Die rechtsextremen Aussagen der AfD sorgten in der Vergangenheit nicht selten für Furore. Beim gestrigen Aschermittwoch etwa tönte André Poggenburg, Teil des extrem rechten Flügels der AfD, auf dem politischen Aschermittwoch: "Diese Kameltreiber sollen sich dahin scheren, wo sie hingehören, nämlich weit hinter den Bosporus, in ihre Lehmhütten." Poggenburg beleidigte damit gezielt die türkische Gemeinde in Deutschland.

Nathan Mattes aus Berlin kümmert sich seit 2015 darum, dass Aussagen wie diese nicht in Vergessenheit geraten. Der Blogger betreibt die Website wir-sind-afd.de, auf der er rassistische und fremdenfeindliche Aussagen der Parteimitglieder sammelt – und so viel kann gesagt werden: Das sind so einige.

Der Partei, die sich in der Öffentlichkeit gerne als bürgerlich gibt, scheint das offenbar nicht zu passen. Sie verklagte Mattes und bediente sich dabei eines rechtlichen Kniffs: Weil sie gegen die bereits getätigten Zitate nicht vorgehen kann, klagte sie gegen die Nutzung der Domain, in der der Parteiname vorkommt.

Mattes bekam im April 2017 eine Abmahnung zugeschickt und sollte eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, weil er sich den Namen "anmaßen" und sich mit der Seite als Teil der AfD ausgeben würde.

Mattes zog vor Gericht – vorerst ohne Erfolg

Mattes hatte nach Rücksprache mit einer Anwältin zwei Möglichkeiten: Entweder er nimmt die Seite vom Netz, oder er geht in einen Rechtsstreit. Er entschied sich für letzteres. Ohne Erfolg.

Am 16. Januar dieses Jahres kam es in Köln zu einer mündliche Verhandlung, in der Mattes erklärte: "Die AfD muss damit leben, dass die Äußerungen ihrer Funktionäre im Internet auffindbar bleiben." Am 6. Februar gab der zuständige Richter aber nicht ihm, sondern der AfD recht. Sie dürfe gegen die Domain klagen, in der ihr Name verwendet wird. Mattes hat nun die Abmahnkosten und die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen.

Um ihn zu unterstützen, richtete eine Freundin von Mattes einen Online-Spendentopf ein, in dem bisher über 12.000 Euro eingegangen sind. Genug also, um die bisherigen Kosten zu tragen. Doch Mattes möchte sich nicht mit dem Urteil abfinden.

Er möchte mehr Aufmerksamkeit auf die Methoden der AfD lenken

Ihm geht es ums Prinzip: Er möchte die Aussagen der Partei weiterhin dokumentieren und hat vor, in Berufung zu gehen, sollte das nötige Geld dafür gesammelt werden können, etwa 20.000 Euro im Falle einer verlorenen zweiten Instanz.

Wie auch immer der Fall ausgehen wird – die fragwürdigen Ausfälle der AfD werden aller Voraussicht nach nicht weniger. In der Beschreibung für den Spendentopf heißt es: "Keine andere im Bundestag vertretene Partei bedient sich derart schmerzbefreit eines solchen Mittels, um Kritik zu zensieren und einzelne Personen einzuschüchtern. Erschreckenderweise haben sie damit bisher nicht immer, aber oft Erfolg."

Nach dem verlorenen Verfahren möchte Mattes mit der Berufung nun wenigstens mehr Aufmerksamkeit auf die Methoden der AfD lenken. Denn für die Partei dürfte der Fall tatsächlich ein geeignetes Mittel sein, sich dieses Archivs voller rassistischer Aussagen ihrer Mitglieder zu entledigen.

Anmerkung: In einer vorherigen Version des Artikels war die Überschrift "Dieser Blogger sammelt rassistische AfD-Zitate – und wurde dafür verklagt". Dies hat einen falschen Eindruck erweckt. Wir haben die Überschrift geändert.