Im folgenden Text werden Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt thematisiert, die triggernd und retraumatisierend sein können.

Das erste Mal soll der Vater seine Tochter missbraucht haben, als sie noch im Vorschulalter war. Über einen Zeitraum von acht Jahren habe er sie acht weitere Male missbraucht, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor. Der Mann wies die Vorwürfe zurück. Das Landgericht Ansbach verurteilte ihn im Jahr 1998 zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.

Die Verteidigung legte Revision ein und äußerte Zweifel am Gutachten einer Psychologin, welche die 14-jährige Tochter untersucht hatte. Sie hatte für das Gericht herausfinden sollen, wie glaubhaft die Aussagen des Mädchens waren. So landete der Fall beim Bundesgerichtshof. Er legte fest, wie Glaubhaftigkeitsgutachten erstellt werden müssen. Seitdem gelten die Richtlinien bundesweit für diese Art von Gutachten. Im Revisionsprozess stellte das Gericht die Unschuld des Mannes fest.

Glaubhaftigkeitsgutachten spielen vor allem in Fällen von sexuellem Missbrauch, Nötigung und Vergewaltigung eine Rolle. Denn hier steht oft Aussage gegen Aussage, Sachbeweise gibt es selten, etwa weil die mutmaßlichen Taten oft Jahre zurückliegen oder keine Beweise gesichert wurden. Außer der Belastungszeugin, also der Person, die mutmaßlich missbraucht wurde, gibt es meist keine Zeug*innen.

Die Aussagen spielen deshalb eine viel größere Rolle als in anderen Prozessen. Im Kern geht es darum, herauszufinden, ob eine Aussage stimmt oder nicht. Hintergedanke ist nicht, dass möglichen Missbrauchsopfern per se nicht geglaubt würde. Die Gutachten werden nicht grundsätzlich angefordert. Meist sollen Gutachter*innen genauer hinschauen, wenn sich die Aussagen im Laufe der Zeit ändern. Zum Beispiel dann, wenn die Belastungszeugin in ihrer dritten Aussage bei der Polizei erzählt, dass noch ein weiterer Täter sie missbraucht habe – obwohl sie in den beiden Aussagen zuvor von nur einem gesprochen hatte. Auch wenn die Belastungszeug*innen psychische Krankheiten haben, kommen Gutachten häufiger zum Einsatz.

Wie häufig Gerichte solche Gutachten in Auftrag geben, ist nicht bekannt. Aktuelle Zahlen gibt es nicht. Im Jahr 1991 wurden in knapp 300 untersuchten Fällen von sexuellem Missbrauch an Kindern in gut sechs Prozent der Fälle ein Gutachten eingeholt. Diese Zahlen sind vermutlich nicht auf heute übertragbar.

Aussagepsychologie als moderne Art des Lügendetektors

Der Fachzweig, der sich mit solchen Gutachten beschäftigt, nennt sich Aussagepsychologie. Man könnte sie als eine moderne Version eines Lügendetektors bezeichnen. Der große Unterschied: Im Gegensatz zu einem Lügendetektor spielen körperliche Reaktionen keine Rolle. Ob jemand beim Erzählen nervös ist, schwitzt oder dem Gegenüber nicht in die Augen schauen kann, spielt in der Aussagepsychologie keine Rolle. Dass man anhand solcher Merkmale Lügen aufdecken kann, hat der Bundesgerichtshof zweimal verneint: einmal 1998 und ein weiteres Mal im Jahr 2010. Die Methode sei als Beweismittel "völlig ungeeignet". Doch wie gehen Aussagepsycholog*innen dann vor?

ze.tt hat mit Elsa Gewehr, 31, gesprochen. Sie arbeitet in Berlin und erstellt Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften. Bei Gewehrs Arbeit geht es nicht darum, herauszufinden, ob jemand generell glaubwürdig ist – entscheidend ist allein die konkrete Aussage in diesem Fall. "Es kann sein, dass eine Person hundert Mal in ihrem Leben gelogen hat und jetzt trotzdem Opfer eines sexuellen Missbrauchs geworden ist. Dann muss sie die Chance bekommen, dass sie jetzt die Wahrheit sagt und nicht basierend auf den vorherigen Lügen als unglaubwürdig dargestellt wird", sagt Gewehr. 

Wenn eine Zeugin bei uns ist und die Wahrheit sagen möchte, muss sie nichts machen, außer alles zu erzählen, woran sie sich erinnert und was sie mit dem Vorfall verbindet.
Gutachterin Elsa Gewehr

Grob lassen sich Aussagen ihren Angaben nach in drei Kategorien einteilen. Erlebnisbasiert, erfunden oder auf falschen Erinnerungen basierend. Um einer erfundenen Aussage auf die Schliche zu kommen, hilft folgende Erkenntnis aus der Wissenschaft: Es ist kognitiv anspruchsvoller zu lügen, als die Wahrheit zu sagen. "Wenn eine Zeugin bei uns ist und die Wahrheit sagen möchte, muss sie nicht viel machen", sagt Gewehr. "Sie muss sich zurückversetzen in die Situation und alles dazu erzählen, was ihr in die Erinnerung kommt."

