Marlies Krämer fühlt sich durch das generische Maskulinum nicht angesprochen, das in Formularen der Sparkasse genutzt wird. Die 80-Jährige zog durch mehrere Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), um zu erwirken, dass sie künftig auf dem Papier nicht mehr als Kunde, sondern als Kundin bezeichnet wird.

Krämers Klage wurde heute zurückgewiesen. Die Begründung des BGH: Die Umsetzung von Krämers Forderung würde schwierige Formulartexte nur noch komplizierter machen. Es ist ein Schlag ins Gesicht für all jene, die für geschlechtergerechte Sprache kämpfen. Denn was das oberste deutsche Gericht damit vor allem entschied: Frauen haben kein Recht, als solche angesprochen zu werden.

So urteilen kann nur, wer das Konzept der Gleichberechtigung nicht verstanden hat.

Der Spieß müsste umgedreht werden, die Debatte wäre überflüssig

Ein kurzes Gedankenexperiment: Stellen wir uns vor, Sparkassenkunden würden fortan pauschal als Kundinnen angesprochen werden. Sagen wir, deutsche Männer würden künftig generell als Frauen angesprochen. Immer, zu jeder Zeit, egal wo und wann. Auf offiziellen Formularen, Schildern, in Medien, Büchern, Musik. Überall.

Der folgende Aufschrei, so darf angenommen werden, wäre gigantisch. Vor allem aber wäre er nachvollziehbar. Wer als Mensch nicht mit dem Geschlecht angesprochen wird, das er*sie hat, der*die fühlt sich nicht angesprochen; gerade dann nicht, wenn die Sprache, die im jeweiligen Land gesprochen wird, alle Möglichkeiten bietet, dass er*sie sich doch angesprochen fühlt. Geschieht das dennoch nicht, ist es das zudem schlicht nicht fair. Frauen kennen das, denn das ist der Status quo in unserem Land.

Die Frage muss erlaubt sein: Was ist so schwer daran, eine Frau als Kundin und einen Mann als Kunden anzusprechen? Das Hauptargument vieler Gegner*innen einer geschlechtergerechten Sprache lautet: So hat man das eben schon immer gemacht, und das ist gut so, der Einfachheit halber. Eine gerichtliche Vorinstanz, durch die Krämer ging, formulierte dieses Argument so: "Die männliche Form wird schon seit 2000 Jahren im allgemeinen Sprachgebrauch bei Personen beiderlei Geschlechts als Kollektivform verwendet."

Obwohl das sachlich korrekt und sicher einfacher ist, ist es deshalb noch nicht richtig. Das So-haben-wir's-doch-schon-immer-gemacht-Argument als Lösung für Sprachbarrieren zu präsentieren, ist im Gegenteil dreist. Es geht hier schließlich nicht um ein Kuchenrezept, sondern darum, dass in unserem Land alle Menschen jedes Geschlechts in der Sprache gleichberechtigt zum Ausdruck kommen sollen.

Gleichberechtigung funktioniert nur, wenn Sprache mitgedacht wird

Das ist es, was Marlies Krämer erreichen will. Dafür kämpft die Frauenrechtlerin nicht erst seit gestern. Durch ihre Initiative erhalten etwa Tiefdruckgebiete seit 1996 im jährlichen Wechsel männliche und weibliche Namen. Zuvor gab es nur männliche.

Wenig ist so mächtig, dass es das Denken einer ganzen Gesellschaft definieren kann wie die Sprache. Eine Studie der Freien Universität Berlin zeigte etwa, welche Auswirkung es auf Kinder hat, werden sie in geschlechtersensiblen Sprache unterrichtet: Plötzlich trauten sich auch die Mädchen zu, Automechanikerinnen zu werden, und die Jungen, Kosmetiker zu werden.

Wer echte Gleichberechtigung möchte, muss Sprache mitdenken. Für Marlies Krämer ist sie der Schlüssel dafür. Der Formularstreit ist für sie daher mehr als nur eine Kleinigkeit. Sie kündigte an, das Thema zur Not bis vor den Europäischen Gerichtshof zu zerren. Richtig so. Eine Sprachzäsur in diese Richtung ist längst überfällig.