Laura ist glücklich. Obwohl noch viele Anträge und Behördengänge auf sie zukommen. Denn ihre offiziellen Dokumente müssen neu beantragt werden. Seit gestern ist es für Laura möglich, den Namen, mit dem alle Menschen in ihrem Umfeld sie schon lange ansprechen, auch in ihren Pass eintragen zu lassen. Denn gestern wurde im Standesamt in Neuss Lauras Name und ihr Geschlechtseintrag geändert.

Auf Twitter teilt sie ihren Erfolg und schreibt: "Ich bin jetzt auch vor dem Staat Laura." Viele Menschen freuen sich mit ihr. Doch die überraschten Reaktionen auf ihren Tweet zeigen auch, wie schwierig es für viele trans Menschen immer noch ist, den Namen oder Geschlechtseintrag ändern zu lassen.

Die dritte Option

Seit dem 18. Dezember 2018 gibt es in Deutschland das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben. Dieses Gesetz erlaubt es, neben weiblich oder männlich auch divers als Geschlecht im Geburtsregister einzutragen. Darüber hinaus ermöglicht es "Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Mit dem Attest einem*r Ärzt*in kann die Änderung unkompliziert vorgenommen werden. Als Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung gelten laut Gesetz Menschen, die sich aufgrund ihrer Genitalien oder Chromosomen nicht eindeutig in eine der binären Geschlechtskategorien einordnen lassen.

Aus der queeren Community gab es viel Kritik an dem Gesetz, das sich bei den Varianten der Geschlechtsentwicklung aktuell nur auf chromosomische und anatomische Merkmale bezieht. Dadurch werden hormonelle Variationen und die Geschlechtsidentität ignoriert. Für trans Menschen greift das Gesetz darum nicht.

Ein Schlupfloch

Doch es gibt ein Schlupfloch, durch das auch trans Menschen von der vereinfachten Regelung zur Namensänderung profitieren können. Denn der Gesetzestext verbietet es Ärzt*innen nicht, auch Personen mit einer Transidentität eine Variante der Geschlechtsentwicklung zu bescheinigen. Außerdem ist das Gesetz enger gefasst, als es laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sein müsste. In einer Entscheidung vom 10.10.2017 wurde festgehalten, dass die Änderung aufgrund der geschlechtlichen Identität der betroffenen Personen vorgenommen werden könne.

Da die Ärzt*innen bei dem Attest keine Begründung vorlegen müssen, werden sie von queeren Aktivist*innen und Verbänden dazu aufgefordert, sich an der Definition des Bundesverfassungsgerichts zu orientieren. Laura erfuhr über den Lesben- und Schwulenverband LSVD davon, dass auch sie selbst von der neuen Regelung profitieren könne. "Also probierte ich es direkt aus", erzählt sie.

Ihre Ärztin habe ihr das Attest ohne Probleme ausgestellt. Laura betont allerdings, dass sie eine sehr gute Beziehung zu ihrer Ärztin habe und durch vergangene Erfahrungen bereits von ihrer Unterstützung ausgehen konnte. Eine Woche später hatte Laura den Termin im Standesamt, um die Änderungen durchzuführen. Auch dort machte Laura positive Erfahrungen: "Die Beamtin war extrem aufgeschlossen, stellte keine weiteren Fragen und freute sich über das neue Formular, wie sich nur Beamte über neue Formulare freuen können." Nur eine Unterschrift und einen Stempel später war alles erledigt.

Diskriminierung durch Gesetze

Laura ist sich bewusst, dass ihre Erfahrung nur ein erster Schritt in die richtige Richtung ist: "Nicht alle Ärzt*innen sind bereit, über ihren eigenen Schatten zu springen, um uns trans Menschen dieses Attest auszustellen." Noch immer müssten viele den "schwierigen, teuren und psychisch extrem belastenden" Umweg gehen, den das Transsexuellengesetz vorschreibt.

Dieses Gesetz sieht vor, dass die Namensänderung von trans Personen nur dann erlaubt ist, wenn zwei unabhängige Gutachter*innen bescheinigen, dass sich die Geschlechtsidentität der Person mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr verändern wird. Diese Zwangsgutachten sind oft mit hohen Kosten verbunden und zwingen die Betroffenen, ihre Identität unter Beweis zu stellen.

Laura wünscht sich darum die Abschaffung des Transsexuellengesetzes. "Für alle Menschen muss es möglich sein, das gewünschte Geschlecht und den Namen durch einen einfachen Behördengang anpassen zu lassen - ohne Pathologisierung", fordert sie. Darüber hinaus plädiert sie für mehr Aufklärungsarbeit: "Die Schulen müssen endlich über die Geschlechter- und Sexualitätsvielfalt aufklären - und zwar frühzeitig."