Gina-Lisa Lohfink hatte ihre Bekannten Pardis F. und Sebastian C. bezichtigt, sie unter Drogeneinfluss gegen ihren Willen zum Sex gezwungen und dabei gefilmt zu haben. Das Amtsgericht Berlin sah für den Vorwurf keine Anhaltspunkte; die beiden Männer waren schon in einem vorherigen Prozess freigesprochen worden. Stattdessen klagte die Staatsanwaltschaft Gina-Lisa wegen Falschaussage an.

In einem Gutachten stellte der Toxikologe Torsten Binschek-Domaß anhand der Videoaufnahmen fest: Gina-Lisa sei in der umstrittenen Nacht wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Mit K.O.-Tropfen im Blut könne man keine Pizza bestellen und mit der Managerin telefonieren, sagte er laut ZEIT Online.

Die Staatsanwältin Corinna Gögge hatte eine Geldstrafe von 24.000 Euro gefordert. "Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt", zitiert Spiegel Online die Staatsanwältin. Der Sex sei einvernehmlich gewesen, sie habe allerdings den Männern signalisiert und gesagt, dass sie dabei nicht gefilmt werden wolle.

Gina-Lisa Lohfink habe die Geschichte von der Vergewaltigung konstruiert, um nach Bekanntwerden der Handy-Aufnahmen ihren Ruf zu schützen, sagte Staatsanwältin Gögge. "Ich will das gar nicht beschönigen, dass sich beide Männer schäbig verhalten haben", sagte Gögge mit Blick auf die Verbreitung der Handyaufnahmen.

Die Videos hatten zuvor eine Debatte über das Sexualstrafrecht angestoßen, die im Juni in einer Gesetzesverschärfung mündete.