlungen und nicht auf den Geschlechtsverkehr per se bezogen haben könne. Na und? Schließlich ist auch das Ausüben von ungewünschten sexuellen Handlungen ein Überschreiten von Grenzen.

Doch: Halt, stopp. Auch wenn sich "Hör auf" auf den gesamten Geschlechtsverkehr bezogen hätte, wäre das nach dem zurzeit geltenden § 177 keine Vergewaltigung. Denn danach muss sich ein Opfer tätlich wehren. "Nein"-Sagen reicht nicht aus. Die einzige Ausnahme ist, wenn "das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist", etwa nicht fliehen kann. Doch kann man in dem Video keine Drohungen hören, sondern nur "Hör auf". An dem Punkt kommen die K.O.-Tropfen ins Spiel, und es wird spekulativ: Gina-Lisa vermutet, ihr Filmriss könne an K.O.-Tropfen gelegen haben. Damit wäre der Straftatbestandteil einer Vergewaltigung erfüllt. Bloß lassen sich K.O.-Tropfen nur verhältnismäßig kurz im Blut nachweisen, zu kurz, um Lohfinks Annahme zu beweisen. Das muss ich nicht schön finden, aber das kann ich respektieren. Nicht respektieren kann ich allerdings, dass im Umkehrschluss daraufhin Gina-Lisa wegen Falschbeschuldigung angeklagt und zu 60 Tagessätzen à 400 Euro – also 24.000 Euro – verurteilt wurde!

Andere und kluge Journalist*innen haben die hämische Berichterstattung bereits ausführlich analysiert. "Die Welt" schoss den Vogel ab, indem sie es schaffte, in einem einzigen Artikel zu erklären, "Sie hat schon häufiger ähnliche Filme gedreht und im Internet vermarktet" – als wären freiwillige Sexfilme und Aufnahmen einer mutmaßlichen Vergewaltigung dasselbe –, nahezulegen, dass das Ganze ein Publicity Stunt sein könnte ("Lohfink, der Name steht für Skandale, die meisten selbst inszeniert"), sowie nicht unerwähnt zu lassen, dass sie sich "die Brüste vergrößern" lassen hat, und sogar noch ihre Haarfarbe ins Spiel zu bringen ("die wasserstoffblonde Hessin"). Auch sonst wurde Lohfink gerne so beschrieben, als wäre sie eine Aufblaspuppe, die sich danach unerklärlicherweise darüber beschwert, auch so behandelt zu werden. Herzlichen Glückwunsch, liebe "Welt"-Autorin, Sie liegen 42 Jahre hinter der Zeit zurück! Seit 1974 ist die (sexuelle) Vergangenheit einer Frau, die eine Vergewaltigung anzeigt, nicht mehr Gegenstand der gerichtlichen Verhandlung.

Besonders absurd sind die Vorwürfe, "das Busenwunder" ("Promiflash") wolle mit ihrer Anzeige nur Aufmerksamkeit erheischen. Kein Problem, dann berichtet doch einfach nicht darüber. Dabei hatte ursprünglich gar nicht Gina-Lisa Lohfink die Polizei eingeschaltet, sondern die Redaktionen, denen das "Vergewaltigungsvideo" angeboten worden war, und die es – das muss lobend erwähnt werden – nicht gekauft hatten.

Nun habe ich es mir nicht angesehen, auch nicht zu Recherchezwecken, da sie explizit geäußert hat: Sie will nicht, dass sie jemand so sieht. Aber ich habe die Beschreibungen gelesen, nach denen sie darin "merkwürdig abwesend" wirkt. Der Verdacht, dass sie unter dem Einfluss irgendwelcher Substanzen gestanden hat, ist also nicht vollkommen aus der Luft gegriffen und diesen Verdacht äußerte sie. Mehr nicht.

Daraus kann nur eine Lüge konstruieren, wer in der Lage ist, Gedanken zu lesen. Außerdem geht es bei einer Anklage ja gar nicht darum, die Wahrheit zu sagen – was auch immer die Wahrheit ist –, sondern nach bestem Wissen und Gewissen auszusagen. Das ist eine wichtige Unterscheidung, weil davon unsere Rechtsstaatlichkeit abhängt, die unter anderem darauf basiert, dass wir, wenn wir das Gefühl haben, uns wird Unrecht zugefügt, dagegen klagen können – und zwar jede*r und ohne Angst, dass fehlende Beweise oder ein unvollständiges Wissen gegen uns verwendet werden. Wie in dem Fall Gina-Lisa Lohfink.

