Ab dem 1.März 2018 werden einige neue Regelungen für den Tierschutz in der Schweiz in Kraft treten. So soll es verboten werden, Hummer bei der Zubereitung ohne Betäubung in den Kochtopf zu werfen.

Wie die Tierschutzorganisation peta berichtet, haben die Tiere ein besonders starkes Schmerzempfinden, weshalb sie bei der Zubereitung in der Gastronomie "teilweise minutenlang grausamen Todesqualen ausgesetzt" sind. Dem soll nun mit der Betäubungspflicht ein Ende bereitet werden. Darüber hinaus ist es ab März auch verboten, die Tiere auf Eis oder in eiskaltem Wasser zu transportieren: Wie der Fernsehsender SRF und die Tageszeitung Schweizer Morgenpost berichten, sollen die Tiere schonender gehalten werden. Neben diesen Tierschutzmaßnahmen für den Hummer kommen noch weitere hinzu:
Käfighaltung: Anbieter*innen von Käfigen oder Gehegen müssen künftig schriftlich markieren, welche Tierarten darin laut Gesetz gehalten werden dürfen. Außerdem sind sie verpflichtet, Informationen zur Tierhaltung zu geben.

Tierhandel: Der Schweizer Bundesrat will den Handel mit illegal importierten Hunden eindämmen. Deshalb muss jede*r Verkäufer*in in der Verkaufsanzeige zukünftig die Adresse und die Herkunft des Tieres angeben.

Bellstopp-Geräte: Sogenannte Bellstopp-Geräte, die durch das Bellen des Hundes ausgelöst werden, sind zukünftig verboten. Viele dieser Geräte geben nach dem Auslösen einen sehr lauten Ultraschallton von sich, welcher das Tier zum Verstummen bringen soll – ganz unabhängig vom Grund des Bellens.

Tierversuche: Institutionen, die Tierversuche vornehmen, sind laut den neuen Regelungen dazu verpflichtet, speziell ausgebildete Tierschutzbeauftragte zu beschäftigen.

Streichelzoo: Kleine, scheue Tiere wie etwa Kaninchen oder Meerschweinchen dürfen auf Veranstaltungen und Events nicht mehr in Streichelzoos gehalten werden. Dauerhafte Streichelzoos bleiben jedoch weiterhin erlaubt, sofern den Tieren eine Rückzugsmöglichkeit geboten wird.

Tierbetreuung: Auf Events – wie zum Beispiel größeren Sportveranstaltungen – müssen die Veranstalter*innen zukünftig dafür sorgen, dass die kompetente Betreuung der anwesenden Tiere sichergestellt ist. Außerdem sind sie dazu verpflichtet, Tiere von den Veranstaltungen zu entfernen, wenn diese mit den gegebenen Situationen nicht zurechtkommen.

Tötung: Die neue Verordnung legt außerdem die Kriterien für eine fachgerechte und tierschutzkonforme Tötung fest.