Vergangenes Wochenende düste ich auf der Rückbank einer Mitfahrgelegenheit auf der A9 Richtung München. Plötzlich wurden wir langsamer, noch langsamer, wir standen. Es hatte sich ein Stau gebildet, der uns nur alle paar Minuten erlaubte weiterzufahren. Meine Fahrerin brüllte vor Wut, denn sie hatte es eilig. Was sie falsch gemacht hatte, erkannte sie erst, als sie im Rückspiegel ein blaues Licht aufblitzen sah. Ein Rettungswagen fuhr knapp hinter uns und wollte vorbei an eine Unfallstelle, die noch irgendwo vor uns lag. Erst jetzt bemerkte meine Fahrerin: Wir waren das einzige Auto, das mitten in der Rettungsgasse stand, die alle anderen längst gebildet hatten.

Wer nicht zur Seite fährt, gefährdet Leben. In Deutschland gibt es die Rettungsgasse schon seit 1982. Nach 35 Jahren ist sie und der richtige Umgang mit ihr allerdings immer noch nicht so ganz in den Köpfen der Verkehrsteilnehmer*innen angekommen. Zu zögerlich, zu spät, zu ineffektiv kommt sie zum Einsatz. Wusstest du zum Beispiel, dass sie nicht erst bei Stau, stockendem Verkehr oder wenn das Blaulicht im Rückspiegel zu sehen ist, gebildet werden muss? Nein, schon bei Schritttempo muss zur Seite gefahren werden.

Um das den Verkehrsteilnehmer*innen klarer zu machen, will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nun Rettungsgassen-Blockierer*innen härter bestrafen. Der Bundesrat hat seinen Vorschlag der Strafverschärfung bereits aufgenommen. Gut gemeint, aber nicht gut genug. Laut Saarbrücker Zeitung fordern die Bundesländer deutlich höhere Bußgelder als von Dobrindt geplant.

Aus einer Strafzahlung von derzeit 20 Euro für eine Blockade, will der Minister 55 Euro machen, die Bundesländer fordern dafür 105 Euro. Je nach Schwere der Behinderung soll das Bußgeld dann gestaffelt bis auf maximal 165 Euro steigen. Als höchste Zahlung sind von Verkehrsminister Alexander Dobrindt bisher nur 115 Euro vorgesehen.

Das ist "viel zu niedrig", zitiert die Saarbrückener Zeitung eine Beschlussempfehlung der zuständigen Bundesratsausschüsse für die Sitzung der Länderkammer am kommenden Freitag. Damit sei die Chance verpasst worden, durch "eine drastische Erhöhung der Regelsätze" ein deutliches Signal zu setzen. Im Gegensatz dazu liegen in Österreich die Strafen für die Nichteinhaltung oder Blockade einer Rettungsgasse zwischen 72 und 2.180 Euro.

Zu Erinnerung: Egal bei wie vielen Fahrspuren, die Rettungsgasse wird immer zwischen der links äußersten (Überholspur) und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet.