Eine Petition fordert die Durchführung einer Studie zu Racial Profiling – ein Ausschuss des Bundestags wird sich mit der Petition beschäftigen. Aber wie funktioniert das eigentlich genau?

Noch drei Tage, bis zum 20. August, läuft die Unterzeichnungsfrist der Petition Durchführung einer Studie zum Racial Profiling bei den Polizeibehörden des Bundes/der Bundesländer noch. Mehr als 67.000 Menschen haben die Petition bereits unterschrieben, das heißt, der Petitionsausschuss des Bundestags muss die Petent*innen möglicherweise sogar im Rahmen einer öffentlichen Sitzung anhören. Voraussetzung dafür sind mindestens 50.000 Unterschriften.

Hintergrund der Petition war die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zunächst abgesagte Studie. Seine Begründung: Racial Profiling sei illegal, und daher bei der Polizei nicht verbreitet. Er wolle stattdessen in einer Studie untersuchen lassen, wie verbreitet Gewalt gegen Polizist*innen sei. Doch seine Begründung – was es nicht geben darf, gibt es nicht – wurde umgehend heftig kritisiert. Nicht nur Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) besteht auf der Studie, auch der Vorsitzendes des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Sebastian Fiedler, nannte Seehofers Begründung "einigermaßen peinlich".

Jetzt liegt die Entscheidung über eine Studie zu Racial Profiling innerhalb der Polizei also zunächst beim Petitionsausschusses des Bundestags. Halleluja, Grundgesetz! Denn dort, in Artikel 17, wird festgehalten, dass jede*r das das Recht hat, sich "schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden". Sprich: Jede*r darf eine Petition einreichen. Egal ob volljährig, außerhalb Deutschlands geboren oder im Ausland lebend. Voraussetzung ist lediglich, dass die Petition schriftlich eingereicht wird. Und natürlich, dass sie überhaupt im Zuständigkeitsbereich des Bundestags liegt.

Alle möglichen Themen

Zahlreiche unterschiedliche Themen beackert der Bundestag. In der letzten Sitzung des Petitionsausschusses wurden zum Beispiel folgende Petitionswünsche besprochen: "Keine Einleitung ungeklärter Hausabwässer in Gewässer", "Personalbemessung in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken" und "Keine zentrale Datenspeicherung sämtlicher Patientendaten".

Aktuell stehen noch Petitionen zur "Reduzierung der Lärmemission im Verkehrswesen" und "Bereitstellung von mobilen Einheiten für Katastrophenfälle" zur Unterschrift bereit. Vieles davon klingt erstmal sperrig und nur Fachleuten zugänglich, aber gerade Petitionen wie die zum Racial Profiling zeigen, wie relevant dieses Verfassungsrecht ist.

Ganz konkret lässt sich das an einer erfolgreichen Petition des letzten Jahres zeigen. Anfang 2019 forderte eine Petition die Senkung der Steuer auf Menstruationsprodukte und der Bundestag beschloss, den Steuersatz von 19 auf sieben Prozent zu senken.

Erst Ausschuss, dann möglicherweise Bundestag

Zunächst wird im Petitionsausschuss des Bundestags über die Petition diskutiert und dann entschieden, ob und wenn ja mit welchem Vorschlag das Ganze weitergegeben wird. Wenn der Vorschlag lautet "zur Berücksichtigung" oder "zur Erwägung", dann ist die Bundesregierung im Zugzwang und muss innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme abgeben. Wenn es heißt "als Material", hat der oder die zuständige Minister*in ein Jahr lang Zeit, zu antworten.

Aber nur, weil der Ausschuss ein eindeutiges Votum für eine Petition abgeben hat, heißt das noch nicht, dass die Regierung sich dem auch anschließt. Ein Beispiel: Kostenübernahme für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung. Eine Petition hatte gefordert, dass die gesetzlichen Krankenkassen hier in der Pflicht seien. Die Regierung sah das anders und lehnte ab. Das war eine von insgesamt 13.189 Petitionen, die im Jahr 2018 eingereicht wurden. Erfolgreich davon waren gut elf Prozent. Und so wenig ist das auch gar nicht, wenn man es in Relation sieht: Mehr als die Hälfte konnten bereits durch Auskünfte geklärt werden, einige Petitionen fielen auch nicht in den Zuständigkeitsbereich oder enthielten lediglich private Meinungen.

Weitere Informationen zum Petitionsausschuss findet ihr auf den Seiten des Bundestags. Und hier sind Text und Unterschriftenliste der Petition zum Racial Profiling bei der Polizei.