Wer sein Geschlecht in Belgien ändern wollte, musste sich bislang sterilisieren lassen. Als Beweis, dass man tatsächlich das andere Geschlecht annehmen wolle. Am Dienstag legte die belgische Regierung einen Gesetzentwurf vor, der Trans*-Menschen im Land freuen dürfte: Der christdemokratische Justizminister Koen Geens und die Staatssekretärin für Chancengleichheit von der Neu-Flämischen Allianz (N-VA) Zuhal Demir möchten mit ihrem Entwurf erreichen, dass Trans*Menschen in Zukunft frei über eine offizielle Geschlechtsumwandlung bestimmen dürfen. Das meldete die französische Nachrichten Agentur AFP am Dienstag.

Trans*-Menschen sollen demnach künftig eine sogenannte Bedenkzeit von drei Monaten haben, um sich über die Folgen der Geschlechtsänderung zu informieren. Es soll ihnen erleichtert werden, zu "sein, was sie wirklich sind", ohne "absurden Vorgaben genügen zu müssen", heißt es in dem Entwurf.

Trans*-Rechte in Europa

Im EU-weiten Vergleich (2016) galt Belgien damit bisher als einer von 15 Nachzüglern in Sachen Transgender-Rechte. Finnland, Litauen, Lettland, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Luxemburg, Frankreich, Rumänien, Kroatien, Bulgarien und Griechenland sehen die Sterilisation als notwendige Bedingung für eine offizielle Geschlechtsumwandlung an. Ungarn und die Republik Zypern erkennen Transgender nicht offiziell an.

In Deutschland entschied das Bundesverfassungsgericht 2011, dass die operative Geschlechtsanpassung und Sterilisation gegen das Grundgesetz verstößt. Es sind heute also keine operativen Maßnahmen mehr notwendig. Dafür muss eine betroffene Person nachweisen können, dass sie "seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben" und "mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird", heißt es im deutschen Transsexuellengesetz.

In Dänemark, Malta, Irland und Norwegen sind dagegen keine psychologische Begutachtungen für die rechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Identität in Form von Personenstands- und Namensänderungen nötig. Es gilt das sogenannte Selbstbestimmungsrecht.

Der Kampf um Anerkennung geht weiter

Trotz des positiven Trends, gilt der Kampf um die Anerkennung von Trans*-Menschen nicht für beendet. Es gibt noch viel Potenzial nach oben. Vor allem Diskriminierung, festgefahrene Normen, gesellschaftliche Vorurteile und bürokratische Hürden erschweren Trans*-Menschen das normale Leben.

Um die Situation für die Betroffenen zu verbessern, verabschiedete der Europarat April 2015 eine Resolution zu Trans*-Rechten. In dem Papier fordert der Europarat die Mitgliedsstaaten dazu auf, Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität zu verbieten und in alle zukünftigen Antidiskriminierungsgesetzen explizit mitaufzunehmen. Die formelle Änderung des Geschlechts auf Dokumenten müsse möglichst niedrigschwellig und einfach sein. Zudem sollten die Staaten erwägen, ein drittes Geschlecht als zusätzliche Geschlechtsoption in Ausweisdokumenten anzubieten.

Besonders "Diskriminierung im Arbeitsmarkt ist einer der Hauptfaktoren, die Trans*-Menschen daran hindert, sich frei entfalten zu können" sagt Julia Ehrt, Vorstandsvorsitzende von Transgender Europe (TGEU), eine Organisation, die seit Jahren mit Trans*-Aktivist*innen auf institutioneller Ebene für Trans*-Rechte kämpft.

"Trotzdem gibt es Fortschritte", sagt sie weiter. "Im Jahr 2016 gewähren 26 Staaten auf dem europäischen Kontinent, Betroffenen offiziell Schutz. Dennoch müssen offizielle Behörden besser arbeiten. Weitere Maßnahmen im Arbeitsmarkt und reformierte Gender-Anerkennungsverfahren sind von größer Bedeutung, um die Position der Trans-Leute zu verbessern."