Nicht jede*r trifft ständig rationale Entscheidungen. Manchmal werden wir von Gefühlen überwältigt und es kommt zu Kurzschlusshandlungen. Völlig normal. Bei mehr als 83 Millionen Einwohner*innen in einem Land ist das Potenzial hoch, dass irgendjemand mal etwas Schräges anstellt. Um jene, die sich beim Schräge-Dinge-tun nicht an Gesetze halten, kümmern sich unter anderem die Beamt*innen der Polizei.

1. Ungewöhnliche Sichtungen

Anfang August, Rosenheim, Bayern, fünf Uhr morgens. Eine 77 Jahre alte Frau kann nicht mehr schlafen. Sie beginnt den Tag früh, steigt aus dem Bett und trottet zum Fenster. Wie jeden Morgen zieht sie den Rollladen hoch – und erschrickt. Sie wohnt im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses, mit direktem Blick auf den Gemeinschaftsgarten. In diesem Garten, direkt vor ihrem Fenster, sieht sie einen Eisbären umhertrotten. Sie wählt sogleich den Notruf.

Kurze Zeit später treffen zwei Polizeibeamt*innen der Polizeiinspektion Rosenheim ein. Vom Eisbären fehlt jede Spur. Im Mehrfamilienhaus meldet sich sonst niemand, die 77-Jährige wohnt dort anscheinend alleine, keine*r kann ihre Sichtung bestätigen. Im Garten sind weder Spuren noch Beschädigungen zu finden. Der nächste Zoo liegt im etwa 60 Kilometer entfernten München, unwahrscheinlich also, dass ein Tier es von dort in den Vorgarten geschafft hat. Auch die Vermutung der Dame, jemand könnte sich als Eisbär verkleidet und sich einen Scherz erlaubt haben, lassen sich nicht bestätigen. "Alle unternommenen Anstrengungen fielen negativ aus. Auch im Umkreis war nichts mehr festzustellen. Aufgrund der Uhrzeit waren eh so gut wie keine Personen auf der Straße unterwegs", sagt ein Sprecher der Polizeiinspektion Rosenheim zu ze.tt

Den Beamt*innen bleibt also nichts anderes übrig, als die besorgte Dame zu beruhigen. "Wir haben versucht, ihre Gedanken oder Äußerungen zu verstehen und ihr plausibel erklärt, dass sie sich wohl geirrt hat. Da ist ein wenig Fingerspitzengefühl gefordert", heißt es. Es ist davon auszugehen, dass der Eisbär "ziemlich sicher nicht existiert hat", sagt der Polizeisprecher. Und wenn doch, bleibt er weiterhin verschollen.

2. Ungewöhnliche Orte des Vergnügens

Niederraunau im bayerischen Krumbach, Mitternacht. Eine 74 Jahre alte Frau ruft besorgt die Polizei an. Jemand versuche, bei ihr einzubrechen. Nebenan finde eine Party statt, mehrere junge Personen stünden hinter ihrem Haus und würden an den Türen rütteln. Sie habe die Rollos heruntergelassen und große Angst. Die Polizei solle bitte so schnell wie möglich kommen.

Als die Polizeibeamt*innen der Polizeiinspektion Krumbach ankommen, stoßen sie bei der Suche rund um das Zweifamilienhaus auf keine Spuren eines versuchten Ein- oder Aufbruchs, es sind auch keine beschädigten Gegenstände zu entdecken. Allerdings hören auch sie ein Pochen an der Terrassentür. Als die Polizeibeamt*innen den Geräuschen folgen, entdecken sie schnell die Ursache für den Schreck: ein Pärchen. Auf dem Boden vor der Terrassentür haben ein 22 Jahre alter Mann und eine Frau noch halb angezogen Sex – und stoßen mit den Füßen gegen die Terrassentür.

