Es beginnt beim Wort: Ausnahmetatbestand. Geht es um Diebstahl, Raub, einen Überfall? Nein, es geht darum, medizinische Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu bekommen. Passt nicht zusammen? Ganz genau. Und deshalb ist die Vereinbarung, die die Regierungsparteien nun getroffen haben, auch nur ein fauler Kompromiss.

Im Paragraf 219a heißt es bisher: "Wer öffentlich (...) eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs (...) anbietet, kündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Das bedeutet konkret: Ärzt*innen, die auf ihrer Webseite darüber informieren, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, können bestraft werden. Dafür, dass sie über ihre Arbeit informieren. So weit, so wirr. So genannte Lebensschützer*innen (die faktisch nichts schützen außer ihrer patriarchalen Weltanschauung), nutzen diesen Paragrafen, um reihenweise Gynäkolog*innen anzuzeigen. Der bekannteste Fall ist Kristina Hänel. Ihre Homepage, auf der man auf Nachfrage Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen per E-Mail zugeschickt bekommen kann, bleibt weiterhin strafbar, twitterte sie.

Alle, die gegen Schwangerschaftsabbrüche kämpfen, sollten stattdessen für ein gutes Leben mit Kindern kämpfen

CDU/CSU und SPD haben nun entschieden, dass der Paragraf 219a bestehen bleibt, aber ergänzt wird. Es soll nun straffrei sein, wenn Ärzt*innen, Krankenhäuser oder Einrichtungen auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wie das im Detail geschieht, darüber darf weiterhin nicht informiert werden. Zum Vergleich: Man stelle sich vor, eine Blinddarmuntersuchung steht bevor, und kein*e Ärzt*in, kein Krankenhaus darf darüber aufklären, wie so eine Operation abläuft. Die Autorin Antje Schrupp schreibt, der Paragraf 219a sei nun "schlimmer als vorher". Denn jetzt sei endgültig klar, dass Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen illegal seien.

Fragen, die man sich stellen sollte: Warum werden Schwangerschaften abgebrochen? Und was können wir als gesamte Gesellschaft tun, um einige Gründe für Schwangerschaftsabbrüche zu reduzieren? Alle, die gegen Schwangerschaftsabbrüche kämpfen, sollten stattdessen für ein gutes Leben mit Kindern kämpfen. Die Autorin Nina Straßner bekam gerade den Goldene Blogger-Preis für ihren Text Raus aus meinem Uterus. Darin weist sie auf die paradoxe Situation hin, dass die sogenannten Lebensschützer*innen zwar hart dafür kämpfen, dass Schwangerschaften nicht abgebrochen werden dürfen – sobald das schützenswerte Leben dann aber auf der Welt ist, kümmern sie sich nicht mehr um das gute Leben für Familien.

So schreibt Nina Straßner in ihrem prämierten Text: "Warum endet ein Leben mit  Kinderaufzucht des schützenswerten Lebens ganz sicher in bitterlicher Armut, wenn man nicht in einem Umfang berufstätig ist, als hätte man sich gegen dieses Kind entschieden? Tja. Weil diese exklusiv weibliche Kompetenz und dieses 'schützenswerte Leben' faktisch immer nur zu ganz großer Scheiße und zu rechtlich und gesellschaftlicher Diskriminierung geführt hat und nicht etwa dazu, dass überall goldene Gebärpaläste gebaut werden. Oder gar dazu, dass die Väter dieses schützenswerte Leben nach der Geburt biologisch und gesellschaftlich selbstverständlich aufziehen und finanzieren wollen, wo doch die Frau dieses Leben so verantwortungsvoll mit ihrem Körper ausgetragen hat."

Ich kann erst feiern, wenn die sexuelle Selbstbestimmung gesetzlich verankert wird

Basis für die gesetzliche Misere ist der Paragraf 218, der mit den Worten beginnt: "Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft." Es ist absurd, eine Entscheidung für einen Abbruch einer Schwangerschaft zu bestrafen. Diese Gesetzgebung setzt voraus, dass Frauen keine wohlüberlegten Entscheidungen treffen können. Diese Gesetzeslage spricht Menschen mit Uterus ihre Entscheidungsfähigkeit ab.

Deshalb kann ich den Kompromiss zum Paragrafen 219a nicht feiern. Er ist ein fauler Kompromiss. Wer Frauenrechte wirklich ernst nehmen will, muss den Paragrafen 218 abschaffen. Ich kann erst feiern, wenn die sexuelle Selbstbestimmung gesetzlich verankert wird. Wenn Frauen Entscheidungsfähigkeit zugetraut wird. Und wenn Menschen für schwierige Entscheidungen, die sie fällen müssen, an alle Informationen kommen, die sie dafür benötigen.Informationen findest du in unserem Dossier zum Thema Schwangerschaftsabbruch und in diesem Video: