Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und auf ihren Webseiten darüber informieren, machen sich laut Paragraf 219a StGB strafbar. So wurde im November vergangenen Jahres die Ärztin Kristina Hänel vom Amtsgericht Gießen verurteilt, weil sie auf ihrer Website Informationen zu einem straflosen Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung stellte. Hänels Petition zur Streichung des Paragrafen wurde über 155.000 Mal unterschrieben.

In erster Lesung werden im Bundestag heute die Gesetzentwürfe der Parteien zur einer möglichen Änderung oder Abschaffung diskutiert. Die Linke möchte den Paragrafen streichen. Auch die Grünen wollen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und so dafür sorgen, dass sich Patientinnen sachlich informieren können. Die FDP fordert eine Änderung, die nur noch "grob anstößige Werbung" unter Strafe stellt. Die Union ist dagegen, etwas zu ändern, und die SPD wird ihren Antrag auf Abschaffung nun doch zurückhalten. Stattdessen soll weiter auf einen Kompromiss gesetzt werden. Anlässlich der Debatte hat das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung zu einer Aktion vor dem Bundestag aufgerufen. Die Frauen wollen ein öffentliches Zeichen für die Streichung des Paragrafen 219a setzen. ze.tt berichtet live vor Ort.