Kim Kardashian schwört drauf, Lady Gaga auch und Snoop Dogg investiert sogar in die kommerzielle Verbreitung: Hanf hat sich zum echten Trendgewächs entwickelt. Noch vor einigen Jahren genoss die Pflanze in der breiten Öffentlichkeit einen schlechten Ruf, war Cannabis doch vor allem etwas für Kiffer*innen oder naturverbundene Ökos in unförmiger Hanfkutte.

Dabei ist Cannabis eine uralte Kulturpflanze, die bereits vor 12.000 Jahren im Persischen Reich und China angebaut wurde. Verwendung fand sie damals vor allem als Nahrungsmittel sowie zur Herstellung von Seilen, Kleidung und Papier. Auch die psychoaktive Wirkung bestimmter Stoffe in Cannabis entdeckte man früh. Zunächst noch nur als Heilpflanze zur Wundheilung genutzt, begann man vor etwa 3.000 Jahren, das Gras auch als Rauschmittel zu verwenden.

Das Stoner-Image ist Cannabis mittlerweile los, CBD sei Dank. In den vergangenen Jahren eroberte der Wirkstoff als neues Superfood den Markt. In Ölen, Kaugummis und Tee, aber auch in Kosmetikprodukten oder als rauchbare Blüten wird es als wahres Wundermittel angepriesen. Was steckt hinter dem Trend? Wir beantworten euch die wichtigsten Fragen rund um CBD.

Was ist CBD überhaupt?

Cannabidiol, kurz CBD, gehört zu den Hauptbestandteilen von Cannabis. Es wird aus den Blüten und Blättern der weiblichen Hanfpflanze gewonnen. Wie THC (9-Tetrahydrocannabinol) zählt es zu den Cannabinoiden – chemische Verbindungen, aus denen sich Cannabis zusammensetzt. CBD enthält wichtige Proteine und Mineralstoffe wie Zink, Natrium, Kalium, Kalzium, Eisen und Selen sowie die Vitamine B, C, und E. Im Gegensatz zu THC wirke es aber nicht psychedelisch, sagt Dr. Franjo Grotenhermen, Arzt und Geschäftsführer des gemeinnützigen Vereins Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM).

Wie wirkt CBD?

Die Produktbeschreibungen versprechen viel: CBD soll unter anderem gegen Menstruationsbeschwerden, Kopfschmerzen und Depressionen helfen. Aber stimmt das auch? Wichtig ist vor allem die Unterscheidung zwischen freiverkäuflichen und medizinisch eingesetzten Cannabisprodukten. Expert*innen sind sich einig, dass CBD antioxidative und entzündungshemmende Effekte hat. Diese Eigenschaften machen es zu einem beliebten Inhaltsstoff in kosmetischen Produkten zur Behandlung von Hauterkrankungen wie Akne und Neurodermitis.

"Klinische Studien haben außerdem gezeigt, dass CBD bei bestimmten Formen von Epilepsie im Kindesalter helfen kann", sagt Dr. Grotenhermen. Auch zur Wirkung von CBD bei Psychosen gäbe es Studien. Ein positiver Effekt von CBD bei Depressionen sei bisher zwar aus der Grundlagenforschung bekannt, aber nicht klinisch erwiesen.

Ebenso sei der Einfluss von CBD in geringer Dosierung, wie er bei freiverkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln vorkommt, nicht belegt. Nutzer*innen berichten allerdings von verbessertem Schlaf und tiefer Entspannung. Schon ab 30 mg soll CBD außerdem eine hemmende Wirkung auf den Tumornekrosefaktor-α haben – einen Botenstoff im Immunsystem, der Entzündungen fördert, sagt Dr. Grotenhermen.

Was ist der Unterschied zwischen verschreibungspflichtigem und freiverkäuflichem CBD?

Medizinisches Cannabis ist seit 2017 legal und kann von Ärzt*innen unter Berücksichtigung des

Paragraphen 13 des Betäubungsmittelgesetzes verschrieben werden. Anwendung findet es häufig bei chronischen Schmerzen,

Multipler Sklerose, Epilepsie,

ADHS, Tourette, Rheuma, Krebs und HIV. Da es für eine pharmakologische Wirkung mindestens ein Prozent THC enthalten muss, fällt es unter das Betäubungsmittelgesetz und ist nur in der Apotheke erhältlich.

Die Mengen, die Ärzte und Ärztinnen verschreiben dürfen, sind gesetzlich geregelt und dürfen 100 Gramm für 30 Tage nicht überschreiten. Die Kosten einer Cannabistherapie werden meist nicht übernommen, weshalb die Patient*innen sehr viel Geld bezahlen müssen. Laut Techniker Krankenkasse kostet ein Gramm in der Apotheke um die 22 Euro, was – je nach Therapieform – zu monatlichen Kosten von 300 bis 2.200 Euro führen kann.

