Sie mieteten Wohnungen für Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt an, gaben Geld, liehen Bahncards und Krankenkassenkarten, besorgten Ausweise und Waffen: das Unterstützer*innennetzwerk des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds. Beobachter*innen gehen von 100 bis 200 direkten und indirekten Helfer*innen und Mitwisser*innen aus. In seinem Bekennervideo bezeichnete sich der NSU selbst als ein "Netzwerk von Kameraden", mit dem Grundsatz "Taten statt Worte".



Am 11. Juli 2018 wurde am Oberlandesgericht in München das Urteil im NSU-Prozess gesprochen. Angeklagt waren fünf Personen:

Beate Zschäpe, Hauptangeklagte
wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, wegen besonderer Schwere der Schuld.
André Eminger, Unterstützer aus Zwickau
wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Holger Gerlach, beschaffte Ausweispapiere
wurde in drei Fällen wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Ralf Wohlleben, finanzierte die Mordwaffe Česká 83
wurde wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen, der sogenannten Ceska-Serie, zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Carsten Schultze, übergab dem Trio die Mordwaffe
wurde, weil zur Tatzeit noch Heranwachsender, in neun Fällen wegen Beihilfe zum Mord zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt.

Das Urteil war ein vorläufiger Abschluss der Aufklärung der rechtsterroristischen Verbrechen, zu denen nach derzeitigem Stand die Morde an Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdogru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat und an der Polizistin Michèle Kiesewetter zählen. Hinzu kommen drei Sprengstoffanschläge in Köln und Nürnberg und 15 Raubüberfälle in Chemnitz, Zwickau, Stralsund, Arnstadt und Eisenach.

Doch auch ein Jahr nach dem Prozessurteil hat die Bundesanwaltschaft noch nicht entschieden, ob sie weitere Helfer*innen von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt anklagen wird oder nicht. Die Ermittlungen hierzu laufen, nichts sei eingestellt, bestätigte eine Sprecherin der Behörde auf Nachfrage von ze.tt. Ob, und wenn ja, wann Anklage erhoben wird, sei noch nicht abzusehen.

Bereits vor Jahren hat die Bundesanwaltschaft begonnen, gegen acht Personen aus Sachsen und eine Person aus Thüringen zu ermitteln, das sogenannte Neunerverfahren. Der Verdacht sei aber bislang nicht so belastbar gewesen, dass es für einen Haftbefehl oder eine Anklage gereicht hätte. Hinzu kommt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Hier werden alle neuen Hinweise im NSU-Komplex gesammelt.

Der Faktor André Eminger

In ihrem Abschlussplädoyer hielt eine der Anwält*innen der Nebenklage, Antonia von der Behrens, fest, dass das Verfahren nicht die nötige Aufklärung erbracht habe. Das sei zu kritisieren, aber nicht überraschend. Denn: "Die Machtverhältnisse zwischen unseren Mandanten und uns auf der einen und den Sicherheitsbehörden auf der anderen Seite sind zu ungleich." Die Aufklärung von Verbrechen mit staatlicher Verstrickung bräuchten Jahrzehnte, wenn sie denn überhaupt jemals gelingen.

Zwei Kernanliegen habe die von ihr vertretene Familie von Mehmet Kubaşık gehabt: die Identität und die Rolle möglicher Helfer*innen und das staatliche Mitverschulden aufzuklären. Beides ist nicht gelungen und beides hängt für Behrens miteinander zusammen. "Je größer der NSU und je größer das wissende Netzwerk an Unterstützern war, desto unglaubwürdiger wird die These von der Unkenntnis der Verfassungschutzbehörden und desto größer wird gleichzeitig die Mitschuld, die staatliche Stellen trifft." Behrens kritisiert die Bundesanwaltschaft dafür, in ihren Ermittlungen vom NSU als abgeschottete Dreierzelle ausgegangen zu sein und damit das bundesweite Unterstützer*innennetzwerk und staatliche Verantwortung verleugnet zu haben.

