ze.tt,Missy-Magazin, Straight und Rosegarden veröffentlichen unter der Aktion "Nein heißt nein" verschiedene Inhalte rund um den Gina-Lisa-Lohfink-Prozess und der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen.

In verschiedenen Medien feiern Feminist*innen das neue Sexualstrafgesetz, das am 7.7.2016 vom Bundestag beschlossen wurde, als historischen Erfolg. Für mich gibt es keinen Grund zu feiern. Denn in dem Freudentaumel darüber, dass es endlich in Deutschland strafbar wird, sexuelle Handlungen an einer Person gegen deren erkennbaren Willen auszuüben, geraten zwei andere Aspekte des neuen Gesetzes gerade ziemlich aus dem Blick: Erstens wird das Aufenthaltsrecht weiter eingeschränkt. Eine Person ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die nach dem veränderten § 177 verurteilt wird, kann in Zukunft leichter abgeschoben werden. Zweitens können ganze Gruppen strafbar gemacht werden, wenn eine Person aus dieser Gruppe heraus einen sexuellen Übergriff begeht.

Wenn ein Gesetz, dass die Betroffenen von sexueller Gewalt besser schützen soll, gleichzeitig ermöglicht, dass Geflüchtete leichter abgeschoben werden können, ist das für mich kein Feminismus, sondern Rassismus. Aus einem einfachen Grund: Wenn wir als Feminist*innen Gleichheit fordern, muss das Gleichheit für alle heißen.

Die besondere Aufmerksamkeit, die in dem veränderten § 177 der sexuellen Belästigung Gruppen geschenkt wird, zeigt für mich außerdem die Verbindung des Gesetzes zur Kölner Silvesternacht. In der medialen Debatte über die sexuellen Übergriffe zum Jahreswechsel wurde mit rassistischen Stereotypen nur so um sich geworfen. Der Focus-Titel etwa "Nach Sexattacken von Migranten: Sind wir noch tolerant oder schon blind?" ist nur ein Beispiel unter vielen. Wieso bekam ausgerechnet dieser Fall sexueller Gewalt so enorm viel Aufmerksamkeit? Wahrscheinlich weil er sich bestens eignete, um das Problem auf "die Anderen" auszulagern: Sexualstraftäter, so die Geschichte, die wir seit Köln immer mal wieder zu lesen bekommen, das sind wahlweise "Flüchtlinge", "arabische Männer" oder "Männer nordafrikanischen Aussehens".

Warum musste es überhaupt erst zu solch einem Vorfall massiver sexueller Belästigung kommen, bei dem die Mehrheit der Täter praktischerweise die besagten "Anderen" sind, bevor Deutschlands superlaxes Sexualstrafrecht endlich reformiert wurde? Es ist ja nicht so, als hätte es in Deutschland vor der Silvesternacht keine sexuelle Belästigung gegeben. In einer Studie zum Beispiel von 2004 gaben laut des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 58,2 Prozent der befragten Frauen an, schon Situationen sexueller Belästigung erlebt zu haben. Auf dem Oktoberfest - deutscher geht es kaum - werden jedes Jahr Frauen vergewaltigt und Belästigung gehört dazu wie Bier trinken. Dass der Mythos von Deutschlands fortschrittlichem Frauenbild in Abgrenzung zu frauenfeindlichen Einwanderern nicht funktioniert, zeigt am besten der Fall Gina-Lisa Lohfink: Deutsches Recht, deutsche Behörden und deutsche Medien haben es möglich gemacht, dass eine Frau ihre mutmaßlichen Vergewaltiger anzeigt und am Ende selber wegen Verleumdung vor Gericht steht.

