Wegen einer EU-Richtlinie muss das Waffengesetz in Österreich reformiert werden. Den Entwurf dafür hat das österreichische Innenministerium nun auf den Weg gebracht. Auch wenn der Originalentwurf noch nicht öffentlich vorliegt, ist ein Punkt bereits an die Öffentlichkeit gedrungen: Asylsuchende und anerkannte Geflüchtete sollen künftig keine Messer mehr bei sich tragen dürfen – Österreicher*innen hingegen schon.

Wie ein Blick in die Kriminalstatistik zeigt, sind die angezeigten Delikte durch Hieb- und Stichwaffen, wie es die Polizei nennt, in den vergangenen Jahren tatsächlich gestiegen. Darunter fallen unter anderem Kampf-, Butterfly- und Klappmesser. Der rasante Anstieg rund um das Jahr 2010 ist vor allem damit erklärbar, dass die Tatmittel seit jenem Jahr eingetragen werden müssen.

Gewaltdelikte mit Hieb- und Stichwaffen in Österreich

Staatsangehörigkeit der Täter*innen

Zweiklassengesellschaft anmuten lässt. So erließ die FPÖ in Niederösterreich eine

Ausgangssperre für Asylwerbende, Kinder mit geringen Deutschkenntnissen werden seit diesem Schuljahr in eigenen Klassen isoliert. Laut Regierungsprogramm müssen Asylwerbende zum Zeitpunkt ihrer Antragstellung auch ihr gesamtes Bargeld, sowie ihr Handy abgeben, zudem soll die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben werden, um Krankheiten von Asylwerbenden zu prüfen.

All diese neuen Regelungen und Gesetze diffamieren bereits jetzt Geflüchtete und Asylwerbende schamlos als Menschen zweiter Klasse. Und würde es beim neuen Waffengesetz tatsächlich um die Sicherung des öffentlichen Raums gehen, würde es die Österreicher*innen genauso betreffen. In Deutschland ist das Tragen von Stichwaffen wie Kampf-, Butterfly- und Klappmesser übrigens längst verboten. Und zwar für alle.