In Schweden gilt seit diesem Wochenende ein schärferes Sexualstrafrecht. Dieses Gesetz besagt, dass beide Partner*innen dem Sex klar zustimmen müssen. Sollte dies nicht der Fall sein und eine*r der Partner*innen gibt nicht seine Zustimmung, gilt der Sexualakt als Vergewaltigung. In Deutschland hingegen, wo 2016 das Sexualstrafrecht verschärft wurde, gilt die Regel "Nein heißt Nein". Passivität wird bei uns also weitestgehend als Zustimmung gewertet und erst, wenn man äußert, dass man nicht mit jemandem schlafen möchte, gilt der Sex rechtlich als Vergewaltigung.

Wir haben uns auf den Straßen Berlins umgehört, was die Leute von diesem Gesetz halten:

Nina, 19, Auszubildende zur Ergotherapeutin

"Mein erster Gedanke ist, dass es zum einen schwierig umzusetzen ist und zum anderen die Romantik zerstört. Doch ist es auch leider so, dass einige Vergewaltigungen genau wegen diesem Missverständnis mit dem Einverständnis, was gilt als Einverständnis oder Ablehnung und wo verlaufen die Grenzen, entweder nicht strafbar sind oder in der Grauzone liegen und im Gerichtssaal steht dann Aussage gegen Aussage. Letztendlich finde ich es also doch gut, dass etwas gegen diese Problematik unternommen wird."

Martina, 38, Journalistin

"Ich habe mich schon ein wenig mit dem schwedischen Gesetz beschäftigt und finde es sehr gut, vor allem wenn man bedenkt, wie langwierig der Weg dafür war. Es war an der Zeit, dass es nun wenigstens in Schweden, als Anfang, klare Regeln für die Zustimmung beim Sex gibt. Allerdings halte ich die Umsetzbarkeit für schwierig, weil die Frage, was als Einverständnis gilt, nicht klar geklärt ist. Am Ende ist also das klare, gesprochene 'Nein' der sicherste Weg."

Anton, 34, Mediziner, und Diana, 32, Dermatologin

"Wir haben von diesem Gesetz zwar noch nicht gehört, aber eigentlich ist es doch klar, wann man miteinander schlafen möchte. Es ist natürlich objektiv schwierig festzulegen, was als eine Zustimmung gilt. Doch beispielsweise ein Kuss ist ein ausreichendes Zeichen und gleicht einem Einverständnis."

Dennis, 27, Filialleiter, und Lena, 21, Sozialversicherungsfachangestellte

"Wenn man sich nicht weigert, nichts dagegen sagt, ist das ja wie eine Zustimmung. Der Vergleich ist wahrscheinlich nicht ganz stimmig, aber wenn ich im Supermarkt an der Kasse stehe, weiß die Person an der Kasse ja auch, dass ich das Produkt auf dem Band kaufen möchte und ich muss das nicht extra sagen. Es gibt also etwas Zwischenmenschliches, nonverbale Kommunikation, eine Art kongruentes Verhalten, das eindeutige Signale senden kann, ohne dass man es schriftlich festhalten muss. Da braucht es nur etwas Sensibilität und Menschenverstand, um zu erkennen, was mein Gegenüber von mir möchte und was nicht. Doch das eigentliche Problem der Vergewaltigungen, bei denen es der Person egal ist, ob man sich wehrt oder klar äußert, dass man keinen Sex möchte, ist damit keineswegs vom Tisch. Ein anderer Punkt ist der, dass sich diese Frage nach Sex häufig unter Alkoholkonsum oder dem Einfluss anderer Drogen stellt, und die Entscheidung, was als Zustimmung oder Ablehnung gilt, somit gar nicht mehr mit Verstand getroffen werden kann."

Anonym, 18, Abiturientin

"Worte sollten als Zustimmung und Ablehnung eigentlich genügen. Man sollte es offen sagen, wenn man keinen Sex mit dem Partner haben möchte. Außerdem sollte Passivität, also wenn man kein klares 'Ja' gibt und keinerlei Reaktion zeigt, nicht als Zustimmung gewertet werden dürfen. Trotzdem ist die Grenze schwierig zu definieren, weil das von der Wahrnehmung abhängt und das jeder anders sieht."

Hanz, 20, Auszubildender

"Ich halte ein solches Gesetz, wie es in Schweden verabschiedet wurde, für überflüssig und in Deutschland auch nicht für notwendig. Der jetzige Stand der Dinge bei uns reicht völlig aus und es ist doch offensichtlich, dass zum Beispiel ein intensiver Kuss einer Zustimmung zum Sex gleichkommt. So etwas wie ein Vertrag, den dann beide vor dem Sex unterschreiben müssen, halte ich für absurd."