Neben männlich und weiblich ist es fortan auch möglich, sich als divers ins Geburtenregister eintragen zu lassen. Das hat der Bundestag heute beschlossen. Im Oktober 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die damaligen Optionen, ein Geschlecht ins Geburtenregister eintragen zu lassen, verfassungswidrig seien. Damals hatte die intersexuelle Person Vanja dagegen geklagt, dass das Geburtenregister nur die Optionen männlich, weiblich oder eine Leerstelle zuließ. Das Gericht gab Vanja recht: Auch für Menschen jenseits des binären Spektrums muss es möglich sein, eine positive Geschlechtsidentität in dem Register festzuschreiben. Die bisherige Lösung sei diskriminierend, so das Gericht.

Nun hat der Bundestag eine Gesetzesreform verabschiedet, die es in Zukunft möglich machen wird, neben den bisherigen Optionen auch divers als Geschlecht einzutragen. Die Kampagne Dritte Option, die sich für eine Änderung des Gesetzes einsetzte, äußerte sich allerdings enttäuscht zu dem Vorschlag der Großen Koalition. Diese hatte auf Drängen der Union hin den Eintrag divers an die Vorlage eines ärztlichen Attests geknüpft. Ein*e Mediziner*in muss zuerst eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" feststellen, bevor eine Person als divers angesehen werden kann. CDU-Abgeordneter Marc Henrichmann erklärte, dies sei notwendig, um die Beweiskraft des Personenstandsregisters gewährleisten zu können. Daher seien Selbsteinschätzungen nach subjektivem Empfinden nicht möglich.

Geschlechtsidentität ist mehr als Biologie

Anders sehen das die Betroffenen. Man begrüße zwar die rechtliche Anerkennung, dass es mehr als zwei Geschlechter gebe, so Aktivist*innen von Dritte Option. Allerdings sei das Beharren auf einem medizinischen Befund weiterhin diskriminierend und würde die Persönlichkeitsrechte von intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen verletzen. Gerade letztere, die zwar biologisch einem der binären Geschlechter zugeordnet werden können, aber in ihrer Identität außerhalb des Spektrums Mann-Frau liegen, würden von dem neuen Gesetz ausgeschlossen.

Auch der Lesben- und Schwulenverband kritisierte den Ausgang der Gesetzesreform. Henny Engels, Vorstandsmitglied des LSVD, betonte, das Geschlecht lasse sich nicht allein nach körperlichen Merkmalen bestimmen. Auch soziale und psychische Faktoren würden eine Rolle spielen.