COVID-19 zieht seit Wochen von Land zu Land, von Kontinent zu Kontinent. 114.578 Menschen sind bereits am Coronavirus erkrankt, 4.018 gestorben (Stand: 10. März 2020). In Italien wurden die Grenzen abgeriegelt, um die Zahl der Ansteckungen zu minimieren. Bei der Einreise vor Polen und Tschechien kommt es zu Fiebermessungen. Zahlreiche Menschen befinden sich in Quarantäne.

Um die Ausbreitung des Virus nicht zu begünstigen, werden in Deutschland zudem Veranstaltungen mit größeren Menschenmengen gestrichen. Bisher betroffen waren dabei unter anderem die Leipziger Buchmesse, die Goldene Kamera, die Internationale Tourismusbörse in Berlin sowie die Hannovermesse. Kommenden Mittwoch findet das erste Fußballbundesligaspiel als sogenanntes Geisterspiel statt, Borussia Mönchengladbach und dem 1. FC Köln wird kein Live-Publikum bei der Partie zusehen. Gesundheitsminister Jens Spahn appellierte vergangenes Wochenende, alle Events mit mehr als 1.000 Teilnehmer*innen abzusagen: "Je langsamer sich das Virus verbreitet, desto besser kann unser Gesundheitssystem damit umgehen."

Was bedeuten die Absagen für alle, die in den kommenden Wochen zu Konzerten, Fußballspielen oder Messen gehen wollen und sich Tickets gekauft haben? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer entscheidet über die Absage von Veranstaltungen?

Noch kann jede*r Veranstalter*in in Deutschland selbst entscheiden, ob er*sie grünes Licht für ein Event erteilt, solange die lokalen Gesundheitsbehörden vor Ort keine Bedenken äußern. Was für das für Dienstag geplante AnnenMayKantereit-Konzert in der Sick-Arena der Fall war: Die zuständigen Behörden der Stadt Freiburg sagten das Konzert ab.

Als Hilfestellung für die Einschätzung hat das Robert-Koch-Institut kürzlich eine Liste mit Risikofaktoren veröffentlicht. Im Fragenkatalog werden beispielsweise Fragen zum potenziellen Publikum, zur Dauer des Events, zur Belüftungssituation oder zur Anzahl der Toiletten gestellt.

Das Event wurde wegen des Coronavirus abgesagt. Bekomme ich mein Geld zurück?

Sagt ein* Veranstalter*in ein Event ab, bleibt die Leistung, für die du gezahlt hast, aus. Generell steht dir in solchen Fällen die Rückerstattung für die Karten zu. Je nach Vertrag – man beachte das Kleingedruckte – kann diese Bestimmung aber anders geregelt sein.

Sind deine Tickets von Eventim oder Ticketmaster, erhältst du das bezahlte Geld in jedem Fall zurück. Ganz egal, ob das Event aufgrund eines Beinbruchs des*r Sänger*in oder wegen des Coronavirus nicht stattfindet. Bei Eventim müssen die Tickets gemeinsam mit einem Rücksendeformular zurückgeschickt werden. Das Geld wird dann auf das im Formular angegebene Konto überwiesen. Ticketmaster fordert seine Kund*innen dazu auf, ein digitales Rücksendeformular auszufüllen.

Das Event wurde verschoben. Der Ausweichtermin passt mir zeitlich nicht. Was nun?

Wenn die Veranstaltung aufgrund des Coronavirus verschoben wird, variiert die Situation von Veranstalter*in zu Veranstalter*in. Im Normalfall musst du den neuen Termin jedoch nicht annehmen und hast Anspruch auf dein Geld.

Das Event wurde zwar nicht abgesagt, aber ich will wegen des Coronavirus nicht hingehen. Habe ich das Recht auf eine Rückerstattung?

Gemäß der Verbraucherzentrale Bremen heißt es, man könne Tickets auf Wunsch zurückgeben. Trotzdem sei die Sorge vor dem Virus kein Grund, von den bestehenden Abmachungen im Vertrag abzusehen. Hier bist du also auf die Kulanz des*r Veranstalter*in angewiesen, der*die über die Rückerstattung entscheiden darf.

Wer trägt Verantwortung, sollte ich mich bei einer Großveranstaltung infizieren?

Eine genaue, für alle Events geltende Richtlinie wurde noch nicht veröffentlicht. In einem Interview mit der Welt gab ein Professor für öffentliches Recht zur Ansteckungsgefahr bei Fussballspielen folgendes Statement ab: "Es gibt bislang keine klare Leitlinie, was die sogenannten Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters eines Spiels angeht. Sind beispielsweise Fiebermessungen an Stadioneingängen notwendig? Der Verein trägt das volle Risiko. Sollte ein Fan klagen und es könnte nachgewiesen werden, dass er sich im Stadion infiziert hat, würde es darum gehen, ob der Verein seine Verkehrssicherungspflichten zum Schutz der Zuschauer eingehalten hat."