Deshalb bin ich fest davon überzeugt, dass sie mit ihrem Einspruch Erfolg haben wird. Wenn nicht, würde das einen Präzedenzfall kreieren, der unsere Demokratie infrage stellt. Nicht, weil einer Frau, die eine Vergewaltigung angezeigt hat, nicht geglaubt wurde, sondern weil das Risiko, dabei selbst verurteilt zu werden, so groß wäre, dass damit de facto der §177 StGB gegenstandslos würde. O-Ton Gina-Lisa Lohfink: "Wenn ich noch einmal vergewaltigt werde, gehe ich sicher nicht zur Polizei."

Für mich ist es ein wenig befremdlich, dass allerorten über Glauben oder Nicht-Glauben gesprochen wird, als wären wir in der Kirche. Genauso wie ich es – höflich ausgedrückt – überraschend finde, dass ein Gutachter anhand des Filmmaterials entschied, es bestünden keine Anzeichen für K.O.-Tropfen oder einen Filmriss. Doch ein Filmriss ist von außen gar nicht erkennbar. Eine Bekannte von mir hatte einmal auf einer Party einen Filmriss und fragte am nächsten Tag erschrocken, was sie während der Zeit angestellt habe. Wie sich herausstellte, hatte sie die Wohnung geputzt und alle Gläser gespült, ohne dass die anwesenden Gästen ihr irgendetwas anmerkten.

Auch das lächelnde Foto von Gina-Lisa am nächsten Morgen beweist lediglich, dass sie gelächelt hat. Weil sie ihren Peinigern vorspielen musste, dass alles in Ordnung sei, damit sie sie gehen ließen (Gina-Lisa), oder weil alles in Ordnung war (die Staatsanwältin), lässt sich daran weder beweisen noch widerlegen. Fotos sind kein Wahrheitsserum, sondern nur im Kontext verständlich. Bühne auf für das Video, anhand dessen die Nation seitdem orakelt, dass es eindeutig eine Vergewaltigung war, respektive eindeutig keine Vergewaltigung war. Und, wisst ihr was? Das ist nicht das erste Mal.

1999 schrieb der Fall Lisa Gier King gegen Mike Yahraus Geschichte, weil es damals ebenfalls (Super-8-)Aufnahmen des Geschehens gegeben hatte. Überhaupt hört sich die ganze Geschichte so an, als würden lediglich die Namen Lisa Gier gegen Gina-Lisa ausgetauscht: Lisa Gier King, die als erotische Tänzerin bei einer Feier der Bruderschaft Delta Chi an der University of Florida aufgetreten war, zeigte Mike Yahraus am nächsten Morgen an, sie vergewaltigt zu haben. Nach Sichtung des Filmmaterials ließ die Polizei die Klage gegen ihn jedoch fallen und ermittelte stattdessen gegen sie: wegen Falschaussage. Massive Proteste der National Organization of Women sorgten dafür, dass auch diese Anklage fallen gelassen wurde. Daraufhin entschied der Staatsanwalt, das Super-8-Material herauszugeben, damit die Öffentlichkeit sich selbst eine Meinung bilden könne. Was diese auch fleißig tat – und die Aufnahmen für 20 $ weiter verscherbelte.

Abgesehen von den rechtlichen Problemen – vor allem bezüglich des Persönlichkeitsschutzes – wurde dadurch nichts klarer. Noch 2001, als der Fall in dem Dokumentarfilm "Raw Deal. A Question of Consent" – mit Genehmigung Lisa Gier Kings und unter Verwendung des Originalmaterials und extensiver Interviews mit allen Beteiligten – aufgearbeitet wurde, blieben am Ende mehr Fragen als Antworten. "Wahrheit" wird über einen gesellschaftlichen Diskurs konstruiert, durch die Produktion von Bildern zusammen mit ihren möglichen Deutungen und durch die Akkumulation von Wissen und Gewissheiten. "Menschen glauben etwas in der Regel nicht erst, nachdem sie es gesehen haben, sie sehen es nur, wenn sie es bereits glauben – abhängig von ihrer vorherigen Lebenswelt und welche Medien sie konsumieren", erklärt der Filmhistoriker Frank Tomasulo in seinem 1996 erschienenen Essay  "I’ll see it when I believe it". Deshalb tragen wir als Journalist*innen eine besondere Verantwortung, wenn wir Vergewaltigungsfälle vor dem Gericht der öffentlichen Meinung verhandeln.

