Ein 32-jähriger Student aus Berlin hatte im Sommer 2018 einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Er wohnt in einer Einzimmerwohnung mit 31 Quadratmetern. Geld verdiente er in einem Minijob, also eine geringfügige Anstellung mit maximal 450 Euro Gehalt. Nebenher arbeitete er ehrenamtlich bei der Tafel. Von seiner Familie erhielt er kein Geld.

In seinem Antrag an das Bezirksamt Lichtenberg schrieb der Informatik-Student auch, dass er regelmäßig Nahrungsmittel bei Laib und Seele abhole, eine Aktion der Berliner Tafel, der Kirchen und des Radio Berlin Brandenburg (rbb).

Wie die Berliner Tafel jetzt mitteilte, kürzte ihm das Bezirksamt darum das Wohngeld von 190 auf 90 Euro. Begründung: Das Essen, das er von der Tafel erhalte, sei ein sogenannter Sachbezug – und definiert es als Einkommen in Höhe von 2.892 Euro. Der Student legte Widerspruch ein. Der wurde im März dieses Jahres abgelehnt.

"Willkürlich und rechtswidrig!"

In der Ablehnung erklärt das Amt, dass es den "Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung auf monatlich 241 Euro" festgelegt hat, die sich wiederum in 51 Euro für das Frühstück, 95 Euro für Mittagessen und 95 Euro für Abendessen aufschlüsseln.

Diese Summen seien laut Sabine Werth, Vorsitzende der Berliner Tafel, "willkürlich festgelegt und entbehren jeder Grundlage". Zudem seien die abgegebenen Lebensmittel an den 45 Berliner Laib und Seele-Ausgabestellen nur eine Unterstützung für wenige Tage und niemals eine vollständige Versorgung. Werth beschreibt das Vorgehen des Bezirksamts als rechtswidrig: "Die Berliner Tafel ist ein unabhängiger Verein, der schon immer bewusst auf staatliche Fördergelder verzichtet hat, um genau diese unzulässige Verknüpfung von zustehenden Sozialleistungen und freiwilligen Lebensmittelspenden zu vermeiden", heißt es in einem Statement der Berliner Tafel.

Die zuständige Bezirksstadträtin Katrin Framke (parteilos für Die Linke) bezeichnet den Fall als "juristische Grauzone". Es sei bisher nie darüber geurteilt worden, ob sachbezogene Leistungen, wie Nahrungsmittel, durch gemeinnützige Vereine als Einkommen angerechnet werden müssten oder nicht. "Ich habe den Fall zum Anlass genommen, entsprechende juristische Stellungnahmen von unserem Rechtsamt sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu dieser grundsätzlichen Frage einzuholen", sagt Framke. Sie selbst sei der Meinung, dass Nahrungsmittel, egal ob von gemeinnützigen Vereinen oder der Familie, grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet werden sollten.

Dem rbb sagte der Student: "Da hat jemand wirklich großen Mist gebaut. So bestraft zu werden dafür, dass man ehrenamtlich aushilft, ist eine Schweinerei. Die haben mir geschrieben, 'Sie müssen 240 Euro Sachbezüge von der Tafel beziehen, denn ansonsten ist uns nicht klar, wie Sie ihren Unterhalt gestalten könnten'."

"Ich habe für diese Entscheidung kein Verständnis", sagt Bezirksbürgermeister Michael Grunst

Bezirksbürgermeister Michael Grunst von den Linken reagierte unterdessen auf Facebook.

Auch die Berliner Tafel ließ die Lichtenberger Entscheidung von Jurist*innen prüfen und gab an, "diverse Fehler" gefunden zu haben. "Der Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürger*innen, der er nachkommen muss. Diese Pflicht darf in keiner Weise mit dem gemeinnützigen, ehrenamtlichen und freiwilligen Engagement der Berliner Tafel verrechnet werden", sagt Sabine Werth.