Die Machtverhältnisse zwischen unseren Mandanten und uns auf der einen und den Sicherheitsbehörden auf der anderen Seite sind zu ungleich.
Antonia von der Behrens, Anwältin der Nebenklage

Schwierigkeiten für die Ermittlungen gegen Helfer*innen könnten auch im Urteil gegen einen der Angeklagten, André Eminger, begründet liegen. Bei der Verkündung seiner milden Strafe applaudierten und johlten seine Kamerad*innen im Saal. Eminger wurde noch an Ort und Stelle aus der U-Haft entlassen. Welche Beweislast dürfte nötig sein, wenn selbst dem Mann, der als engster Vertrauter des Kerntrios gilt, nicht nachgewiesen werden konnte, etwas von den Morden gewusst zu haben.

50 Organisationen und Einzelpersonen haben anlässlich des Jahrestags des NSU-Urteils und des Mordes an Walther Lübcke den Bundestag aufgefordert, eine Enquete-Kommission zur Bekämpfung von Rassismus einzurichten. In einer solchen Kommission arbeiten Abgeordnete mit Sachverständigen zusammen und erarbeiten zu komplexen Themen Empfehlungen für das Parlament. Dem Aufruf liegt eine Resolution des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats (BZI) zugrunde. Darin heißt es: "Rechte Gewalt ist keine Ausnahmeerscheinung, sondern Ausdruck eines gesamtgesellschaftlichen Rassismusproblems. Eine konsequente Auseinandersetzung mit rechtsextremen Strukturen und eine Reform deutscher Sicherheitsbehörden können nicht warten."

Was wurde aus den fünf Verurteilten?

Rechtskräftig ist das Urteil im NSU-Prozess übrigens noch nicht. Die schriftliche Begründung für das Urteil liegt noch nicht vor. Zeit haben die Richter*innen dafür bis April 2020. Danach muss der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler prüfen.

Die Bundesanwaltschaft und die Verteidiger*innen aller fünf Angeklagten haben außerdem Revision eingelegt. Lediglich Carsten Schultze soll diese mittlerweile zurückgezogen haben. Nach Informationen des SPIEGEL hat er seine Haftstrafe bereits angetreten. Anwält*innen der Nebenklage haben mehrfach auf Verjährungsfristen hingewiesen. Damit sei aber bis einschließlich 2020 nicht zu rechnen, teilte das Bundesinnenministerium Anfang des Jahres in der Antwort auf eine Anfrage der Linken mit.

Aus ebendieser Anfrage geht auch hervor, dass keine Ermittlungsverfahren gegen Beamt*innen des Geheimdienstes anhängig sind. Dabei ist die Rolle des Verfassungsschutzes eine der großen offenen Fragen im NSU-Komplex. Dieser hatte im Umfeld des NSU mehrere V-Personen im Einsatz. Nach der Selbstenttarnung des NSU wurden in der Behörde Akten geschreddert. Ein Mitarbeiter des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutzes war sogar zur Tatzeit des Mordes an Halil Yozgat 2006 in Kassel in dessen Internetcafé anwesend: Andreas Temme. Kurz nach der Tat verließ er das Geschäft. Gehört oder gesehen habe er nichts. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde eingestellt.

Beate Zschäpe sitzt derweil im Frauengefängnis in Chemnitz. Sie hatte eine "heimatnahe Unterbringung" beantragt. Ralf Wohlleben soll in dem kleinen Ort Elsteraue in Sachsen-Anhalt nahe der Landesgrenze zu Thüringen mit seiner Familie leben. Über seine Verteidigung ließ Wohlleben im Prozess deutlich machen, dass er an seiner politischen Einstellung nichts geändert habe. Auch André Eminger, der seine neonazistische Gesinnung unter anderem als Tattoos auf der Haut trägt, kehrte zu Frau und Kindern nach Zwickau zurück. Der Verfassungsschutz stuft beide weiterhin als Rechtsextremisten ein.