Wer in Deutschland Asyl sucht, musst einen Antrag stellen. Wird dieser abgelehnt, muss die Person entweder in das Heimatland oder in ein Drittland zurückkehren. Sie ist zur Ausreise verpflichtet, Ende September traf das in Deutschland auf insgesamt 230.000 Personen zu. Wer nicht freiwillig ausreist, wird abgeschoben. So sieht es zumindest das deutsche Aufenthaltsgesetz vor. Dann kann die Person bei gegebenem richterlichen Beschluss festgenommen, in ein Flugzeug gesteckt und außer Landes gebracht werden.

In diesem Falle begleiten Polizist*innen die Abzuschiebenden bis ins Flugzeug. Sie haben ein gültiges Ticket und werden laut Sprecher der Bundespolizei wie normale Fluggäste behandelt. Außer, dass die Pilot*innen eine besondere Entscheidungsgewalt innehaben. "Die Entscheidung, einen Passagier nicht zu befördern, trifft letztlich der Pilot und ist eine Einzelfallentscheidung", sagt Lufthansa-Sprecher Michael Lamberty. Da die Polizei das Flugzeug vor Abflug wieder verlässt, würden die Pilot*innen gewohnheitsgemäß persönlichen Kontakt zu den Passagier*innen aufnehmen. Größtenteils gäbe es keine Probleme, aber: Hat ein*e Pilot*in den Eindruck, dass die Flugsicherheit beeinträchtigt werden könnte, müsse er*sie den Transport eines Fluggastes ablehnen.

Genau das passierte dieses Jahr bereit mehr als 200-mal. Zwischen dem 1. Januar und 30. September verhinderten deutsche Pilot*innen deutschlandweit insgesamt 222 Abschiebungen ins Ausland. Sie weigerten sich, eine Rückführung in Länder mit schlechter Sicherheitslage wie beispielsweise Afghanistan durchzuführen. 140 der 222 verhinderten Abschiebungen geschahen am Flughafen Frankfurt/Main, dem größten Verkehrsflughafen des Landes, 40 davon am Düsseldorfer Flughafen, drei in Köln/Bonn. Das ließ die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken verlautbaren.

In 85 Fällen waren das Pilot*innen der Lufthansa sowie der Tochtergesellschaft Eurowings, berichtet die WAZ.