Dazu gehört, den Blick von Gina-Lisas Busen zu lösen, ebenso wie zuzugeben, dass es viele Dinge gibt, die wir nicht wissen und auch nicht beurteilen können. Das ist eines der strukturellen Probleme von Vergewaltigungsprozessen. Dass das schwer auszuhalten ist, führt zu Vorverurteilungen – von vermeintlichen Opfern ebenso wie von vermeintlichen Tätern. Und es gibt ja tatsächlich Falschbeschuldigungen. Darüber, wie hoch deren Prozentsatz liegt, lässt sich streiten, nicht aber, dass sie für die Menschen, die fälschlicherweise einer Vergewaltigung beschuldigt werden, extrem traumatisierend sind. Außerdem führen in Deutschland Anzeigen wegen Falschbeschuldigungen noch seltener zu einer Verurteilung als Anzeigen wegen Vergewaltigungen.

In ausgleichender Ungerechtigkeit nun aber Gina-Lisa Lohfink der Falschbeschuldigung zu verurteilen, hilft niemandem. Ganz im Gegenteil stellt es die wenigen erfolgreichen Verurteilungen wegen Falschbeschuldigung infrage. This way madness lies.

Fakt ist doch, dass die beiden Herren umgehend versuchten, aus ihrem erschlichenen Video Geld zu machen. Das ist nicht die Handlung von Menschen, denen es um Einvernehmlichkeit und Respekt geht. Diese Handlung ist in Deutschland nicht Teil des Sexualstrafrechts, aber sie zeigt, dass Lohfinks Verdacht, auch ansonsten könnte über ihren Willen hinweggegangen worden sein, keineswegs aus der Luft gegriffen ist.

Ich kann nachvollziehen, dass nicht nachweisbar ist, ob die beiden oder irgendjemand Gina-Lisa mit Absicht etwas in ihren Wodka Red Bull getan hat, um sie daraufhin vergewaltigen und filmen zu können – und ein solcher Vorsatz in einem Gerichtsverfahren nachgewiesen werden muss –, und dass Gerichtsprozesse genauso wenig wie Vergewaltigungen so aussehen wie im Kino. Was ich jedoch nicht nachvollziehen kann, ist: Warum hat es einen Monat gedauert, bis die Wohnungen der mutmaßlichen Täter durchsucht und weiteres Videomaterial sichergestellt wurde? Wie kommt es, dass das Video ein Jahr lang online war und von mehr als einer Million Menschen gesehen wurde und immer noch – wenn auch in gekürzter Form – im Internet anschaubar ist?

Wie kann es angehen, dass Lohfink im Gerichtssaal von Zuschauer*innen als Hure beschimpft werden kann und die Personalien dieser Personen nicht einmal aufgenommen werden? (Was ja so schwierig nicht sein sollte, weil sie darüber hinaus den anwesenden Journalist*innen weiteres Videomaterial angeboten haben.) Aber vor allem: Wieso ist das überhaupt ein öffentlicher Prozess? Ich bin der Ansicht, wir sollten Vergewaltigungsfälle unter Ausschluss der Öffentlichkeit – mit Ausnahme von engen Freund*innen, die zur Unterstützung von Kläger*innen und Angeklagten mitkommen – verhandeln. Und möglichst wenig reißerisch darüber berichten. Denn offensichtlich sind nicht nur die Staatsanwältin, sondern auch wir als Öffentlichkeit nicht besonders gut darin, sensibel mit der unordentlichen Realität umzugehen.

Auch wenn Gina-Lisa Lohfink aussieht, als würde sie einen zum Frühstück verspeisen, wenn man ihr blöd kommt, ist es doch gerade das, was sie sympathisch macht. Ihr Spruch "Zack, die Bohne", mit dem sie als Teilnehmerin von "Germanys Next Topmodel" bekannt wurde, ist deutlich erfrischender als das sonst dort übliche: "Bin ich zu dick?" Gina-Lisa ist nicht nur kein typisches Opfer, sie ist überhaupt kein Opfer, sondern eine Person, der ein Unrecht angetan wurde und die das Selbstbewusstsein und das Selbstwertgefühl hat, sich dagegen zu wehren. "Was da mit mir gemacht wurde, ist unter aller Sau." Davon können wir viel lernen.

Ich liebe Gina-Lisa für Aussagen wie "Eher spende ich das Geld an bedürftige Menschen und gehe in den Knast" sowie dass sie eine Stiftung für Opfer sexueller Gewalt gegründet (mit kostenloser Erstberatung bei geschulten Sozialarbeiter*innen und Anwält*innen) und Justizminister Heiko Maas eingeladen hat, sich ihren Prozess anzusehen, um zu erfahren, was "in den deutschen Gerichtssälen vor sich geht". So macht man das.

Deshalb werden wir am 27. Juni sagen können: Von Gina-Lisa lernen, heißt siegen lernen.