Die rechtspopulistische AfD wird bundesweit zum sogenannten Prüffall für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Zu dieser Entscheidung führte ein 450 Seiten starkes Gutachten der Verfassungsschutzbehörden der Länder, welches das BfV nach den Vorfällen in Chemnitz einforderte, wo AfD-Funktionär*innen neben Rechtsextremen und Neonazis demonstrierten.

Zudem werden der sogenannte rechte Flügel der Partei um Wortführer Björn Höcke sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als Verdachtsfälle eingestuft.

Was genau bedeuten diese Einstufungen? Und was kommt jetzt auf die AfD zu? Wir behandeln die wichtigsten Fragen.

Wo liegt der Unterschied zwischen dem sogenannten Prüffall und dem Verdachtsfall?

Wenn das BfV eine Organisation, wie nun die AfD, zum Prüffall erklärt, wird es fortan die Aussagen von Funktionär*innen bei öffentlichen Auftritten, Demos, öffentlich zugänglichen Interviews oder in Videoaufnahmen daraufhin prüfen, ob sich darin extremistisches Potenzial oder Bestrebungen erkennen lässt. Im vergangenen September wurde bereits der Thüringer Landesverband der AfD unter der Führung Björn Höckes zum Prüffall.

Der Verdachtsfall ist die nächste Eskalationsstufe, hier beginnt nämlich die Beobachtung im eigentlichen Sinne – das BfV setzt nachrichtendienstliche Methoden ein, wird, wie im Falle des rechten AfD-Flügels und der JA, also von nun an gezielt Telefongespräche und Chats abhören und mitlesen. Zudem werden sogenannte V-Leute eingesetzt. Das sind Menschen, die etwa Teil einer als extremistisch eingestuften Gruppierung sind, aber von dieser unerkannt mit Polizei oder Verfassungsschutz zusammenarbeiten. V-Leute sollen quasi aus dem Kern Informationen für den Verfassungsschutz sammeln, Bild- und Tonmaterial anfertigen.

Was passiert mit den gesammelten Informationen?

All die gesammelten Informationen der Verdachtsfälle speichert das BfV in einem speziellen Programm. Sie werden zusammengefasst im jährlichen Verfassungsschutzbericht aufgeführt, der in der Regel im Sommer erscheint und für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Zumindest der rechte Flügel und die JA werden im kommenden Bericht also nebst der rechtsextremen NPD, der linksextremen Deutschen Kommunistischen Partei, Scientology oder dem Terrornetzwerk Al-Qaida, die als verfassungsfeindlich oder terroristisch eingestuft sind, auftauchen.

Darüber hinaus gibt es zunächst keine Konsequenzen. Der Verfassungsschutz versteht sich selbst als ein Frühwarnsystem für die Demokratie. Die jährlichen Verfassungsschutzberichte sollen vor allem als Warnung für die Gesellschaft dienen – das BfV führt keine Strafverfahren und gibt in der Regel keine Informationen an die Polizei oder Staatsanwaltschaften weiter.

Bei den Prüffällen werden durch das BfV keine Informationen gespeichert.

Also hat die Entscheidung des BfV im Grunde keine Auswirkungen auf die AfD-Gesamtpartei?

Vielleicht nicht direkt, sicher aber indirekt. Die Aussage der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel in der Pressekonferenz nach der Verkündung der BfV-Entscheidung, der Prüffall bedeute "gar nichts", ist so beispielsweise nicht korrekt. Obwohl die Prüfung durch das BfV ergebnisoffen geschehen soll, bedeutet das für die Partei konkret: Brisante Fälle wie solche in Chemnitz werden künftig vom BfV analysiert werden und für weitere Gutachten intern dokumentiert. Das gilt auch für alle anderen offen erkennbaren Verbindungen in die rechtsextreme Szene – bis heute gilt das für mindestens 27 Mitarbeitende von AfD-Bundestagsabgeordneten. Wenn, wie derzeit, ein Mitarbeiter im Verdacht steht, einen Brandanschlag in der Ukraine beauftragt zu haben, wird das BfV den Fall genau verfolgen.

Je mehr solche Fälle sich ansammeln, desto wahrscheinlicher wird es, dass die AfD als Gesamtpartei zum Verdachtsfall wird. Die Partei selbst ist sich durch interne Gutachten sehr bewusst, dass sie jetzt ein ganzes Stück näher an der Grenze einer solchen Beobachtung steht. Geschieht das, würde die AfD für die Gesellschaft künftig gemeinhin als rechtsextrem gelten – wie etwa die NPD. In diesem Fall könnte ihr unter anderem ein Verlust an Wähler*innenstimmen bevorstehen. Alle Mitglieder etwa, die als Beamte im öffentlichen Dienst arbeiten, müssten sofort austreten, wenn sie ihre Jobs behalten wollen.

Wenn der AfD-Vorstand vom Prüffall als "Brandmarkung" spricht, hat er nicht Unrecht: Er ist tatsächlich eine Art Stempel. Es ist wie eine gelbe Karte: Der Druck auf die AfD, problematische Mitglieder auszusortieren und Verbindungen zum Rechtsextremismus zu kappen, wird dadurch größer werden.