Viele Menschen in Deutschland dürfen nicht an Wahlen teilnehmen, weil sie Lernschwierigkeiten haben. Das soll sich nun ändern.

Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und steht deshalb auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Demnach darf jede*r Volljährige an den Bundestags- und Europawahlen teilnehmen. Wirklich jede*r? Eine kleine Klausel im Grundgesetz öffnet eine Hintertür: "Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz", heißt es dort. Wer nun wirklich wählen darf und wer nicht, steht im Bundeswahlgesetz. Aktuell schließt dieses noch einen Menschen, "für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist" aus – gemeint sind damit unter anderem circa 81.000 behinderte Menschen mit einer Vollbetreuung.

Die SPD möchte das nun ändern. Gegenüber der Tageszeitung Handelsblatt erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD Burkhard Lischka: "Es ist höchste Zeit, dass auch alle Menschen mit geistiger Behinderung wählen können. Wählen ist ein Grundrecht." Das Ziel der Sozialdemokrat*innen: Eine Änderung des Gesetzes bis zu den kommenden Europawahlen im nächsten Jahr.

Inklusives Wahlrecht für alle

Das Vorhaben ist auch im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD festgehalten. Dort heißt es: "Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle. Wir werden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden. Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, in seinen aktuellen Beratungen zu Änderungen am Wahlrecht, dieses Thema entsprechend umzusetzen." Laut Informationen des Handelsblatts steht die Union dem Anliegen positiv gegenüber.

Absurd: Die ARD-Tagesschau berichtet, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten aktuell zwar noch nicht an den Bundestags- und Europawahlen teilnehmen dürfen, wohl aber an einigen Landtagswahlen. Für die SPD stellt das eine "unzulässige Diskriminierung" dar, außerdem ließe sich das nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinen, die alle Vertragsstaaten dazu verpflichtet, "die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern."

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