Hätte sie die Strafverfolgung verhindert, hätte sie dies auf Basis des deutschen Rechtsstaates begründen müssen. Es wäre eine Entscheidung der Willkür gewesen – und hätte die Idee der Gewaltenteilung verhöhnt. Es gefällt uns nicht, aber noch ist Majestätsbeleidigung strafbar. Ob Jan Böhmermann sich strafbar gemacht hat, das müssen nun Richter entscheiden.

Merkel ist Kanzlerin, nicht Deutschlands oberste Richterin, nicht Böhmermanns Verteidigerin und auch nicht Recep Tayyip Erdoğans Anwältin. Sie hat in ihrer Ansprache bewiesen, dass sie sich mit der Materie befasst hat. Und nun hält sie sich raus.

Gleichzeitig kündigt sie an, den Paragraphen 103 des Strafgesetzbuchs abzuschaffen. Der wird auch als Majestätsbeleidigung bezeichnet, es geht um die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Das Gesetz gilt schon längst als überaltert, es gehört abgeschafft. Oder in Sachen Erdogan: Wer Gewalt austeilt, der muss auch Beleidigung einstecken können.

Merkels Ankündigung auf Youtube