Kaum ist die Europawahl vorbei, wird in der EU schon wieder Wahlkampf betrieben. Diesmal geht es jedoch nicht um die Stimmen der Bürger*innen – sondern um Machtverhältnisse zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten. Insbesondere ein Name fällt dabei immer wieder: Manfred Weber, europäischer Spitzenkandidat der konservativen Europäischen Volkspartei. Die Konservativen haben zwar an Stimmen verloren, sind aber nach wie vor die stärkste Fraktion im Europäischen Parlament – Weber beansprucht deshalb das Amt des Kommissionspräsidenten für sich. Doch er hat mächtige Menschen gegen sich – zum Beispiel den französischen Präsidenten Emmanuel Macron.

Wer bestimmt den*die Kommissionspräsident*in?

Das Problem ist, dass es zwei Gremien gibt, die für sich beanspruchen, den*die EU-Kommissionspräsident*in bestimmen zu können: das Europäische Parlament und der Rat der Regierungschef*innen. Laut dem Vertrag von Lissabon entscheiden sich die Staats- und Regierungschef*innen für eine*n Kandidat*in – wobei sie die Ergebnisse der Europawahl ausdrücklich berücksichtigen sollen, jedoch nicht an sie gebunden sind. Im Anschluss daran wird der*die Kandidat*in durch das Europäische Parlament zum*zur Kommissionspräsident*in gewählt.

Warum gibt es die europäischen Spitzenkandidat*innen?

Hinzu kommt nun ein neues Verfahren, das erstmals 2014 eingeführt wurde: Seitdem haben die europäischen Parteienbündnisse Spitzenkandidat*innen, die sich um den Vorsitz der EU-Kommission bewerben. Das Verfahren wurde eingeführt, um den EU-Bürger*innen ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Kandidat*innen zu geben und die EU somit transparenter und demokratischer zu gestalten. Manfred Weber wurde 2018 zum Spitzenkandidaten der EVP gewählt.

Die EVP erzielte bei der Wahl des EU-Parlaments keine absolute Mehrheit. Das bedeutet: Manfred Weber wäre darauf angewiesen, dass ihn mindestens zwei andere Parteien unterstützen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Fraktionen rechts- und linksaußen ihn unterstützen werden. Das bedeutet, er wäre auf Sozialdemokrat*innen, Grüne und Liberale angewiesen.

Der noch amtierende Präsident des EU-Parlaments, Antonio Tajani, ließ keinen Zweifel daran, dass sein Haus nur jemanden zum*zur Chef*in der EU-Kommission wählen wird, der*die als Spitzenkandidat*in bei der Europawahl angetreten ist – und den Posten nur jemand bekommen kann, der*die eine Mehrheit im Parlament findet. Sollte keine*r der Spitzenkandidat*innen von den Regierungschef*innen nominiert werden, könnte es zu einer Blockade zwischen Rat und Parlament kommen.

Was hat Emmanuel Macron gegen Manfred Weber?

Nun ist jedoch ein Problem aufgetaucht: Emmanuel Macron. Am Dienstag reisten die nationalen Regierungschef*innen zu einem informellen Treffen nach Brüssel, um über den Vorsitz der Kommission zu beraten. Macron verkündete, es brauche eine*n Kommissionspräsident*in, die*der "Erfahrung und Glaubwürdigkeit" mitbringe. Dann nannte er drei Namen, die für ihn infrage kämen: Frans Timmermans, Margrethe Vestager, Michel Barnier. Einen Namen erwähnte er nicht: Manfred Weber.

Timmermans ist der europäische Spitzenkandidat der Sozialdemokrat*innen, die jedoch nur zweitstärkste Kraft im Europaparlament nach der EVP sind. Vestager ist die inoffizielle Spitzenkandidatin der Liberalen. Die Liberalen sind ursprünglich mit einem siebenköpfigen Spitzenteam angetreten. Vestager hat erst nach der Wahl Interesse am Kommissionsvorsitz angemeldet. Macrons eigene Partei wird sich im neuen EU-Parlament der liberalen Fraktion anschließen. Barnier ist kein Spitzenkandidat, dafür französischer EU-Politiker, der für die Brexit-Verhandlungen zuständig war.

Macron möchte sich den*die Kandidat*in nicht vom Parlament vorschreiben lassen. Sein Gegenargument lautet, dass es zur Europawahl keine länderübergreifenden Wahllisten gäbe – dadurch hätten nicht alle Bürger*innen die Möglichkeit gehabt, über die Spitzenkandidat*innen abzustimmen. Bislang gibt es nur nationale Wahllisten, die von den nationalen Spitzenkandidat*innen angeführt werden. So stand beispielsweise auf der deutschen Liste der Sozialdemokrat*innen Katarina Barley ganz oben, Frans Timmermans kam auf der Liste gar nicht vor.

Und nun?

Der nächste EU-Gipfel findet am 20. und 21. Juni statt. Ziel der Regierungschef*innen ist es, dann eine*n Kandidat*in präsentieren zu können. Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstützt bislang Manfred Weber als Kommissionspräsidenten und hält an dem Prinzip der Spitzenkandidat*innen fest. Das bedeutet, dass es auf einen Machtkampf zwischen Deutschland und Frankreich hinauslaufen könnte – und die beiden einen Kompromiss finden müssten, um ein politisches Zerwürfnis zu vermeiden.

Was macht die EU-Kommission?

Die EU-Kommission setzt sich aus je einem*r Kommissar*in pro EU-Mitgliedsland zusammen. Sie gilt als das Exekutiv-Gremium der EU – ist also vergleichbar mit der deutschen Bundesregierung. Die Kommission ist das einzige Organ, das dem Europäischen Parlament und dem Minister*innenrat Gesetzesvorschläge zur Abstimmung vorlegen kann. Sie ist außerdem zuständig für die Vergabe von Finanzmitteln und kontrolliert, ob EU-Recht in allen Mitgliedsländern ordnungsgemäß angewendet wird. Sie vertritt die Union auf internationaler Ebene.