Gleichgeschlechtliche Liebe – ein immer noch umstrittenes Thema, das zwar gesetzlich weitgehend legitimiert, aber gesellschaftlich noch lange nicht vollkommen akzeptiert ist.

Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) zum Verbot homosexueller Handlungen stammt aus der Kaiserzeit und wurde 1933 von den Nationalsozialisten noch einmal verschärft  – um dann nahtlos von der Regierung übernommen zu werden, schreibt "Zeit Online".

"Der Staat hat Schuld auf sich geladen"

Die sozialistische DDR schaffte den umstrittenen Paragrafen bereits 1968 ab. Deutschlandweit wurden bis 1969 nach Schätzungen circa 50.000 Männer aufgrund ihrer sexuellen Neigung verurteilt. Darauf folgten noch einmal 3.500 Verurteilte. Sie mussten teilweise mehrere Jahre in Haft.

Der Bundesjustizminister Heiko Maas sagt dazu: "Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat. Der Paragraf 175 war von Anfang an verfassungswidrig." Jeder Verurteilte sei zudem zutiefst in seiner Menschenwürde verletzt worden.

Bereits 2012 forderte der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, etwas gegen das Unrecht zu unternehmen. Doch die Reaktion lies auf sich warten. Deshalb gab es Anfang 2015 erneut den Aufruf zur Aufarbeitung der Straffälle gegen Homosexuelle, wie der Tagesspiegel berichtete.

Rehabilitierung der Betroffenen wurde aufgeschoben

Daraufhin prasselte Kritik auf den deutschen Bundesjustizminister Heiko Maas ein. Der Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak (CDU) lastete Maas die "Verschleppung des Themas" an.

Schließlich gab Maas ein Gutachten in Auftrag, das die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vergangenen Mittwoch vorstellte. Der Münchner Staatsrechtler und Verfasser des Gutachtens, Martin Burgi, empfiehlt darin die Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz. Ein Fonds soll für die Entschädigung der Betroffenen sorgen.