Lügen ist viel anstrengender

Bei einer Lüge laufen hingegen mehrere kognitive Prozesse gleichzeitig. "Man muss kreativ sein, um sich eine Lüge auszudenken. Man muss sie langfristig im Gedächtnis speichern, weil man die Aussage mehrmals wiederholen muss. Man muss außerdem in der Lage sein, diese Lüge in jeder Aussagesituation widerspruchsfrei zu erzählen." In jeder Vernehmung können Nachfragen kommen, die man nicht erwartet hat und auf die man spontan lügen muss und etwas Neues erfinden muss. Außerdem dürfen diese neuen Lügen nicht im Widerspruch zu einer anderen Aussage stehen. "Auch diese Ergänzungen muss man sich merken", sagt Gewehr. Schließlich muss man darauf achten, dass keine der Informationen potentiell von der Polizei geprüft werden könnte. Lügen ist also eine Höchstleistung fürs Gehirn, die intellektuell anspruchsvoll ist. Darum prüfen Gewehr und ihre Kolleg*innen auch häufig mit Tests, ob jemand überhaupt in der Lage wäre, sich etwas auszudenken. Um eine komplexe Lüge widerspruchsfrei in mehreren Befragungen wiederzugeben und sich auch bei Nachfragen nicht zu verhaspeln, muss man intelligent sein.

Und noch etwas hilft den Aussagepsycholog*innen bei ihrer Arbeit. Sie halten Ausschau nach sogenannten Realkennzeichen. Wer die Wahrheit sagt, erinnert sich häufiger an unwichtige Details wie Farben oder Gerüche, benutzt häufiger den Satz "Daran erinnere ich mich nicht" oder "Das habe ich vergessen", ohne gefragt worden zu sein. Mitunter belasten Leute, die die Wahrheit sagen, sich auch selbst. Außerdem springen Menschen in Erzählungen, die real sind, häufig, etwa zwischen verschiedenen Tatorten und -zeiten. Trotzdem passt am Ende alles halbwegs zusammen. Wer lügt, versucht hingegen eher, seine Geschichte chronologisch zu erzählen, Gefühle und Gedanken spielen meist eine kleinere oder gar keine Rolle – eben weil man die Situation gar nicht erlebt - und somit auch nicht durchfühlt hat.

Eine Aussage, die auf etwas tatsächlich Erlebtem basiert, enthält also viel mehr irrelevante, nebensächliche Details und zeitliche Sprünge. Je mehr dieser Realkennzeichen sich finden lassen, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Aussage auf einem tatsächlichen Erlebnis basiert.

Wenn das Gehirn einen Streich spielt

Schwieriger wird es, wenn Menschen sich falsch erinnern. Im Falle solcher Scheinerinnerungen sind sie fest davon überzeugt, dass etwas stattgefunden hat, obwohl es gar nicht so war.

Dabei handelt es sich nicht um eine Lüge, denn die Person erzählt ja nicht absichtlich die Unwahrheit. Häufig beruhen solche falsche Erinnerungen auf Suggestion. Das bedeutet, dass jemand so beeinflusst wird, dass sie*er diese Manipulation gar nicht wahrnimmt. Manchmal hätten beispielsweise Eltern, Lehrer*innen oder Erzieher*innen einen Verdacht, etwa weil das Kind häufiger Bilder mit nackten Menschen malt oder mit anderen Kindern Doktor*in spielt, sagt Gewehr. Wenn die erwachsenen Bezugspersonen nun vermuteten, dass das Kind missbraucht worden sein könnte und das Kind entsprechend befragten, könne es sein, dass es das antworte, was die Erwachsenen hören wollen. "Kinder spüren eine solche Erwartungshaltung sehr schnell", sagt Gewehr. Für Kinder sei manchmal weniger wichtig, was stimme und was nicht, sondern mehr, dass sie Liebe und Zuspruch bekommen. "Außerdem messen Kindern Erwachsenen eine viel höhere Kompetenz bei", sagt Gewehr.Auch bei Erwachsenen können suggestive Situationen entstehen. So gehen führende deutsche Aussagepsycholog*innen wie Renate Volbert oder Max Steller davon aus, dass Menschen in bestimmten Lebensumständen empfänglicher für Suggestion sind. Ausgangspunkt könne ein psychisches Leiden sein, für welches die betroffene Person eine Erklärung sucht. Zudem gingen manche Therapeut*innen davon aus, dass bestimmte Verhaltensweisen auf früheren Missbrauch schließen lassen und es die betroffenen Personen noch nicht wissen. "Es gibt dann bestimmte therapeutische Techniken, die mit bildhaften Vorstellungen arbeiten", sagt Gewehr. Je länger man mit solchen Techniken arbeite, desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, am Ende zu glauben, eine Vorstellung sei tatsächlich so passiert. Aus diesem Grund schauen Aussagepsycholog*innen sehr genau, wann Belastungszeug*innen das erste Mal von einem Missbrauch gesprochen haben. Wo hat die Person das erste Mal über den Missbrauch gesprochen? Mit wem? "Wenn jemand aus freien Stücken davon erzählt, dann kann man suggestive Bedingungen eher ausschließen", sagt Gewehr.

