Vor der Tür eines Sitzungssaals im Landgericht Berlin stehen etwa 30 Menschen und rufen "Tür auf, Tür auf". Doch die zwei Justizbeamten, die vor der Tür postiert sind, blockieren den Eingang. In Raum 3601 gibt es nur sechs Plätze für Zuschauer*innen und die sind bereits belegt. So müssen Familienmitglieder, Freund*innen und Sympathisant*innen vor der Tür warten, während drinnen ein Richter über die Zukunft des Händlers Hasan Qadri entscheidet.

Er betreibt seit gut 16 Jahren im Stadtteil Kreuzberg das Bekleidungsgeschäft Kamil Mode. Gemeinsam mit seiner 43-jährigen Frau Joana Poplawskaja-Qadri verkauft er dort vor allem Tücher, Röcke und Hosen. Mitte 2018 kündigte ihm sein Vermieter. "Ich war völlig baff", sagt Qadri zu ze.tt. Nach seinen Angaben hatte er zu seinem Vermieter ein gutes Verhältnis und nichts habe auf die Kündigung hingedeutet. Er habe nach Gründen gefragt. Der Vermieter habe ihm gesagt, dass er den Laden renovieren wolle und die Miete für Qadri danach zu hoch sei. Bitten von Qadri, sich zu einigen oder ihm entgegenzukommen, habe er ausgeschlagen. Wie bereits berichtet, hatte ze.tt den Vermieter um Auskunft gebeten, doch dieser möchte nicht mit der Presse sprechen.

In der näheren Umgebung findet Qadri keinen Geschäftsraum zu einem für ihn bezahlbaren Preis, und mit 60 Jahren die Branche zu wechseln, kann er sich nicht vorstellen. Er fürchtet um seine Existenz und weiß nicht, was er tun soll. Er beginnt, Demonstrationen zu organisieren und Unterschriften zu sammeln. 2.700 Menschen haben bislang unterzeichnet. Auch der Bundestagsabgeordnete der Linken Pascal Meiser hat dem Vermieter einen Brief geschrieben. Qadri fürchtet, dass er die Miete für seine 3-Zimmer-Wohnung nicht mehr bezahlen kann. Dort wohnt er mit seiner Frau und seinem 22-jährigen Sohn. "Ich habe Angst, auf der Straße zu sitzen", sagt er. Er ignoriert die Kündigung zum 31. Dezember 2018 und bleibt im Laden – weil er nicht weiß, wo er sonst hin soll, mit sich und seiner Ware.

Zwangsräumung verschoben

In Saal 3601 muss Richter Rüdiger Haspl nun darüber entscheiden, ob er Qadris Bekleidungsgeschäft Kamil Mode zwangsräumen lässt. Rechtlich ist die Lage eindeutig. In Qadris Mietvertrag für Gewerberäume steht auf der ersten Seite: "Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden." Das ist üblich für Gewerbemietverträge, die, verglichen mit Wohnraummietverträgen, nur einen sehr schwachen Mieter*innenschutz bieten. Eine Mietsteigerung um 300 Prozent? Kein Problem. Eine Kündigung mit kurzer Frist ohne Angabe von Gründen? Zulässig.

Und so hat Qadri so gut wie keine Chance, die Räumung abzuwenden. Das sagt auch sein Anwalt Hartwig Meyer. "Einen rechtlichen Anspruch hat er nicht, aber wir hoffen auf eine gütliche Einigung mit der Gegenseite", sagt er. Doch es sieht nicht danach aus, dass sich beide Parteien einig werden und den Rechtsstreit so beilegen. Als sich nach 45 Minuten die Türen des Gerichtssaals wieder öffnen, kommt zuerst eine Frau heraus und ruft: "Es gab keine Einigung. Aber Kamil Mode bleibt!" Sofort fangen die Umstehenden an "Kamil Mode bleibt!" zu rufen.

Schließlich tritt Qadris Anwalt vor eine Fernsehkamera und erklärt, dass am 2. April endgültig über die Zwangsräumung entschieden werde. "Die Gegenseite hat sich allen Vorschlägen zu einer gütlichen Einigung widersetzt." Daraufhin habe er einen weiteren schriftlichen Vorschlag gemacht, in dem es jedoch lediglich noch darum geht, die Räumung hinauszuzögern. Die Anwält*innen des Vermieters haben nun zwei Wochen Zeit, dazu Stellung zu nehmen, und zwei Wochen später wird final entschieden. Sandra Walburg, die Anwältin des Vermieters, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Zurück bleibt ein verzweifelter Qadri. "Das ist nicht so gut gelaufen heute", sagt er zu ze.tt. Nach einer weiteren schlaflosen Nacht habe er auf eine Einigung gehofft, doch zu der sei es nicht gekommen. Auch ihm dämmert, dass er seinen Laden verlassen muss. "Aber ich habe keine andere Wahl, als weiterzukämpfen", sagt er.

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