Ende 2015 lebten in Deutschland fast eine Million Geflüchtete. Einer von 87 Menschen in Deutschland war also ein*e Asylbewerber*in. Die vielen Geflüchteten haben Auswirkungen auf Deutschland. Manche sind offensichtlich und messbar: etwa dass der Konsum von Schafs- (um vier Prozent) und Ziegenfleisch (um zwölf Prozent) gestiegen und der von Schweinefleisch (um 2,5 Prozent) gesunken ist. Andere werden erst in einiger Zeit offensichtlich sein. Zum Beispiel die Antwort auf die Frage, was Geflüchtete für die Wirtschaft bedeuten.

Doch wer darf überhaupt bleiben? Und welche Rechte und Pflichten haben Geflüchtete in Deutschland? Der Berufsverband der Rechtsjournalisten hat einen Leitfaden zum Thema Asyl- und Migrationsrecht veröffentlicht. Wir haben daraus wichtige Fragen und Antworten zusammengefasst und mit der Expertin* gesprochen, die den Leitfaden geschrieben hat.

Wer darf kommen?

Nach Deutschland darf grundsätzlich jeder kommen, der ein Visum hat oder in Europa wohnt. Das trifft auf die meisten Geflüchteten nicht zu. Um Asyl zu beantragen, gibt es für sie zwei Möglichkeiten:

  1. Politisch Verfolgte können nach Artikel 16 des Grundgesetzes Asyl in Deutschland beantragen, was auch "großes Asyl" genannt wird, wie die Expertin sagt. Politisch Verfolgte können zum Beispiel Menschen sein, die wegen ihrer Religion oder ihren politischen Ansichten in Gefahr sind.
  2. Für die meisten Asylbewerber*innen trifft die politische Verfolgung nicht zu. Wenn in einem Land etwa Bürgerkrieg herrscht oder eine Hungersnot ausbricht, greift das Grundgesetz nicht – dafür aber die Genfer Flüchtlingskonvention. Dieser Weg wird auch "kleines Asyl" genannt.

Wer darf bleiben?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft in einem Verfahren, das das Ministerium selbst auf diesem Poster zusammengefasst hat, ob jemand in Deutschland bleiben darf oder nicht. "Es gibt im Grunde sechs Varianten, die mit verschiedenen Rechten und Pflichten verbunden sind", sagt die Expertin. Welchen Status Geflüchtete erhalten, hat zum Beispiel Auswirkungen darauf, ob Geflüchtete ihre Familien nach Deutschland holen können oder nicht.

  1. Die Asylberechtigung nach dem Grundgesetz (großes Asyl) erhalten politisch Verfolgte. Für sie gilt wie für Menschen, welchen die ...
  2. ... Flüchtlingseigenschaft (kleines Asyl) zuerkannt wird: Sie dürfen zunächst für drei Jahre in Deutschland bleiben. Dann prüft das BAMF erneut.
  3. Der subsidiäre Schutz ist für Geflüchtete weniger wert als das große und kleine Asyl. Subsidiär bedeutet vorübergehender Schutz. Er greift, wenn weder Bedingungen für das große noch das kleine Asyl gegeben sind, aber im Herkunftsland ernsthafte Gefahr (etwa Folter oder Todesstrafe) droht. In diesem Fall dürfen die Betroffenen zunächst für ein Jahr bleiben, dann wird ihr Fall erneut bewertet.
  4. Die Duldung. Diesen Status erhalten Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber nicht ausreisen können, weil sie zum Beispiel krank sind oder keinen Pass besitzen. "Nicht drinnen und nicht draußen", nennt der Berufsverband diesen Status. Geflüchtete sind in diesem Status drei Monate lang vor einer Abschiebung sicher. In dieser Zeit versucht das BAMF, den Grund für die Duldung zu klären und die Person auszuweisen.

Wessen Asylantrag abgelehnt wurde, der muss das Land verlassen. Auch in diesem Fall unterscheidet das BAMF zwei Fälle:

  1. Eine einfache Ablehnung besagt, dass die Voraussetzungen für Asyl in Deutschland nicht gegeben sind. Die Bewerber*innen müssen das Land dann innerhalb von 30 Tagen verlassen.
  2. Eine Ablehnung als "offensichtlich unbegründet" ist die strengste Form der Abweisung. In diesem Fall geht die Behörde davon aus, dass Asylbewerber*innen gelogen haben oder nur wirtschaftliche Gründe für das Asylgesuch vorliegen. Mit diesem Bescheid bleibt lediglich eine Woche zur Ausreise.

