Sie sehen aus wie Pennywise aus Stephen Kings "Es" oder der Joker. Sie verbreiten Panik, sie erschrecken Menschen, sie laufen ihnen nach, sie sorgen für bloße Angst. Seit im August immer mehr Grusel-Clowns in den USA gesichtet wurden, zieht eine Welle der Hysterie über das Land.

Das Vorgehen folgt immer demselben Schema: Menschen verkleiden sich als Clowns, als wären sie einem Horrorfilm entsprungen. Dann warten sie in der Dunkelheit auf Menschen, denen sie einen gehörigen Schrecken einjagen können. Und nicht selten verfolgen sie ihre Opfer, wenn diese dann völlig von der Rolle die Flucht ergreifen. Genannt wird das dann "Clown Prank" (deutsch: Clown-Streich).

Das Problem ist mittlerweile aber nicht mehr nur ein amerikanisches. In dieser Woche gab es erste Meldungen aus Europa – und auch aus Deutschland. In mindestens fünf deutschen Städten tauchten Menschen im Clownskostüm auf:

  • in Leipzig, wo zwei Clowns eine Radfahrerin über mehrere hundert Meter jagten,
  • in Potsdam, wo ein Pizzaladen überfallen wurde,
  • in Geiselhöring, wo sie sogar kleine Kinder erschreckten,
  • aber auch in Bochum und in Gelsenkirchen.

Die Welle aus den USA ist nun offenbar bei uns angekommen.

Notwehr: Wer sich bedroht fühlt, darf zuschlagen

Echte Clowns sind sauer, sie empfinden den Trend als respektlos: "Sie sind weder komisch noch beeindruckend, sondern ein grotesker Abklatsch einer zutiefst menschlichen, positiven Freude an der Anarchie", schreibt der Dachverband "Clowns in Medizin und Pflege Deutschland" in einer Pressemitteilung.

Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt davor, die Streiche nachzuahmen. Auch wenn es nicht zu Körperverletzungen komme, seien andere Strafbestände wie Bedrohung oder Nötigung schnell erfüllt. Außerdem müssten die Scherzbolde womöglich die Einsatzkosten der Polizei bezahlen.


Passiert der Angriff im Straßenverkehr, könnte es zu Unfällen kommen, sagte Maria Braunsdorf, Sprecherin der Leipziger Polizei, dem MDR. Die Betroffenen hätten nicht selten mit Angstzuständen zu kämpfen. Das könnte vor Gericht als Körperverletzung gelten. Die maskierten Täter zu schnappen, sei laut Polizei alles andere als einfach, schließlich sehen die Clowns alle aus wie: naja, Clowns. Alles, was die Polizei bei einer Meldung bekäme, seien ein paar Hinweise zum Äußeren und dem Tatort.


Die Horror-Clowns müssen mit Gegenwehr rechnen, schreibt der Rechtsanwalt Christian Solmecke in einer Mitteilung. "Das Erschrecken von Passanten selbst ist in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar", erklärt er. "Allerdings muss sich der Horrorclown möglicherweise wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung verantworten, wenn der Passant beispielsweise durch den Schreck einen Herzinfarkt erleidet." Wenn der Clown die Passanten zusätzlich mit einem Messer oder einer anderen Waffe bedroht, dann komme eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr in Betracht. Das Gleiche gelte, wenn der Clown andere Verkehrsteilnehmer*innen gefährdet.
Wenn sie jemanden attackierten, dazu genüge schon das Verfolgen, dann dürfe das Opfer sich auch wehren. "In der Regel liegt dann eine Notwehrlage vor", schreibt Solmecke. "Das heißt, ein Clown, der eigentlich nur jemanden erschrecken will, und dann einen Faustschlag ins Gesicht bekommt oder sogar einen Messerstich abkriegt von dem Opfer, der kann strafrechtlich gar nicht gegen den Erschreckten vorgehen."


Die Leipziger Polizei rät, sofort Anzeige einzureichen. Nur dann gäbe es die Chance, die Menschen im unlustigen Clownskostüm zu schnappen.