Um sich vor dem Zugriff von Polizeibeamt*innen zu schützen, fordern Kinderpornografie-Ringe sogenannte Keuschheitsproben. Wer Zutritt zu Foren und Plattformen der Szene im Darknet bekommen will, muss häufig selbst kinderpornografisches Material vorzeigen. An dieser Hürde scheitern ermittelnde Beamt*innen, weil sie sich nach aktueller Rechtslage strafbar machen würden, wenn sie explizites Material verbreiten. Deshalb müssen sie einen anderen Zugang zu der Szene finden, um Informationen über sie zu sammeln und sie zu zerschlagen.

Die Initiator*innen der sogenannten Berliner Erklärung wollen diese Gesetzeslage ändern. In einem offenen Brief an die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages fordern sie, der Paragraf 110a der Strafprozessordnung (StPO) solle geändert beziehungsweise erweitert werden. Bisher regelt dieser, dass bei hinreichendem Verdacht, etwa im Bereich des illegalen Drogen- oder Waffenhandels, verdeckte Ermittler*innen eingesetzt werden dürfen. Die Initiator*innen plädieren dafür, auch das Strafdelikt "Verbreitung kinderpornografischer Materialien" mit in den Paragrafen aufzunehmen. Durch die Änderung solle es laut den Autor*innen des Briefes zudem möglich werden, dass verdeckte Ermittler*innen – mit richterlichem Beschluss – selbst Kinderpornografie verbreiten dürfen. So solle schließlich ein sogenannter Takedown großer Kinderpornografie-Ringe ermöglicht werden, kurz: Täter*innen einfacher ermittelt werden.

Der offene Brief liegt zurzeit zur Unterschrift auf dem 22. Europäischen Polizeikongress in Berlin aus. Dabei handelt es sich um einen internationalen Sicherheitskongress, auf dem rund 1.500 Stellvertretende aus Sicherheitsbehörden und Industrie tagen.

Etliche Teilnehmende haben den offenen Brief nach Aussage einer Angestellten des Kongresses gegenüber ze.tt bereits unterzeichnet. Er wurde vom Behörden Spiegel, dem Veranstalter des Kongresses, initiiert. Es ist keine neue Forderung: Sie wurde erstmals im vergangenen August durch die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) aufgestellt. Doch eine solche Gesetzesänderung wäre aus mehreren Gründen problematisch.

Ein "erheblicher Wertungswiderspruch"

Den Behörden ist es bislang erlaubt, das einschlägige Material zu sichten, zu sammeln und zu analysieren. Auch das ist bereits eine Ausnahmeregelung. Denn schon der Besitz von Kinderpornografie ist grundsätzlich strafbar, wie Tobias Singelnstein, Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Uni Bochum, zu ze.tt sagt. Er macht zwei fundamentale Probleme bei der Forderung aus: Zum einen ein rechtliches, denn bislang gebe es keine Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen. Zum anderen würden die Ermittler*innen damit einschlägiges Material in das System einspeisen und sich so unmittelbar an etwas beteiligen, das der Gesetzgeber als strafbares Unrecht eingestuft hat.

Es ist das Wesen des Rechtsstaats, dass auch die Polizei nicht alles darf.
Tobias Singelnstein, Ruhr Uni Bochum

"Das Gesetz könnte zwar um Ausnahmeregelungen erweitert werden, dies würde aber einen erheblichen Wertungswiderspruch bedeuten", sagt Singelnstein. "Natürlich möchte die Polizei gerne erweiterte Befugnisse, aber es ist gerade das Wesen des Rechtsstaats, dass die Exekutive in ihrem Handeln rechtlich beschränkt ist, dass auch die Polizei nicht alles darf." Letztlich sei das laut des Rechtswissenschaftlers auch eine Frage der Glaubwürdigkeit des Systems.

Die Polizei hat die erforderlichen Mittel, aber zu wenig qualifiziertes Personal

In der Erklärung des Polizeikongresses steht, der Paragraf müsse dringend geändert werden, "denn sonst ist an die Täter, die Verbreiter und die Nutzer nicht heranzukommen". Das suggeriert, den Behörden seien bei der Ermittlung im Darknet die Hände gebunden. Das ist mitnichten der Fall, wie ein Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC), der größten europäischen Hackervereinigung, ze.tt bestätigt. Die Kriminalämter hätten bereits gezeigt, dass sie es schaffen, Täter*innen zu finden, ohne selbst Straftaten zu begehen. Das ist 2017 etwa im Fall eines 30-Jährigen gelungen, der jahrelang zahlreiche illegale Geschäfte mit Drogen und Waffen im Darknet abwickelte. Ermittelnde tätigten über Ausnahmeregelungen damals zwar sogenannte Scheinkäufe, kauften also Waffen zu Ermittlungszwecken ein – verkauften diese aber eben nicht selbst.

Richtig ist: Ausländische Behörden haben oftmals mehr Rechte als deutsche. So wurde etwa in Australien ein Kinderpornografie-Netzwerk gekapert – und ein Jahr selbst betrieben –, um einen Schlag gegen diese Form der Kriminalität zu landen. Doch laut CCC sei das nicht nötig: Sowohl Menschen und in der Folge auch Software seien niemals frei von Fehlern. Diese Lücken könnten immer ausgenutzt werden, es müsse dafür nur die nötige Sensibilisierung geschaffen werden. Nicknames werden recycelt, Passwörter mehrfach verwendet, IP-Adressen sind zurückverfolgbar. Die Polizei habe bereits die erforderlichen Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornografie-Ringen, sie müsse sie nur einsetzen.

Forderung sei ein Schnellschuss und unverantwortbar

Armin Bohnert, stellvertretender Leiter der Direktion Polizeireviere beim Polizeipräsidium Freiburg, stimmt dem zu. "Es gibt nur ganz selten den Fall, dass man nur mit extremen Mitteln weiterkommt. Der Zweck heiligt nicht die Mittel", sagt der Polizeioberrat zu ze.tt. Er hält die Forderung des Polizeikongresses für einen Schnellschuss – und unverantwortbar. "Erstmal müssen wir uns fragen: Haben wir alles richtig gemacht? Alle Möglichkeiten ausgeschöpft?"

Der Einsatz verdeckter Ermittler*innen in Kinderpornografie-Kreisen berge zudem etliche psychische Risiken für die zuständigen Beamt*innen, sagt Bohnert. Die Konsequenzen einer solchen Gesetzesänderung seien insofern nicht ausreichend mitgedacht. Zunächst müssten die bestehenden Probleme bereinigt werden. So sollte zunächst die Anzahl der Ermittler*innen erhöht werden, die vor einem Berg an Arbeit stünden. "Und letztlich kann man dann bei der Qualifikation ansetzen: Bilden wir unsere Ermittler ausreichend aus?" Das gelte etwa für den Bereich Hacking.

ze.tt konfrontierte den Kongress mit dieser Kritik von Rechtswissenschaft, Technik und Polizei, erhielt bis zum Erscheinen dieses Artikels aber keine Antwort.