Ausweisung oder Abschiebung?

Wessen Asylantrag nicht zugelassen wird, der muss das Land verlassen, wird also ausgewiesen. Dafür hat er wie oben beschrieben je nach Ausgang des Verfahrens eine gewisse Zeit. Wer nicht ausreisen will, wird abgeschoben. Die Abschiebung ist also eine Ausweisung mit Polizeigewalt.

Welche Leistungen erhalten Geflüchtete?

In der Regel benötigt das BAMF vier bis sechs Monate, um einen Asylantrag zu bearbeiten. In dieser Zeit haben Bewerber*innen Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung, Nahrung, Unterkunft und Bekleidung. "Es steht dem Staat frei, wie er diese Leistungen erbringt", sagt die Expertin. In den meisten Fällen leben die Menschen in einem Camp oder Heim. Sie bekommen Essen geliefert und Kleidung gestellt. Die Behörden könnten stattdessen aber auch Geld auszahlen. Das wären 135 Euro für Alleinstehende, wenn sie in einer Unterkunft leben und 216 Euro, wenn sie es nicht tun.  "Zusätzlich gibt es ein Taschengeld von etwa 130 Euro pro Person für einen Monat", sagt die Expertin. Für Kinder sind es 80 Euro pro Monat.

Erkennt das BAMF den Antrag an, haben Geflüchtete (sobald der Antrag bewilligt wurde, sind diejenigen keine Asylbewerber mehr) genau wie deutsche Staatsbürger*innen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Miete für eine Wohnung wird wie bei Hartz-IV-Empfängern vom Jobcenter gezahlt.

Grundsätzlich können Asylbewerber*innen drei Monate nach der Antragstellung auf Asyl eine Arbeitserlaubnis beantragen. Während der ersten Monate haben Asylbewerber*innen einen stark beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, der erst nach 15 Monaten entfällt.

Sprechen Sie Deutsch?

Wer Asyl erhalten hat, bekommt Geld vom Amt. Damit sind aber auch Pflichten verbunden. Wer Geld vom Amt bekommt und noch kein Deutsch spricht, muss es lernen. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für den Kurs, der 600 Stunden umfasst. "Das geht in der Regel ein bis eineinhalb Jahre", sagt die Expertin. Wer sich weigert, einen Kurs zu belegen, dem kann das Amt die Bezüge kürzen – erst um 30 Prozent, dann um weitere 30 Prozent.

Was ist mit der Familie?

Wer kleines oder großes Asyl erhalten hat, darf seine Kinder oder die*den Ehepartner*in nach Deutschland holen. Wird dieser Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem positiven Asylbescheid gestellt, "ist es relativ einfach", sagt die Expertin. Einem Antrag beim BAMF folgen aber im Herkunftsland und in Deutschland noch Korrespondenzen mit den zuständigen Botschaften. Wer die Frist verstreichen lässt, muss nachweisen, dass er seine Familie versorgen kann und dass die Wohnung groß genug ist.

Wer subsidiären Schutz genießt oder geduldet wird, darf seine Angehörigen nicht nachholen. Das BAMF kann so also im Rahmen der rechtlichen Vorgaben steuern, ob Familien nachziehen. Vor allem bei Bewerber*innen aus Syrien wurde in jüngster Zeit häufig ein subsidiärer Status vergeben, sagt die Expertin.

Warum reisen kaum Geflüchtete mit dem Flugzeug ein?

Prinzipiell wäre für viele Geflüchtete eine Einreise per Flugzeug billiger und sicherer als die Reise mit Schlepperbanden. Doch die EU-Richtlinie 2001/51/EG verhindert das, wie der Spiegel schreibt. Fluggesellschaften haften, wenn Passagiere im Zielland wegen fehlender Papiere abgewiesen werden. Darum lassen Airlines keine Passagiere ohne gültiges Visum an Bord. Im Jahr 2015 kamen nach Angaben der Bundesregierung gerade 627 Asylsuchende mit dem Flugzeug.

Schaffen es Geflüchtete aufgrund lascher Kontrollen doch an einen deutschen Flughafen, landen sie im internationalen Transitbereich – sie haben also noch nicht deutschen Boden betreten. "Dort haben sie die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, der innerhalb von zwei Tagen bearbeitet werden muss", sagt die Expertin. Im Vergleich zu den vier bis sechs Monaten ist das eine Blitzbearbeitung.

* die Expertin des Verbandes wollte namentlich nicht genannt werden.