Berlin. Bielefeld. Hamburg. Offenbach. Olsberg. Remscheid. In diesen Städten gibt es nach Angaben der Bundesärztekammer Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Über 90 Prozent davon in den beiden Großstädten Berlin und Hamburg. Anfang dieser Woche wurde die sogenannte Liste nach § 13 Schwangerschaftskonfliktgesetz veröffentlicht. 87 Praxen sind darauf aktuell gelistet. Dabei gibt es bundesweit etwa 1.200 Gynäkolog*innen in Deutschland. Um auf der Liste geführt zu werden, müssen Ärzt*innen einen Antrag bei der Bundesärztekammer stellen. Es ist geplant, sie monatlich zu aktualisieren.

Die Veröffentlichung der Liste geht auf die Änderung von Paragraf 219a im März 2019 zurück. Seitdem obliegt es der Bundesärztekammer, Datensammlungen über Ärzt*innen, die Abbrüche anbieten, öffentlich zu führen. "Diese Liste hilft Frauen in Notlagen bei der Suche nach ärztlicher Hilfe in ihrer Nähe", erklärte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. Die Neuregelung schaffe die für alle Beteiligten dringend notwendige Rechtssicherheit im Umgang mit Informationen.

Kristina Hänel will sich nicht auf die Liste setzen lassen

Kritik an der Liste kommt unter anderem von den Gynäkolog*innen Kristina Hänel und Nora Szász. Beide wurden in der Vergangenheit angeklagt, weil sie auf ihren Webseiten darüber informierten, dass sie Abbrüche vornehmen. In einem Statement erklärten sie, wichtige Informationen würden auf der Liste fehlen. So biete diese keine Auskunft über die Kosten der Behandlung oder darüber, bis zu welcher Schwangerschaftswoche ein Abbruch durchgeführt werden könne. Die Ärzt*innen stellen sich damit gegen die Entscheidung der Regierung, weiterhin an Paragraf 219a festzuhalten: "Unsere Hauptforderung bleibt nach wie vor, dass Frauen ein Recht auf freien Zugang zu Informationen zum Schwangerschaftsabbruch auch auf ärztlichen Websites haben."

Sowohl Hänel als auch Szász gaben an, sie hätten nicht vor, sich auf die Liste setzen zu lassen, da sie gegen eine zentrale Adresssammlung sind. Eine weitere Befürchtung von Kritiker*innen: Die Liste könne dazu führen, dass Ärzt*innen von sogenannten Lebensschützer*innen bedroht und angefeindet werden. Dies ist aktuell für viele Gynäkolog*innen Realität, die offen damit umgehen, dass sie Abbrüche anbieten.

Durch das Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist es Ärzt*innen nicht möglich, ihre Leistungen offen auf ihren Webseiten zu teilen. Die Bundesregierung, insbesondere die Union, fürchtete, ein offener Umgang mit Informationen könne als Werbung für Abbrüche wirken. Kritiker*innen des Paragrafen verweisen weiterhin auf die unsichere Rechtslage für Ärzt*innen. Wer auf der eigenen Webseite über Abbrüche informiert, muss befürchten, von Abtreibungsgegner*innen verklagt zu werden.

Ein rechter Blog als zuverlässigste Informationsquelle

In der Vergangenheit führte somit nicht einmal die Bundesärztekammer eine vollständige Liste aller Mediziner*innen, die Abbrüche vornehmen. Ein rechter Blog, der Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust gleichsetzte, bot zeitweise die genaueste Auflistung von Praxen. Die dort genannten Ärzt*innen hatte der Blogger auf der rechtlichen Grundlage von Paragraf 219a angezeigt.

Eine umfangreichere Liste bietet der österreichische Verein IRHI. Bei dem Projekt Abortion Clinics Europe sind aktuell 575 Praxen in allen 16 Bundesländern gelistet. In Österreich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, wie und wo Ärzt*innen über Abbrüche informieren dürfen.