Ein Zeichen der Solidarität und gegen Antisemitismus sollte es sein, als sich am 22. August in der Nacht etwa 30 Menschen vor der Synagoge in Graz einfanden. Der Grünen-Politiker und Bezirksvorsteher des Bezirkes Tristan Ammerer hatte spontan zur Mahnwache aufgerufen.

Grund dafür waren mehrere antisemitische Angriffe. Am 18. August wurden die Mauern des Gebetshauses mit Parolen beschmiert und mit Steinen beworfen. Bei den Schmierereien habe es sich um pro-palästinensische Parolen gehandelt, berichtet die Wiener Zeitung. Zwei Tage später warf jemand mit Betonstücken auf die Synagogenfenster. Am 22. August schließlich attackierte ein Mann Elie Rosen, den Präsidenten der jüdischen Gemeinde Graz, mit einem Holzgegenstand vor dem Gemeindehaus.

Anzeige wegen Solidaritätsbekundung

Erst nach dem dritten Angriff sei Polizeischutz vor der Synagoge angeordnet worden, sagt Tristan Ammerer im Interview mit ze.tt Er selbst habe als zuständiger Bezirksvorsteher bereits nach dem zweiten Angriff auf die Synagoge die Polizei und das Landespolizeikommando aufgefordert, endlich Schutz vor dem Gebäude abzustellen. "Ich bin davon ausgegangen, dass es schon nach dem ersten Angriff selbstverständlich ist, für Polizei- und Objektschutz zu sorgen."

Nur drei Stunden nach dem Angriff auf Rosen organisierte Ammerer die Mahnwache. Auf Twitter schrieb er: "Nachdem die Polizei den Schutz verweigert, geh ich da jetzt hin und steh da heute Nacht. Wäre cool nicht alleine zu sein."

Zwei Wochen nach der Mahnwache erreichte Ammerer eine E-Mail der Grazer Polizei: gegen den Kommunalpolitiker wird Anzeige erstattet. "Ich dachte erst, dass es sich dabei um einen schlechten Scherz oder einen Versuch, an meine Daten zu kommen, handeln muss", sagt er gegenüber ze.tt. Als er bei der zuständigen Polizeiwache nachfragt, erhält er folgende Auskunft: Er habe in zwei Punkten gegen das österreichische Versammlungsrecht verstoßen. Dieses sehe vor, dass eine Versammlung mindestens 48 Stunden vorher angemeldet werden muss. Außerdem habe er den Gehsteig zu verkehrsfremden Zwecken genutzt. Vorgeworfen werden ihm und den Teilnehmenden zudem, gegen die Bestimmungen zur Eindämmung des Coronavirus verstoßen zu haben.

Ammerer wehrt sich im Interview gegen die Vorwürfe: "Das Versammlungsrecht deckt ganz klar spontane Versammlungen ab. Wir haben uns circa drei Stunden nach besagtem Angriff auf Elie Rosen getroffen." Auch dem Vorwurf, die Versammlung hätte die Covid-19-Schutzmaßnahmen nicht eingehalten, widerspricht er: "Es hat an dem Abend wie aus Kübeln geregnet, weshalb wir Regenschirme dabeihatten." Dadurch sei ein Abstand ohnehin eingehalten worden. Auf Twitter postete er zum Beweis ein Foto der Mahnwache.

Mittlerweile hat ihm die Polizei angeboten, es bei einer Abmahnung zu belassen. Das sehe er aber nicht ein, sagt Ammerer: "Ich gebe mich nicht zufrieden mit einer Abmahnung für Delikte, die ich nicht begangen habe." Für ihn komme nur eine Einstellung des Verfahrens infrage.

Die Landespolizei Steiermark bezog schriftlich Stellung und erklärt, dass sie zu einer Anzeige verpflichtet gewesen sei. Andernfalls hätte sie sich des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht.