"Ich konnte es einfach nicht mit mir vereinbaren, dass ich jetzt so eine schwierige Entscheidung treffen muss. Und dann immer wieder der unausgesprochene Vorwurf in meinem Umfeld: Mensch, könnt ihr denn nicht aufpassen …?," so schildert Ulrike*, 33, ihre Gefühle vor ihrem zweiten Schwangerschaftsabbruch.

Ulrike ist eine von rund 100.000 ungewollt Schwangeren in Deutschland, die pro Jahr einen Schwangerschaftsabbruch nach den Ausnahmeregelungen des § 218a vornehmen lassen. Nach § 218 stellt ein Schwangerschaftsabbruch noch immer eine Straftat dar und bleibt nur mit einigen Auflagen straffrei. Dazu darf die Befruchtung nicht länger als drei Monate zurückliegen. Zusätzlich muss sich die betroffene Person einer sogenannten Schwangerschaftskonfliktberatung unterziehen, die "dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen" soll, so der Wortlaut des § 219. Demnach ist die beratende Person per Gesetz dazu verpflichtet, die ungewollt Schwangere in ihrer Entscheidung dahingehend zu beeinflussen, das Kind auszutragen. Darüber hinaus müssen zwischen Beratung und Eingriff mindestens drei Tage Wartezeit vergehen.

Durch die zeitlichen und organisatorischen Barrieren werden die Wahlmöglichkeiten der betroffenen Person massiv eingeschränkt. Denn der Zeitraum, der für die Zwangsberatung und -wartezeit in Anspruch genommen wird, kann dazu führen, dass ein medikamentöser Abbruch nicht mehr möglich ist, da dieser nur bis zur neunten Schwangerschaftswoche durchgeführt werden darf. Mal abgesehen davon, dass ein Abbruch generell nur bis zur zwölften Schwangerschaftswoche möglich ist. Wenn die Schwangerschaft erst spät festgestellt wird, kann es für einen Abbruch mit den bestehenden Reglementierungen möglicherweise zu spät sein.

Die Schuldgefühle sitzen tief

Ulrike ist Mutter einer kleinen Tochter und lebt mit ihrem Lebensgefährten in Potsdam. Sie hat sich in den Jahren 2004 und 2016 für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden. Während ihr der Entschluss zum ersten Abbruch 2004 als 19-Jährige noch recht leicht fiel, hatte sie 2016 mit starken Schuldgefühlen zu kämpfen: "Man kommt in eine Art Rechtfertigungsdruck und muss sich erklären: Wie konnte das denn passieren? Gerade weil es bei mir nun schon das zweite Mal war. Das will man ja nicht so oft machen."

Ulrike leidet an einer Schilddrüsenerkrankung und hat zudem einen Überschuss an männlichen Hormonen. Dadurch hat sie nur geringe Chancen schwanger zu werden. "Allerdings war ich in diesem Punkt auch sehr naiv", wie Ulrike eingesteht. Ihre zweite ungewollte Schwangerschaft stellte sie in der vierten Woche fest. Aufgrund der möglichen Nebenwirkungen und da sie den Abbruch nicht im Alleingang durchführen wollte, entschied sich Ulrike gegen einen medikamentösen Abbruch. "Der Ausblick auf den Eingriff war schlimm und wurde von vielen Schuldgefühlen begleitet. Ich hatte schon eine Art Verbindung zu dem in mir entstehenden Leben aufgebaut. Dazu kam nun auch noch der immense bürokratische Aufwand."

Wie konnte das denn passieren? Gerade weil es bei mir nun schon das zweite Mal war.“

Ulrikes erste Anlaufstelle war ihr Frauenarzt, der ihr eine Auflistung von Ärzt*innen gab, die in Potsdam Abbrüche durchführen. Der Zettel ist übersät mit handgeschriebenen Notizen und Wegstreichungen. Hier hat sie festgehalten, an welchen Tagen OP-Termine der Ärzt*innen stattfinden. Und welche Gynäkolog*innen gar nicht infrage kamen: "Ich wollte den Abbruch natürlich auch gerne von einer Ärztin durchführen lassen, die mich nicht verurteilt und einfühlsam mit mir umgeht. Da fiel meine Frauenärztin aus Teenagertagen schon mal weg," erklärt Ulrike.

Nach der Organisation des Termins zum Abbruch folgte eine gynäkologische Voruntersuchung und schließlich der Termin für die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung. Die Beratungsstelle stellte ihr anschließend einen Beratungsschein aus, mit dem sie den Abbruch durchführen lassen konnte. Hier hatte Ulrike die freie Wahl, welche Beratungsinstitution sie aufsuchen möchte. Dabei riet man ihr von einer katholischen Beratungsstelle ab: "Man sagte mir, dass, wenn ich einen Abbruch möchte, ich besser nicht zur Caritas gehen soll. Nach Aussage meiner Ärzt*innen stellen diese nur ungern Beratungsscheine aus und wollten die betroffene Person lieber dazu bewegen, das Kind zu behalten. Deshalb habe ich mich vor beiden Abbrüchen für eine Beratung bei dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk entschieden und habe da auch sehr gute Erfahrungen gemacht."

