Die Mehrheit für den Gesetzesentwurf fiel höher aus als zuvor erwartet. Von 623 abgegebenen Stimmen entfielen 393 auf Ja. Das ist deutlich mehr als die Mehrheit von SPD, Grünen und Linken. 226 Abgeordnete stimmten mit Nein, vier enthielten sich. Hier kannst du die Abstimmung in unserem Liveblog nachlesen.

Wie geht es nach der Abstimmung im Bundestag nun weiter?

1. Station: Bundesrat

Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen, kann aber Einspruch erheben. Da dort die Befürworter der Ehe für alle, also SPD, Linke und Grüne, in der Mehrheit sind, ist damit jedoch nicht zu rechnen. Der nächste Sitzungstermin des Bundesrats wäre bereits am 7. Juli, der letzte mögliche Termin in dieser Legislaturperiode der 22. September. Wann genau der Bundesrat sich mit dem Gesetz befassen wird, steht noch nicht fest.

2. Station: Bundespräsident

Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat muss der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben.

3. Station: Bundesgesetzblatt

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

4. Station: Eis essen und abwarten

In Kraft tritt das Gesetz drei Monate nach der Verkündigung. Grund für diese Übergangszeit ist, dass den Standesämtern Zeit für die Umstellung gegeben werden soll.