Das Pärchen, offensichtlich betrunken und peinlich berührt, wird von der Polizei des Platzes verwiesen. Eine Anzeige bleibt aus. "Die Kollegen haben sich sehr amüsiert, schließlich war der Einsatz nicht unbedingt alltäglich", sagt Susanne Höppler, Erste Polizeihauptkommissarin und Leiterin der Polizeiinspektion Krumbach. Die Terrassentür ist durch den Vorfall nicht beschädigt worden.

3. Ungewöhnliche Methoden der Gegenwehr

Sindelfingen in Baden-Württemberg. In einer Wohnung kommt es zu einem Streit zwischen einer 36 Jahre alten Frau und ihrem ein Jahr älteren Lebensgefährten. Der Mann wird handgreiflich und verletzt seine Freundin leicht. Er stürmt wutentbrannt aus der Wohnung, eine Verwandte der Lebensgefährtin informiert aus Sorge die Polizei. Als der 37-Jährige um halb zehn Uhr abends zurückkehrt, verweist die Polizei ihn der Wohnung. Doch der Mann weigert sich, sperrt sich im Schlafzimmer ein und reagiert nicht auf die Ansprache der Polizist*innen. Mehrere Minuten lang dringt kein Ton mehr nach außen.

Als die vier Polizeibeamt*innen sich daran machen, die Tür gewaltsam zu öffnen, lenkt der Mann ein. Er öffnet – nur mit einer Unterhose bekleidet – die Schlafzimmertür und wird sofort wieder aggressiv, als die Polizist*innen ihm den Wohnungsverweis erklären. Er baut sich vor ihnen auf und versucht, an den Polizist*innen vorbei, aus dem Schlafzimmer zu fliehen. Die Polizist*innen drängen ihn zurück, und bevor der Mann bäuchlings auf das Bett fällt und weiter nach unten gedrückt wird, zieht er noch schnell seine Unterhose herunter.

Nackt wehrt er sich gegen den Versuch der Beamt*innen, ihm Handschellen anzulegen – und bedient sich schließlich eines sehr ungewöhnlichen Mittels. "Der Mann entleerte ohne vorherige Warnung seinen Darm", sagt eine Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Ludwigsburg zu ze.tt. Auf Nachfrage konkretisiert sie nur bedingt: "Ohne sein Bedürfnis kundzutun, begann er, Kot auszuscheiden."

Der Mann schlägt massiv um sich. Die Polizist*innen schaffen es nur unter Anwendung "einfacher körperlicher Gewalt", ihn an Händen und Füßen zu fesseln. Alle vier Polizist*innen kommen dabei mit dem Kot in Berührung, genauso wie ihre Handschuhe, Teile der Uniformen und diverse Ausrüstungsgegenstände. Die Diensthosen von zwei Beamt*innen werden dabei so dreckig, dass sie später weggeschmissen werden müssen.

Die Polizist*innen tragen den eingekoteten Mann, der immer noch laut schreit, aus der Wohnung und bringen ihn mit dem Wagen zum Polizeirevier Sindelfingen. Er erhält frische Kleidung und muss zunächst in eine Zelle. Seine Aggressionen dauern an, immer wieder schlägt er gegen die Türen und schreit. Zu diesem Zeitpunkt hat er einen Blutalkoholspiegel von 1,4 Promille. Als er über Schmerzen zu klagen beginnt, rufen die Polizist*innen einen Krankenwagen. Die Rettungskräfte können allerdings kein Problem feststellen, sodass der Mann die restliche Nacht in der Zelle verbringt.

Am nächsten Tag wird der 37-Jährige freigelassen. Einen Haftgrund gibt es laut Pressestelle Ludwigsburg nicht, er muss allerdings mit einer Anzeige wegen häuslicher Gewalt und Beleidigung sowie wegen Widerstands gegen Polizeibeamt*innen, Körperverletzung und Sachbeschädigung rechnen. Der Streifenwagen, mit dem der Mann zur Polizeistelle transportiert wurde sowie die Zelle, in der er übernachtete, mussten nach dem Einsatz gereinigt werden.

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