Das Düsseldorfer Landgericht kennt sich aus mit kuriosen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Es verhandelte bereits den Fall des Rauchers Friedhelm Adolfs (76). Seine Vermieterin wollte ihn nach 40 Jahren aus der Wohnung werfen – weil sein Zigarettenrauch die Nachbarn belästige.
Am Donnerstag fiel am Landgericht in zweiter Instanz das Urteil in einem Fall, den der Boulevard gerne Pinkel-Prozess nennt. Ein Finanzmanager strullerte in seiner Wohnung im Stehen – hatte sein Gemächt aber nicht im Griff. Als er auszog, war der Marmorboden unter der Toilette hinüber. Verätzt vom Urin, wie ein Sachverständiger für die Vermieterin feststellte. Die ließ den Boden austauschen und zog die Kosten dafür von der Kaution ab: 2000 Euro. Der Manager wollte sich das nicht bieten lassen und zog vor das Amtsgericht. In Richter Stefan Hank fand er offenbar einen Gleichgesinnten, wie die Urteilsbegründung zeigt. ze.tt hat die besten Zitate daraus gesammelt. So geht Pinkeln im Stehen auf Juristendeutsch:
Heißt im Klartext: Solange die Vermieterin nicht darauf hinweist, dass der Boden kein Urin verträgt, darf der Mieter pinkeln wie er will. Das wollte die Vermieterin so nicht akzeptieren und zog vor das Landgericht. Doch auch dort unterlag sie. Vermieter müssen in ihren Wohnungen mit Stehpinklern rechnen, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Mieter konnte nicht wissen, dass der Boden dafür ungeeignet war.
Das Düsseldorfer Landgericht kennt sich aus mit kuriosen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Es verhandelte bereits den Fall des Rauchers Friedhelm Adolfs (76). Seine Vermieterin wollte ihn nach 40 Jahren aus der Wohnung werfen – weil sein Zigarettenrauch die Nachbarn belästige.
Am Donnerstag fiel am Landgericht in zweiter Instanz das Urteil in einem Fall, den der Boulevard gerne Pinkel-Prozess nennt. Ein Finanzmanager strullerte in seiner Wohnung im Stehen – hatte sein Gemächt aber nicht im Griff. Als er auszog, war der Marmorboden unter der Toilette hinüber. Verätzt vom Urin, wie ein Sachverständiger für die Vermieterin feststellte. Die ließ den Boden austauschen und zog die Kosten dafür von der Kaution ab: 2000 Euro. Der Manager wollte sich das nicht bieten lassen und zog vor das Amtsgericht. In Richter Stefan Hank fand er offenbar einen Gleichgesinnten, wie die Urteilsbegründung zeigt. ze.tt hat die besten Zitate daraus gesammelt. So geht Pinkeln im Stehen auf Juristendeutsch: