Der Freistaat Bayern weitet die Rechte der Polizei aus. Am Mittwoch beschloss der Bayerische Landtag, das Polizeiaufgabengesetz zur Überwachung von gefährlichen Personen zu verschärfen. Bisher durften sogenannte Gefährder, also Menschen von denen eine Gefahr ausgeht, die aber noch keine Straftat begangen haben, maximal zwei Wochen in Gewahrsam genommen werden.

Mit der neuen Version des Gesetzes wird diese Zeit auf drei Monate erweitert – und kann dann nach einer richterlichen Prüfung unendlich oft verlängert werden. Theoretisch können Betroffene so jahrelang im Gefängnis sitzen, ohne dass es ein Urteil gibt.

Diese vier Änderungen hält das Gesetz konkret bereit:

  • Gefährder kann man bei konkreten Gefahren künftig "so lange präventiv festhalten, bis keine konkrete erhebliche Gefahr mehr von ihm ausgeht".
  • Die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die sogenannte elektronische Fußfessel, wird für gefährliche Personen eingeführt.
  • Fortan kann die Polizei in bestimmten Fällen zur Gefahrenabwehr Telekommunikationsüberwachung nutzen, um an die verschlüsselte Kommunikation im Internet, etwa über WhatsApp oder Skype, zu gelangen. Bislang konnte sie nur ein Telefongespräch oder den SMS-Verkehr überwachen.
  • Die Polizei darf fortan "bei drohenden Gefahren für bedeutende Rechtsgüter"schneller eingreifen.

Gerade bei sogenannten Gefährdern, die zum Beispiel in ihren Wohnungen Straftaten vorbereiteten, sei bislang schwierig gewesen, eine konkrete Gefahr nachzuweisen, heißt es in der Pressemitteilung des Freistaates. Innenminister Herrmann feierte das Gesetz als Erfolg. Besonders wichtig sei ihm, "die Bürger noch besser vor hochgefährlichen Menschen zu schützen, seien es beispielsweise Islamisten, Linksextreme oder Rechtsextreme".

Da wird schon deutlich: Das Gesetz bezieht sich nicht nur auf mögliche terroristische Anschläge. Es betrifft alle Bürger*innen. Damit kann die Polizei schon überwachen oder in Gewahrsam nehmen, ohne dass eine unmittelbare Gefahr bevorsteht. Die SZ kritisiert entsprechend: "Statt einer konkreten Gefahr braucht es zukünftig nur noch eine drohende Gefahr, eine von der CSU-Regierung neu geschaffene Kategorie."

Bleibt die Frage: Bietet das Gesetz wirklich Sicherheit oder ist das schon Freiheitsberaubung?