Freiverkäufliche CBD-Produkte sind Nahrungsergänzungsmittel und zählen deshalb zu den Lebensmitteln. Sie dürfen einen Anteil von 0,2 Prozent THC nicht überschreiten und nicht mit pharmakologischen Wirkungen werben. Laut Verbraucher*innenzentrale durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel normalerweise kein Zulassungsverfahren und kommen daher ohne Prüfung in auf den Markt.

Freiverkäufliche CBD-Produkte sind Nahrungsergänzungsmittel und zählen deshalb zu den Lebensmitteln. Sie dürfen einen Anteil von 0,2 Prozent THC nicht überschreiten.

Gibt es Nebenwirkungen?

Bei medizinisch relevanten Mengen kann CBD die Wirkung von Medikamenten hemmen, weshalb die Rücksprache mit einer*m Ärzt*in empfohlen wird. In geringen Dosen, wie sie in freiverkäuflichen Produkten vorkommen, ist CBD unbedenklich, heißt es oft. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch vor dem Verzehr. CBD könne einerseits zu Schläfrigkeit führen, auf der anderen Seite aber auch innere Unruhe begünstigen. Da es keine fundierten Studien zu Dosierungsweise und genauen Wechselwirkungen gebe, rate man vom Verzehr ab.

Zudem sind CBD-haltige Produkte häufig nicht ausreichend oder falsch gekennzeichnet und enthalten mehr THC als zulässig. Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit in Baden Württemberg nahmen vergangenes Jahr 49 Proben aus dem CBD-Produktbestand eines Internethandels und untersuchten diese auf ihren THC-Gehalt. Mit dem Ergebnis: Elf der getesteten Proben wurden für gesundheitsschädlich befunden, 17 weitere als für den Verzehr ungeeignet.

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Ist CBD illegal?

Da Produkte, die Cannabinoide enthalten zu den neuartigen Lebensmitteln – sogenannten Novel Foods – zählen, bedürfen sie besonderer Sicherheitsüberprüfungen. "Diese Sicherheitsüberprüfung hat bisher noch kein CBD-Produkt durchgemacht", sagt Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann, der sich seit 2017 mit der Rechtslage in Deutschland rund um das Thema Cannabis auseinandersetzt. Mit CBD-Isolaten oder CBD-Extrakten angereicherte Nahrungsergänzungsmittel, im Gegensatz zu traditionellen Lebensmitteln mit Hanfextrakten, sind daher aktuell in der EU nicht zugelassen.

In Deutschland ist die Lebensmittelaufsicht Sache der Bundesländer; die wiederum haben die Verantwortung an die Bezirksregierungen abgegeben. Da die Behörden unterschiedlich viele Kapazitäten haben, wird in den Städten unterschiedlich intensiv gegen Vertreiber*innen von CBD-Produkten vorgegangen. "Man ist hier schlichtweg überfordert damit, die Verordnungen durchzusetzen", sagt Niermann.

Was mittlerweile häufig angeboten wird, sind Aromaöle oder Aromatherapien. Auf ihnen dürfe aber weder ein Hinweis auf CBD zu finden sein, noch dürften sie als Lebensmittel deklariert werden, so Niermann. "Das ist natürlich besonders fürs Marketing ärgerlich, weil weltweit großer Bedarf nach dem Superfood herrscht."

Mit Cannabis angereicherte Kosmetikprodukte sind laut EU-Kosmetikverordnung dagegen zulässig, sofern der verwendete Extrakt aus den Hanfblättern gewonnen wird. CBD-Blüten werden indes wie Marihuana behandelt und fallen in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. Sie dürfen also nicht an Privatpersonen verkauft werden. In Italien, Österreich und Belgien sei das anders, da werden die Nutzhanfblüten nicht vom Strafrecht erfasst, so Niermann.

Mache ich mich strafbar, wenn ich CBD-Produkte kaufe?

Nein. Als Verbraucher*in machst du dich nicht strafbar, wenn du CBD-haltige Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel kaufst. Als Vertreiber*in von CBD-Produkten allerdings schon. So stand Ende Mai in Freiburg der Inhaber eines Ladens wegen Handels mit Cannabisprodukten vor Gericht, wie die Badische Zeitung berichtete. Der Erwerb von CBD-Blüten ist dagegen in Deutschland genauso strafbar wie der Erwerb von THC-haltigem Gras.