Der Weg zum Gutachten

Der Weg zum fertigen Gutachten gleicht einer Detektivarbeit, sagt Gewehr. Es werden zwei etwa vierstündige Gespräche mit der Person geführt. Zuvor lesen Gutachter*innen alle Unterlagen und Akten – besonders die Aussagen sind interessant. Meist gibt es zwei, drei Befragungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Wie übereinstimmend sind die Aussagen? Gibt es Abweichungen? Lässt sich das, was die Person Gewehr erzählt hat, in Einklang bringen mit vorherigen Aussagen?

Viele denken, im Gutachten stünde 'Ist glaubhaft' oder 'Ist nicht glaubhaft', aber so ist es nicht.
Aussagepsychologin Elsa Gewehr

Um ihr Gutachten zu erstellen, wendet Gewehr das Vorgehen an, das der Bundesgerichtshof festgelegt hat. Sie stellt verschiedene Hypothesen auf, die zum speziellen Fall passen. Etwa "Die Aussage basiert auf einem tatsächlichen Erlebnis", oder "Hat gelogen, um sich am Stiefvater zu rächen". Die Hypothese wird so lange aufrecht erhalten, bis sie mit den vorliegenden Fakten aus den Akten und Gesprächen nicht mehr vereinbar ist. "Viele denken, da stünde dann 'Ist glaubhaft' oder ‘Ist nicht glaubhaft', aber so ist es gar nicht", sagt Gewehr. Eher finden sich Formulierungen wie "Hypothese xy kann mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden". In etwas mehr als der Hälfte der Fälle kommen Aussagepsycholog*innen zum Urteil, dass die Aussage auf einem realen Erlebnis basiert. Die Aussagepsychologin Renate Volbert schreibt in einem wissenschaftlichen Beitrag aus dem vergangenen Jahr: "[…] kann gemutmaßt werden, dass in etwa 50 bis 60 Prozent der Fälle Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass die Aussage auf einem tatsächlichen Erlebnis basiert." Auch Gewehr schätzt einen ähnlichen Prozentsatz: "Mein Gefühl ist, dass es etwas mehr erlebnisbasierte Aussagen sind." 

Ihre Gutachten stellen Aussagepsycholog*innen schließlich im Prozess vor und beantworten dort auch mögliche Nachfragen. Die Entscheidung, ob die Aussage eine*r Belastungszeug*in glaubhaft ist, muss am Ende aber das Gericht treffen. "Wir können nur das beitragen, was wir mit unseren Methode wissenschaftlich fundiert beisteuern können und irgendwo ist auch Schluss", sagt sie. Wie der Juraprofessor Stephan Barton der Universität Bielefeld in einem Beitrag schreibt, folgen Staatsanwaltschaften und Gerichte in den allermeisten Fällen den Gutachten. 

Kritik an der Aussagepsychologie

Es gibt immer wieder Kritik an der Arbeit von Aussagepsycholog*innen. Ist es nicht unfair, möglichen Missbrauchsopfern noch zu unterstellen, sie hätten die Unwahrheit gesagt? Warum müssen sie auf den Prüfstand, während die Angeklagten so gut wie nie begutachtet werden? Ein Teil der Antwort liegt im Prinzip des Justizsystems und hat praktische Gründe. Angeklagte haben das Recht zu schweigen. Und wer schweigt, kann nicht begutachtet werden. Außerdem gilt vor Gericht folgendes Prinzip: die*der Angeklagte muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft seine Schuld.

Ein weiterer Kritikpunkt: Das Gefühl, dass die eigene Aussage infrage gestellt wird, kann die mit der möglichen Tat verbundenen Gefühle wieder verstärken. Das schreibt Renate Volbert in ihrem Artikel aus dem Jahr 2019. Problematisch ist zudem, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften frei entscheiden, wer mit einem Gutachten beauftragt wird. Falls die Verteidigung Bedenken an der fachlichen Eignung hat, muss sie eine Art Obergutachten in Auftrag geben. Darin prüft dann ein*e erfahrene*r Gutachter*in das methodische Vorgehen der*des Vorgänger*in.

Mitunter wird auch bemängelt, dass die Gutachten in ihrer Aussagekraft überschätzt würden. Wissenschaftlich fundierte Aussagen lassen sich nur darüber machen, ob eine Aussage auf einem realen Erlebnis basiert. Ob eine Aussage deshalb die Wahrheit ist, lässt sich dagegen nicht seriös beantworten.

Bei Widersprüchen in Aussagen können Aussagegutachten aber auch Vorteile für die Belastungszeug*innen haben: Wenn es Ungereimtheiten in Aussagen gibt, würden mutmaßliche Täter*innen meist freigesprochen. "Wir können manchmal erklären, dass bestimmte Widersprüche auch in erlebnisbasierten Erinnerungen vorkommen – also gar nicht für eine Lüge sprechen müssen", sagt Gewehr. So kommt es mitunter zu Verurteilungen, wo ohne Gutachten ein Freispruch gestanden hätte.