Das neue Regelwerk der Stadt sieht vor, dass erwachsener Nachwuchs regelmäßig die Eltern besuchen oder Grüße schicken muss. Sind Eltern der Meinung, ihre Kinder gehen dieser Verantwortung nur unzureichend nach, könnten sie Klage wegen Vernachlässigung einreichen. Weigert sich das undankbare Balg trotz Gerichtsbeschluss dann immer noch, geht seine oder ihre Kreditwürdigkeit flöten.

Schon im Juli 2013 gab es in Peking einen ähnlichen Vorstoß mit dem Gesetz zum "Schutz der Rechte und Interessen alter Menschen". Da aber weder festgelegt wurde, was "regelmäßig" bedeutet noch wie eine etwaige Bestrafung aussehen soll, war das Gesetz entsprechend erfolglos.

Drei Jahre später soll mit der Verknüpfung von Kreditwürdigkeit der Kinder mit der Besuchspflicht sichergestellt werden, dass das Gesetz eingehalten würde. Das gilt vorerst nur für Shanghai.