Während der Weltmeisterschaft 2006 wurde die Mehrwertsteuer erhöht, während der WM 2010 die Krankenkassenbeiträge und während der Europameisterschaft 2012 die Reform des Meldegesetzes beschlossen – klingt schon irgendwie nach einem Muster. "Ich glaube, die unmöglichsten Gesetze werden da durchgebracht einfach nur, weil Fußball läuft", sagte "11 Freunde"-Chefredakteur Philipp Köster schon 2014 dem Deutschlandfunk.

Was wird derzeit im Bundestag besprochen?

Ich habe mir deshalb mal die Sitzungswochen des Bundestages angesehen und mit dem aktuellen EM-Spielplan abgeglichen. Sieht alles ziemlich normal und erwartungsgemäß bürokratisch aus.
Nur eins fällt auf:

Am Dienstag, den 21. Juni, spielt Deutschland abends um 18 Uhr gegen Irland.

Direkt am nächsten Tag, wenn alle noch verkatert und mit dem Spielergebnis beschäftigt sind, berät der Bundestag gleich zu Beginn zum ersten Mal über einen "Gesetzentwurf zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus".

Moment. "Besserer Informationsaustausch" und "Terrorismus"? Das klingt nach Überwachung, dieses Gesetz gucke ich mir mal genauer an. Da steht:

"Bei der Aufklärung des (...) vernetzten Terrorismus sind eine Vielzahl von Behörden – national und insbesondere auch international – tätig, deren Erkenntnisse zusammengeführt und übergreifend analysiert werden müssen (...) Dies wird durch zeitgemäßen IT-Einsatz (...) unterstützt. Hierzu erhält das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) spezielle Befugnisse (...)"



Spezielle Befugnisse für den Verfassungsschutz also. Ingesamt werden durch dieses neue Anti-Terror-Paket sogar neun Gesetze auf einmal geändert.

Und warum das Ganze? Der Entwurf hat vor allem mit den Terror-Anschlägen von Paris, Brüssel und Istanbul zu tun. Auf seiner Website schreibt das Innenministerium dazu: "Im Fokus stehen aktuell Jihadisten, die an Kampfhandlungen in Syrien und Irak teilnehmen und nach ihrer Rückkehr (...) hier ein massives Gefahrenpotenzial darstellen."

Zusammengefasst steht in dem Anti-Terror-Paket:

  • Der Verfassungsschutz bekommt mehr Spielraum
  • Die Bundespolizei darf auch Undercover-Ermittler einsetzen
  • Technik erleichtert die Zusammenführung und Auswertung von Geheimdienst-Infos – innerhalb Europas, der NATO und darüber hinaus
  • Prepaidkarten dürfen nicht mehr anonym verkauft werden
  • Reisebewegungen können über die Schengen-Visa-Datenbank verfolgt werden

Aber wozu genau braucht die Bundespolizei verdeckte Ermittler? Was hat das in einem Anti-Terrorgesetz zu suchen, wenn die Bundespolizei eher Zigarettenschmuggler als Terroristen jagt? Und "mehr Spielraum" für den Verfassungsschutz heißt, dass er künftig nahezu ohne parlamentarische Kontrolle Deals mit fremden Diensten machen und mit denen Daten tauschen kann. Klingt nicht gut.

Ich frage Andre Meister von Netzpolitik.org, was dieses Gesetz konkret für unseren Alltag bedeutet. Für ihn ist dabei der Punkt mit den Prepaid-Karten wichtig: "Zukünftig können SIM-Karten nur noch gegen Vorlage eines Personalausweises gekauft werden. Das ist eine erhebliche Einschränkung des Rechts auf anonyme Kommunikation."

Im Zeitalter von Vorratsdatenspeicherung, Funkzellenabfrage und Geheimdienst-Überwachung sei eine auf Fantasienamen registrierte SIM-Karte zumindest ein kleiner Schutz der eigenen Privatsphäre. "Sogar das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt das. Zukünftig ist das verboten", so Andre Meister.

Dabei stellte die EU-Kommission laut Netzpolitik schon vor Jahren fest: Selbst in Ländern, in denen Prepaid-Karten nicht mehr anonym verkauft werden dürfen, gibt es keine Beweise, dass das bei der Strafverfolgung hilft.

Das neue Anti-Terrorpaket ist also ein Gesetz, das eindeutig nicht in allen Teilen der Bevölkerung breite Zustimmung erfahren dürfte.

Aber ist der Zeitpunkt wirklich geplant?

Der EM-Spielplan ist seit der Gruppenauslosung am 12. Dezember 2015 bekannt. Die Sitzungswochen und Tagesordnungspunkte für den Bundestag werden vom Ältestenrat festgelegt und dann den Abgeordneten mitgeteilt.

Nur wann genau – etwa erst danach?

Nein. "Der Ältestenrat entscheidet nicht zu einem fixen Datum, aber regelmäßig im Frühjahr (April/Mai) über die Sitzungstermine des darauffolgenden Jahres, die dann auch unmittelbar den Abgeordneten bekanntgemacht und (...) veröffentlicht werden", heißt es auf Anfrage in einer Mail aus dem Bundestag.

Was ist mit den einzelnen Tagesordnungs-Punkten? "Die (...) legt der Ältestenrat in seiner Sitzung donnerstags für die nächste Woche fest." Okay. Aber wenn in einer Sitzungswoche über viele Gesetzentwürfe hintereinander diskutiert wird (hier das Beispiel eines einzige Tages), ist vermutlich immer mal ein umstrittener dabei.

Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland ist außerdem mehrstufig. Nach der ersten Beratung im Bundestag gibt's eine Anhörung in einer Experten-Runde, dann eine zweite und dritte Beratung im Bundestag, dann die Abstimmung, dann geht der Entwurf noch mal zur Zustimmung an den Bundesrat zurück, dann muss die Kanzlerin unterschreiben und schließlich noch der Präsident. Alles nicht so einfach und husch-husch.

Auch Andre Meister sagt: "Eine direkte Absicht halte ich für eine Verschwörungstheorie." Es brauche keine ablenkenden sportlichen Großereignisse, um Gesetzentwürfe zu beraten und zu beschließen. Meister: "Auch ganz ohne Fußball-EM peitscht die Große Koalition neue Überwachungsgesetze durch, siehe Vorratsdatenspeicherung und neues Verfassungsschutz-Gesetz."

Wir können also bezüglich der Theorie um den absichtlich gewählten Zeitpunkt alle den Aluhut ab- und den Schland-Hut wieder aufsetzen. Zumindest bis zum Finale am 10. Juli.