Ich hatte so große Angst, ich habe sogar mit den Zähnen geklappert.“

Nach diesem Mammutprojekt an Terminerledigungen blieb nur noch das Warten auf den Eingriff. Besonders furchteinflößend war für Ulrike der zweite Abbruch: "Ich weiß noch, wie ich dann in den OP gefahren wurde. Das war furchtbar. Ich hatte so große Angst, ich habe sogar mit den Zähnen geklappert. Und musste mich dann in diesem Zustand trotzdem auf den gynäkologischen Stuhl setzen. Zum Glück habe ich dann gleich meine Vollnarkose bekommen."

Nach dem Eingriff fühlte sich Ulrike zunächst traurig, doch schließlich zutiefst erleichtert. Sie war sich sicher, die richtige Entscheidung getroffen zu haben: "Ich war während der Schwangerschaft die ganze Zeit total erschöpft und überhaupt nicht leistungsfähig. Einen Tag nach dem Eingriff kam plötzlich meine ganze Energie zurück. Rückblickend war es für mich persönlich die richtige Entscheidung, das Kind nicht zu behalten. Ich bin ein Mensch, der nicht so wahnsinnig belastbar ist. Mir wird es zum Teil mit meiner Tochter jetzt schon so viel. An noch einem Kind wäre ich wahrscheinlich zerbrochen."

Der Gesetzgeber als Vormund für Abbruchswillige

Mit all den aufgebauten Barrieren rund um den Schwangerschaftsabbruch wird ungewollt Schwangeren die Entscheidung gegen das Kind erschwert. Der Fall um die verurteilte Ärztin Kristina Hänel wegen angeblicher "Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch" (§219a) zeigt, dass der Gesetzgeber ungewollt Schwangeren offenbar Informationen vorenthalten will. Die Ärztin hatte auf ihrer Homepage angegeben, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen und Informationen dazu angeboten. Obwohl dieses Informationsangebot selbst von der Staatsanwaltschaft als seriös bezeichnet wurde, wollte man dennoch verhindern, dass über Schwangerschaftsabbrüche in der Öffentlichkeit wie über eine "normale Sache" gesprochen werde, so der Wortlaut der Staatsanwaltschaft.

Hänel erklärt, dass es nach wie vor gravierende Missstände bezüglich der Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen gibt: "Es gibt Frauen, die bekommen weder ärztlicherseits noch in der Beratungsstelle (zum Beispiel von donum vitae) Adressen von Ärzt*innen genannt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Ungewollt Schwangere sind dann gezwungen, auf Webseiten von Abbruchssgegner*innen, die Ärzt*innen auflisten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nach Adressen in ihrer Nähe zu suchen." Die Beratungspflicht und die dreitägige erzwungene Wartezeit, die zwischen der Beratung und dem Eingriff vergehen muss, sieht die Ärztin ebenfalls kritisch: "Ich persönlich halte eine Beratungspflicht nicht für sinnvoll, ein freiwilliges Beratungsangebot hingegen schon. Nach einer eigenen Studie hat die Wartezeit keinerlei Einfluss auf die Entscheidung der Frau. Diese wird völlig zeitlich unabhängig von der Beratung gefällt. Die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit führt in der Regel nur dazu, dass Frauen deutlich später zum Abbruch kommen."

Diese gesetzlichen Reglementierungen und Barrieren sind besonders für ungewollt Schwangere abseits der Großstädte ein Problem, wie Hänel erläutert: "Früher hatten wir auf dem Land häufig die Situation, dass ärztlicherseits versucht wurde, die Frauen über die Frist hinaus hinzuhalten – beispielsweise indem ihnen die Diagnose nicht mitgeteilt wurde. Mit den heutigen Tests aus der Apotheke oder Drogerie ist das glücklicherweise nicht mehr möglich. Dennoch ist es auch heute noch in ländlichen Gegenden sehr schwierig, Ärzt*innen zu finden, die Abbrüche durchführen. Die Frauen müssen teils weite Wege von mehreren Stunden Autofahrt in Kauf nehmen, entsprechend längere noch, wenn sie mit dem Zug kommen und womöglich noch alleine sind. Das ist eigentlich unzumutbar. In Berlin ist das alles nicht so ein großes Problem. Aber in einem Dorf in Bayern ist es ein Riesenproblem."

Warum die Novellierung der Abbruchssparagrafen überfällig ist

Obwohl besonders Ärzt*innen wie Frau Hänel immer wieder auf die Missstände zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland aufmerksam machen, ist momentan keine Novellierung der Abbruchsparagrafen in Sicht. Besonders konservative Politiker*innen wollen an den bestehenden Gesetzen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland festhalten. Die rechtspopulistische AfD unterstützt teilweise sogar selbsternannte Lebensschützer*innen, die Schwangerschaftsabbrüche in die Nähe des Holocausts rücken. Wie die Debatte um den § 219a im Bundestag Ende Februar gezeigt hat, kommt auch für die CDU/CSU eine Abschaffung des Werbeverbots für Abbrüche nicht infrage. Somit können Ärzt*innen, die sich offen dazu bekennen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, weiterhin von Abbruchsgegner*innen verleumdet und verunglimpft werden. Doch die am meisten Leidtragenden sind die ungewollt Schwangeren, denen hier schlicht Informationen verwehrt werden.

Die Entscheidung für oder gegen ein Kind ist für keine Frau leicht zu treffen. Die Gesetzgebung sollte versuchen, sie in ihrer Entscheidung für oder gegen das Kind zu unterstützen, anstatt das traditionelle Stigma des Schwangerschaftsabbruchs zu stärken.

*Name geändert