Davon abgesehen sind Übergriffe im öffentlichen Raum zwar ein wichtiges Thema, aber eigentlich nicht das Vorrangige: 69 Prozent aller Vergewaltigungen passieren in der eigenen Wohnung. Die Mehrheit der Sexualstraftäter (zwischen 70 und 80 Prozent) sind keine Fremden auf der Straße. Sie sind eben nicht "die Anderen", sondern kommen aus dem direkten sozialen Umfeld der Betroffenen: Sie sind die Väter, Stiefväter, Nachbarn, Onkel, Kollegen, Vorgesetzten, Ehemänner, Freunde, Ex-Freunde. Keine dieser Tatsachen hat dazu geführt, die Betroffenen von sexueller Gewalt rechtlich besser zu schützen. Dass das ausgerechnet jetzt als Reaktion auf Köln geschieht, lässt annehmen, dass die rassistischen Bilder, welche die Debatte durchziehen, in der Motivation für die Gesetzesänderung eine Rolle gespielt haben müssen.

Wie kommen die Verfasser*innen des Gesetzesentwurfes sonst auf die Idee, frage ich mich, das Asylgesetz und das Aufenthaltsgesetz gleich mit zu verschärfen, wenn es eigentlich um den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung geht? Die Tatsache, dass eine Verurteilung nach dem neuen § 177 in Zukunft zu einer Abschiebung führen kann, macht deutlich, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Abschiebungen können für die Betroffenen verschiedenste Konsequenzen haben. Auf viele Menschen wartet in ihren Herkunftsländern politische Gefangenschaft, Folter, Tot. Warum sollten ausländische Täter anders und im Zweifelsfall härter bestraft werden als deutsche Täter?

Wenn eine Person aus einer Gruppe heraus einen sexuellen Übergriff begeht, sollen ab jetzt alle Menschen strafbar gemacht werden, die sich an der Gruppe beteiligt haben – egal, ob sie selbst den Übergriff begangen oder nicht. Wie aber soll erkennbar sein, wer sich an einer Gruppe beteiligt hat? Etwa am "nordafrikanischen Aussehen"? Solch willkürlich auslegbare Formulierungen bieten fruchtbaren Boden für Rassismus und machen es noch einfacher - vor allem im Falle mangelnder Beweislagen - ganze Gruppen zu verurteilen und gegebenenfalls abzuschieben. Der neue § 177 spiegelt und verstärkt damit, was seit Köln in der öffentlichen Debatte passiert: Eine Gruppe von Menschen - nämlich Männer, die für das weiße, deutsche Auge arabisch oder nordafrikanisch aussehen - wird unter Generalverdacht gestellt.

Von der unterschiedlichen Bestrafung der Täter einmal abgesehen, wird das neue Gesetz vermutlich auch nicht alle Betroffenen gleichermaßen schützen. Nehmen wir einmal an, innerhalb einer Familie mit unsicherem Aufenthaltsstatus geschieht ein sexueller Übergriff: Nach § 177 würde eine Anzeige nun das Risiko beinhalten, dass ein naher Verwandter abgeschoben wird. Die Option, sich Hilfe bei der Polizei zu holen, fiele damit für viele Migrant*innen und geflüchtete Frauen sicherlich weg.

Die Verbindung zu Köln, das verschärfte Aufenthaltsrecht, die pauschale Bestrafung ganzer Gruppen – all das macht deutlich: Es ist sehr wahrscheinlich, dass das reformierte Gesetz in seiner Auslegung und Umsetzung weitere rassistische Diskriminierung zur Folge haben könnte. Der Bundestag hätte einfach die Istanbul-Konvention zu Bekämpfung von Gewalt an Frauen ratifizieren können, die der Europarat bereits vor fünf Jahren verabschiedete. Alternativ hätten sich die Abgeordneten vergangenen Donnerstag dazu entscheiden können, für die "Nein heißt Nein"-Regelung zu stimmen aber gegen die Verschärfung des Aufenthaltsrecht und gegen den Absatz zur sexuellen Belästigung von Gruppen. In einem Sexualstrafrecht, dem es um den Schutz der Betroffenen geht, haben diese beiden Änderungen einfach nichts zu suchen. Natürlich musste "Nein heißt Nein" endlich ins Sexualstrafrecht. Aber eben nicht auf Kosten Geflüchteter und People of Color.