Das Bundesausbildungsförderungsgesetz kann Leben verändern. Im optimalen Fall gibt das Gesetz, das sich hinter dem sperrigen Wort versteckt, Menschen die Freiheit, zu studieren, was sie möchten oder ermöglicht es Auszubildenden, in eine eigene Wohnung zu ziehen. Doch so kompliziert und lang wie der Name des Gesetzes ist für viele auch der Weg zu einem finanziellen Zuschuss vom Staat. Nachdem jahrelang immer weniger Menschen BAföG erhielten, greifen ab heute mehrere Reformen, die das ändern sollen. Die Politik verspricht: In Zukunft sollen mehr Menschen mehr Geld bekommen.

Die Lebenskosten in Deutschland steigen seit Jahren. Auszubildende und Studierende in Großstädten leiden unter Mieten, die in die Höhe schießen. Doch auch die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Lebensmittel oder Freizeitaktivitäten werden immer höher. Die BAföG-Erhöhung soll jungen Menschen dabei helfen, diese Kosten zu tragen.

Mehr Geld, weniger Fokus auf die Eltern

Bisher lag der BAföG-Höchstsatz bei 735 Euro im Monat. Er soll nun in zwei Stufen auf 861 Euro angehoben werden. Wie viele Menschen von dieser Erhöhung profitieren werden, ist allerdings noch unklar. Im Jahr 2016 erhielten 40,3 Prozent der BAföG-Berechtigten den Höchstsatz, insgesamt wurden in dem Jahr 822.933 Personen gefördert. Eine weitere Änderung: In Zukunft sollen das Einkommen und Vermögen der Eltern weniger Einfluss auf den Förderbedarf haben. Die Höhe der BAföG-Förderung bleibt zwar weiterhin elternabhängig, aber die Freibeträge sollen steigen. Auch Kinder aus Familien, die bisher zu viel Geld für die Förderung verdienten, wären damit unter Umständen förderberechtigt.

Alles supi jetzt?

Nicht alle sind mit der BAföG-Reform zufrieden. Das liegt vor allem daran, dass sie vielen nicht weit genug geht. Der fzs, der Freie Zusammenschluss von Student*innenschaften, sagte gegenüber dem Spiegel, es müsse das langfristige Ziel sein, BAföG eltern-, alters- und herkunftsunabhängig zu ermöglichen. Das Deutsche Studentenwerk erklärte, die Reform könne nur ein erster Schritt sein. Man müsse die Dauer der Förderungen mindestens um ein Semester verlängern. Aktuell steht Studierenden BAföG nur zu, wenn sie ihren Abschluss in der Regelstudienzeit machen. Das schafft nur ein kleiner Teil der Menschen, die eine Uni besuchen.

Die Reformen ändern nichts an dem behördlichen Aufwand, der mit einem BAföG-Antrag einhergeht. Junge Menschen, die einen Anspruch auf BAföG haben, werden mitunter von den komplizierten und bürokratischen Anträgen abgeschreckt. Sie gehen leer aus, weil das System nicht für sie ausgelegt ist. Generell sei die Reform nicht weitreichend genug, kritisieren daher Verbände die Entscheidung der Politik. Der Generalsekretär des Studentenwerks Achim Meyer auf der Heyde erklärte im Gespräch mit unicum: "Der Bedarfssatz müsste auf das sächliche Existenzminimum – zuzüglich 20 Prozent für die Ausbildung – erhöht werden, also folglich 916 Euro ab 2019 und 940 Euro ab 2020 betragen." Davon sind die Förderungen trotz Reform weit entfernt.